22-0496.01

Antwort zur Anfrage CDU betrifft Fußgängerbrücke Neugrabener Bahnhof

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 08.04.2025 Hauptausschuss Ö 5.15

Sachverhalt


Die Fußgängerbrücke vom Neugrabener Bahnhof zum Centrum Neugraben ist stark frequentiert, aber in einem schlechten Zustand.

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:


1. Ist eine Sanierung der Fußgängerbrücke vorgesehen? Wenn nein, warum nicht?

2. Sollte eine Sanierung erfolgen, zu welchem Zeitpunkt?

3. Wie oft erfolgt eine gründliche Reinigung der Fußgängerbrücke?

Hamburg, den 21.02.2025

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende

1. April 2025


Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion wie folgt Stellung:

Ist eine Sanierung der Fußgängerbrücke vorgesehen? Wenn nein, warum nicht?

Das Bauwerk “F230 A - Bahnhofsvorplatz Neugraben – Fußgängerbrücke” wird vom Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) turnusmäßig gesichtet und kontinuierlich geprüft, ein „schlechter Zustand“ kann seitens des LSBG nicht bestätigt werden. Die letzte Sanierung der Brücke fand 2019 statt. Im Zuge dessen wurden u.a. Betoninstandsetzungen durchgeführt, der Korrosionsschutz der Geländer erneuert sowie Belagsfugen neu vergossen. Der Bedarf für eine eventuelle Notwendigkeit weiterer Maßnahmen an der Brücke wird neu bewertet, wenn die Ergebnisse der nächsten Bauwerksprüfung vorliegen. Diese ist noch für dieses Jahr vorgesehen.

Sollte eine Sanierung erfolgen, zu welchem Zeitpunkt?

Siehe Antwort zu 1.

Wie oft erfolgt eine gründliche Reinigung der Fußgängerbrücke?

Die regelmäßige Reinigung der Wegefläche der Brücke obliegt dem Bezirksamt Harburg. Die Abläufe für die Entwässerung reinigt ein Vertragspartner des LSBG vierteljährlich. Die Reinigung weiterer Bauwerksteile sowie die Entfernung von Graffiti erfolgt bei Erfordernis nach festgestelltem Bedarf. Für Graffiti gilt hierbei, dass der LSBG ausschließlich politische, rassistische oder sexistische Inhalte entfernt. Dies allerdings umgehend.

gez. Böhm f.d.R. Hille

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