22-3185.2

Sanierung Brückengeländer im Mattkamp

Mitteilung öffentlich

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15.11.2022
Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat die nachstehende Vorlage, Drs. 22-3185.1  in ihrer Sitzung am 22.09.2022 einstimmig beschlossen.

 

Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 20.09.2022 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-3185 einstimmig zugestimmt.

 

Im Antrag vom 15.03.2022 (Drucksache 22-2777.2) hatten wir bereits den Zustand der Brücke beschrieben: „Im Mattkamp (beim Haus Nr. 4) sind die Brückengeländer in einem sehr unansehnlichen Zustand. Sie sind völlig durchgerostet und von Farbe ist nichts mehr zu sehen.“.

 

Zwar beurteilte der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) in der Stellungnahme die Brücke als ausreichend Standsicher, habe jedoch bereits zum damaligen Zeitpunkt die Sanierung des Brückengeländers in die Prioritätenliste aufgenommen.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Billstedt beschließen:

  1. Wir bitten das Bezirksamt, sich dafür einzusetzen, dass das Brückengeländer saniert wird und der LSBG eine Instandsetzung zeitnah terminiert.
  2. Der Regionalausschuss Billstedt wird über das Ergebnis der Bemühungen informiert.

 

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat hierzu folgende Stellungnahme

abgegeben:

 

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) kommt nach erneuter Prüfung des Brückengeländers am Bauwerk Mattkamp zu dem Ergebnis, dass es sich bei den Korrosionsschäden lediglich um optische Mängel an der Oberfläche handelt und weder die Standsicherheit, die Verkehrssicherheit noch die Dauerhaftigkeit beeinträchtigt sind.

 

Durchrostungen oder anderweitige schwerwiegende Schäden konnten nicht festgestellt werden. Das Bauwerk befindet sich daher in der Prioritätenliste bei 0-1 (3 = höchste Priorität, 1 = niedrige Priorität, 0 = keine Priorität). Auch rein optische Mängel sind zwar auf Dauer aus ästhetischen Gründen nicht hinnehmbar, können jedoch nicht prioritär behoben werden. Der LSBG bittet um Verständnis, dass es deshalb weiterhin noch keine Terminierung für die Instandsetzung des Geländers geben kann. Zunächst müssen Bauwerke berücksichtigt werden, die abgängig sind und die bei Nichthandeln aus Sicherheitsgründen gesperrt werden müssten. Ein anschauliches Beispiel für eine provisorische Instandsetzung ist etwa das Bauwerk Dringsheide im Bezirk Hamburg-Mitte, das sich in unmittelbarer Nähe von Schulen und Kindergärten befindet. Der Umweg für die Kinder hätte an einer viel befahrenen Straße entlanggeführt. Deshalb wurde hier innerhalb von einem Tag ein provisorischer Belag eingebaut, bis Abriss und Neubau des Bauwerks stattfinden können.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.