23-0200.2

Grundreinigung der Fußgängerbrücke beim S-Bahnhof / Busbahnhof Wilhelmsburg (Muharrem-Acar-Brücke) - Beirat für Stadtteilentwicklung Wilhelmsburg- Beiratsempfehlung 07/2024 vom 11.09.2024

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 19.06.2025 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.2

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 28.01.2025 der nachfolgend aufgeführten Beiratsempfehlung Drs. Nr. 23-0200 einstimmig - bei Enthaltung der SPD-Fraktion - zugestimmt.

Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 13.02.2025 bestätigt.

Die Muharrem-Acar-Brücke zwischen dem östlichen Ausgang zur Bahnhofspassage und dem Gertrud-von-Thaden-Platz in Richtung Westen ist eine viel genutzte und stark frequentierte Fußngerbrücke.

Die Brücke ist häufig der erste Eindruck für Besucherinnen und Besucher vom Stadtteil, welche beispielsweise zum nahegelegenen Inselpark zu Sport- und Konzertveranstaltungen kommen oder diesen als Naherholungsgebiet nutzen.

Leider ist die Brücke, und insbesondere das Brückengeländer, sehr stark durch Graffiti, Sticker und Plakate beschmutzt. Darüber hinaus ist seit einigen Monaten eine immer stärkere Algenbildung an den Brückengeländern zu bemerken und deutlich sichtbar. Ebenso sind die Lämpchen am ohnehin schlecht beleuchteten Geländer (Gesichter sind insbesondere nachts und im Winterhalbjahr nicht zu erkennen) oftmals defekt, was an diesen zentralen Stellen zu erheblicher Unsicherheit führt. Als "Eingangstor" in den Stadtteil sollte sich die Brücke in einem deutlich gepflegteren Zustand befinden."

Der Beirat für Stadtteilentwicklung Wilhelmsburg regt daher den Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel an sich dafür einzusetzen, dass der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) oder/und die sonst zuständigen Stellen eine Grundreinigung der Brücke vornimmt (möglichst in regelmäßigen Abständen 2 x jährlich). Dabei sollen sowohl der Bodenbelag als auch die Brückengeländer grundgereinigt und defekte Lämpchen ausgetauscht werden.

Abstimmungsergebnis alle Anwesenden:

Ja: 15 Nein: 0 Enthaltung: 1

Abstimmungsergebnis Gremium (Pro Quartier und Fraktion je 1 Stimme)

Ja: 7 Nein: 0 Enthaltung: 1

Abstimmungsergebnis Fraktionsvertreter*Innen:

Ja: 0 Nein: 0 Enthaltung: 1

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 27.03.2025 wie folgt Stellung:

Die Muharrem-Acar-Brücke befindet sich in der Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG). Für die in der Drucksache angesprochenen Punkte und Aufgaben sind allerdings unterschiedliche Stellen zuständig.

Die Reinigung der Entwässerung sowie Trummen erfolgt zweimal jährlich im Auftrag des LSBG.

Eine Reinigung der Geländer erfolgt aktuell nach festgestelltem Bedarf. Graffiti, Sticker und Plakate werden ebenfalls nach Bedarf entfernt. Hierbei gilt, dass nur politische, rassistische oder sexistische Inhalte durch den LSBG entfernt werden. Dies erfolgt i.d.R. umgehend. Letztmalig war der LSBG dafür im Oktober 2024 vor Ort.

r die Reinigung der Bodenbeläge ist das Bezirksamt Hamburg-Mitte bzw. die Stadtreinigung zuständig. Nach derzeitigem Kenntnisstand des LSBG erfolgt hier täglich eine Trockenreinigung.

Um die Beleuchtungsthematik/Regelbeleuchtung kümmert sich die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA). Das Bezirksamt kann sich gern direkt und jederzeit an die HHVA wenden, um Störungen bei denmpchen zu melden.

rgerinnen und Bürger haben zusätzlich diverse Möglichkeiten, neben einer Meldung an den LSBG auch direkt die HHVA auf Störungen und Schäden sowohl an Beleuchtungsanlagen als auch an Ampeln schnell und einfach aufmerksam zu machen:

Das Bezirksamt nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 16.04.2025 wie folgt Stellung:

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat Hamburg Verkehrsanlagen GmbH über die defekte Beleuchtung im Bereich der Brücke informiert.

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zu dem Beschluss mit Schreiben vom 22.05.2025 wie folgt Stellung:

Die Beschlussempfehlung wird seitens der SRH in der Zuständigkeit für die regelmäßige Reinigung der Bodenbeläge der Brücke wie folgt aufgegriffen:

Nach dem Vor-Ort-Termin gemeinsam mit der BUKEA in der 20. KW 2025 plant die SRH in einem ersten Schritt derzeit die konkrete Umsetzung der von der Bezirksversammlung empfohlenen anlassbezogenen Grundreinigung. Die Durchführung der Maßnahme erfolgt in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer.

Im Anschluss wird die SRH alle im eigenen Zuständigkeitsbereich liegenden Maßnahmen mit dem Ziel eines bestmöglichen Reinigungsergebnisses umsetzen.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.