21-3706.01

Stellungnahme zu dem Antrag CDU betr. Fußgängerbrücke in Neugraben

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 21.05.2025 Regionalausschuss Süderelbe Ö 4.1

Sachverhalt

Die Fußgängerbrücke im Neugrabener Ortszentrum wurde äußerlich zwischen Cuxhavener Straße und Am Bahnhof vor einigen Jahren optisch aufgewertet. Diese Maßnahme ist durchaus gelungen.

Im Bereich des Bahnhofes und von der Südseite der Cuxhavener Straße und der Nordseite wurden keine Maßnahmen vorgenommen. Es besteht der allgemeine Wunsch, dass auch hier Maßnahmen getroffen werden und die Brücke zumindest äußerlich ebenfalls so zu gestalten. Ebenfalls stellt sich die Frage, ob eine Betonsanierung ansteht und in welchem Zustand die Brücke ist. Dabei sind ggf. vorab die Zuständigkeiten zu prüfen.

Petitum/Beschluss


Die Bezirksversammlung beschließt:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung möge die Verwaltung auffordern,

1. zu prüfen, wer für das im Betreff genannte Brückenbauwerk zuständig ist und diese Stelle zu bitten, diese ggf. zu sanieren und im Anschuss so zu streichen, wie es zwischen Am Neugrabener Bahnhof und Cuxhavener Straße bereits erfolgt ist.

2. Des weiteren möge im Regionalausschuss Süderelbe berichtet werden, in welchem baulichen Zustand sich die Betonbrücke befindet und welche Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind, um die Brücke für die nächsten 20 - 30 Jahre zu erhalten.

Hamburg, am 01.03.2024

Bezirksversammlung Harburg

Der Vorsitzende 05.05.2025

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

Zu 2.:

Der Zustand sämtlicher Brückenbauwerke der Freien und Hansestadt Hamburg wird kontinuierlich anhand einer regelmäßigen, genormten Bauwerksüberwachung ermittelt und bewertet. Auf Basis dieser Zustandserfassung werden die Erhaltungs- und baulichen Unterhaltungsmaßnahmen bis hin zu erforderlichen Ersatzneubauten aller Bauwerke geplant und priorisiert. Aufgrund der dynamischen Zustandsentwicklung der Bauwerke kommt es dabei zu zeitlichen und inhaltlichen Anpassungen der Instandsetzungskonzepte.

Derzeit befindet sich die Fußverkehrbrücke „Bahnhofsvorplatz Neugraben“, Bw Nr. F230, in einem nach Norm ausreichenden Zustand. Damit sind aktuell keine konkreten Maßnahmen in Vorbereitung und wären auch nicht wirtschaftlich. Aufgrund des Alters ist es jedoch wahrscheinlich, dass innerhalb der kommenden 20 Jahre abhängig vom dann ermittelten Zustand auch umfangreichere Maßnahmen erforderlich werden. Wann dies konkret sein wird, ist nicht absehbar. Ob dann eine Instandsetzung ausreichend oder ein Ersatzneubau erforderlich sein wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.

gez. Böhm

f.d.R. Kaidas

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
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Lokalisation Beta
Neugraben - Fischbek Cuxhavener Str. Hamburg

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