Antwort zur Anfrage CDU betr. Ist die Pflanzung von 33 Stieleichen am Ehestorfer Heuweg verkehrsgefährdend?
Letzte Beratung: 08.04.2025 Hauptausschuss Ö 5.20
Der Jahresbericht 2025 des Rechnungshofs der Freien und Hansestadt Hamburg befasst sich u. a. mit der Grundinstandsetzung des Ehestorfer Heuweges.
Dabei wird unter anderem die Pflanzung von 33 Stieleichen bemängelt.
Der Rechnungshof kommt zu dem Ergebnis, dass die Pflanzung dieser Bäume, die einen Stammumfang von bis zu 3 Metern erreichen können, auf einem 1 m breiten Pflanzstreifen verkehrsgefährdend ist.
Wir bitten das zuständige Polizeikommissariat um die Beantwortung folgender Fragen:
Hamburg, am 06.03.2025
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
18.03.2025
Die Behörde für Inneres und Sport beantwortet die Anfrage wie folgt:
Die Baumaßnahme und die zugehörige Landschaftsgestaltung im Ehestorfer Heuweg wurde durch den zuständigen Straßenbaulastträger „Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) durchgeführt.
Durch die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), Arbeitsgruppe „Straßenentwurf“ wurden „Hinweise zur Straßenbepflanzung in bebauten Gebieten (Ausgabe 2006) formuliert.
Hiernach ist eine Stieleiche ein Baum der I. Ordnung (Großbaum mit einer Wuchshöhe >20 Meter.
Da eine Breite zum seitlichen Sicherheitsraum (gemessen vom Fahrbahnrand) ≥ 1,00m im Ehestorfer Heuweg eingehalten wird, ist eine Verkehrsgefährdung derzeit nicht ersichtlich.
Eine Verkehrsgefährdung ist derzeit nicht erkennbar.
Im Weiteren verweisen wir auf die zuständige Fachbehörde für die Landschaftsgestaltung, den LSBG.
gez. Böhm
f.d.R.
Riechers
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.