22-0527.01

Antwort zur Anfrage CDU betr. Ist die Pflanzung von 33 Stieleichen am Ehestorfer Heuweg verkehrsgefährdend?

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 08.04.2025 Hauptausschuss Ö 6.20

Sachverhalt

Der Jahresbericht 2025 des Rechnungshofs der Freien und Hansestadt Hamburg befasst sich u. a. mit der Grundinstandsetzung des Ehestorfer Heuweges.

Dabei wird unter anderem die Pflanzung von 33 Stieleichen bemängelt.

Der Rechnungshof kommt zu dem Ergebnis, dass die Pflanzung dieser Bäume, die einen Stammumfang von bis zu 3 Metern erreichen können, auf einem 1 m breiten Pflanzstreifen verkehrsgefährdend ist.

Wir bitten das zuständige Polizeikommissariat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Stellt die Pflanzung von 33 Stieleichen, die einen Stammumfang bis zu 3 Meter erreichen können, auf dem 1 m breiten Pflanzstreifen am Ehestorfer Heuweg aus Sicht der Polizei eine Verkehrsgefährdung dar?
    Wenn ja,
    - aus welchen Gründen?
    - ab welchem Zeitpunkt?
    - mit welchen Konsequenzen?

Hamburg, am 06.03.2025

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
08.04.2025
Ö 6.20
Lokalisation Beta
Hamburg Ehestorfer Heuweg

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