22-0434.01

Antwort auf Anfrage Volt Fraktion zur Drogen Razzia vom 5.2.2025 im Phönix Viertel

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 08.04.2025 Hauptausschuss Ö 5.8

Sachverhalt

Im Hamburger Abendblatt vom 7.2.2025 (s.19 Harburg Teil) wird über eine Drogen Razzia im Phönix Viertel berichtet, bei der Zivilfahnder und Drogenfahnder des Landeskriminalamtes drei Männer festgenommen haben. In einem Hinterhof an der Konsul-Renck-Straße befinden sich laut des Presseartikels illegal betriebene Vereinsräume eines Kulturvereins, in dem neben Drogen und vermeintlichem Drogengeld auch mehrere illegal betriebene Geldspielautomaten gefunden wurden.

Obwohl es bereits im Oktober 2023 vor dem besagten Kulturverein zu einer Schießerei mit zwei Schwerverletzten gekommen war und die Räumlichkeiten der Polizei laut des Artikels bekannt waren, hat das Amt für Verbraucherschutz die besagte Nutzung der Räumlichkeiten erst jetzt untersagt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die verantwortlichen Stellen:

1. Seit wann war dem Amt für Verbraucherschutz oder anderen beteiligten Stellen bekannt, dass für die besagten Räumlichkeiten keine Nutzungserlaubnis vorlag?

2. Warum kam es nicht spätestens nach den brisanten Vorfällen im Oktober 2023 zu einer unverzüglichen Nutzungsuntersagung und der Sicherstellung der illegal betriebenen Geldspielautomaten? Betrachtet man eine Zeitschiene von16 Monaten bis zur Nutzungsuntersagung als zufriedenstellend?

3. Wer war federführend bei der Koordination des Zugriffs am Mittwoch dem 5.2.2025 und wie fand die Koordination der beteiligten Beamten und Ämter statt?

4. Nachbarn berichten im Hamburger Abendblatt, dass der besagte Verein seit Jahren als Umschlagplatz für Drogen und als Partylocation benutzt würde. Wie ist üblicherweise das Vorgehen bei Kenntnis von illegal betriebenen Kulturvereinen in denen illegal Drogen gehandelt und illegal Geldspielautomaten betrieben werden? Wie lange dauert es im Durchschnitt ab der Kenntnis der Behörden bis zur Nutzungsuntersagung, Schließung oder Sicherstellung illegal betriebener Glückspielautomaten im Bezirk Harburg?

5. Wie viele weitere Kulturvereine, für die derzeit keine Nutzungserlaubnis vorliegt, sind dem LKA/ der Polizei oder dem Amt für Verbraucherschutz im Bezirk Harburg darüber hinaus bekannt? Welches Vorgehen ist ggf. avisiert?

6. Wer ist für die Erteilung der Nutzungserlaubnisse an die Kulturvereine zuständig? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

7. Wie viele illegal betriebene Geldspielautomaten sind dem Amt für Verbraucherschutz derzeit in Harburg darüber hinaus bekannt? Welches Vorgehen ist ggf. avisiert?

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
08.04.2025
Ö 5.8
Lokalisation Beta
Phoenix-Viertel Konsul-Renck-Straße

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.