Antwort auf Anfrage Volt Fraktion zur Drogen Razzia vom 5.2.2025 im Phönix Viertel
Letzte Beratung: 08.04.2025 Hauptausschuss Ö 5.8
Im Hamburger Abendblatt vom 7.2.2025 (s.19 Harburg Teil) wird über eine Drogen Razzia im Phönix Viertel berichtet, bei der Zivilfahnder und Drogenfahnder des Landeskriminalamtes drei Männer festgenommen haben. In einem Hinterhof an der Konsul-Renck-Straße befinden sich laut des Presseartikels illegal betriebene Vereinsräume eines Kulturvereins, in dem neben Drogen und vermeintlichem Drogengeld auch mehrere illegal betriebene Geldspielautomaten gefunden wurden.
Obwohl es bereits im Oktober 2023 vor dem besagten Kulturverein zu einer Schießerei mit zwei Schwerverletzten gekommen war und die Räumlichkeiten der Polizei laut des Artikels bekannt waren, hat das Amt für Verbraucherschutz die besagte Nutzung der Räumlichkeiten erst jetzt untersagt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die verantwortlichen Stellen:
1. Seit wann war dem Amt für Verbraucherschutz oder anderen beteiligten Stellen bekannt, dass für die besagten Räumlichkeiten keine Nutzungserlaubnis vorlag?
2. Warum kam es nicht spätestens nach den brisanten Vorfällen im Oktober 2023 zu einer unverzüglichen Nutzungsuntersagung und der Sicherstellung der illegal betriebenen Geldspielautomaten? Betrachtet man eine Zeitschiene von16 Monaten bis zur Nutzungsuntersagung als zufriedenstellend?
3. Wer war federführend bei der Koordination des Zugriffs am Mittwoch dem 5.2.2025 und wie fand die Koordination der beteiligten Beamten und Ämter statt?
4. Nachbarn berichten im Hamburger Abendblatt, dass der besagte Verein seit Jahren als Umschlagplatz für Drogen und als Partylocation benutzt würde. Wie ist üblicherweise das Vorgehen bei Kenntnis von illegal betriebenen Kulturvereinen in denen illegal Drogen gehandelt und illegal Geldspielautomaten betrieben werden? Wie lange dauert es im Durchschnitt ab der Kenntnis der Behörden bis zur Nutzungsuntersagung, Schließung oder Sicherstellung illegal betriebener Glückspielautomaten im Bezirk Harburg?
5. Wie viele weitere Kulturvereine, für die derzeit keine Nutzungserlaubnis vorliegt, sind dem LKA/ der Polizei oder dem Amt für Verbraucherschutz im Bezirk Harburg darüber hinaus bekannt? Welches Vorgehen ist ggf. avisiert?
6. Wer ist für die Erteilung der Nutzungserlaubnisse an die Kulturvereine zuständig? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
7. Wie viele illegal betriebene Geldspielautomaten sind dem Amt für Verbraucherschutz derzeit in Harburg darüber hinaus bekannt? Welches Vorgehen ist ggf. avisiert?
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
6. März 2025
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) sowie die Behörde Justiz und Verbraucherschutz (BJV) nehmen der o. g. Anfrage wie folgt Stellung:
1. Seit wann war dem Amt für Verbraucherschutz oder anderen beteiligten Stellen bekannt, dass für die besagten Räumlichkeiten keine Nutzungserlaubnis vorlag?
BJV: Fehlanzeige. Die Zuständigkeit zur Nutzung von Vereinsräumen liegt bei den
Bezirken.
BIS: Im Rahmen polizeilicher Ermittlungen wurde der einsatzleitenden Dienststelle des
Landeskriminalamts (LKA 68 – Fachkommissariat Frontdeal/Konsumentendelikte)
bekannt, dass für die betreffenden Räumlichkeiten keine erforderlichen
Genehmigungen seitens des Verbraucherschutzamtes Harburg vorlagen.
Im Weiteren betrifft die Fragestellung ein laufendes Ermittlungsverfahren. Um einen Ermittlungserfolg nicht zu gefährden, wird von einer darüber hinausgehenden Beantwortung abgesehen.
2. Warum kam es nicht spätestens nach den brisanten Vorfällen im Oktober 2023 zu einer unverzüglichen Nutzungsuntersagung und der Sicherstellung der illegal betriebenen Geldspielautomaten? Betrachtet man eine Zeitschiene von16 Monaten bis zur Nutzungsuntersagung als zufriedenstellend?
BIS und BJV: Fehlanzeige wegen bezirklicher Zuständigkeit
3. Wer war federführend bei der Koordination des Zugriffs am Mittwoch dem 5.2.2025 und wie fand die Koordination der beteiligten Beamten und Ämter statt?
BIS: Siehe Antwort zu 1. Darüber hinaus betrifft die Fragestellung die Einsatztaktik der
Polizei, zu der grundsätzlich keine Auskünfte erteilt werden.
4. Nachbarn berichten im Hamburger Abendblatt, dass der besagte Verein seit Jahren als Umschlagplatz für Drogen und als Partylocation benutzt würde. Wie ist üblicherweise das Vorgehen bei Kenntnis von illegal betriebenen Kulturvereinen in denen illegal Drogen gehandelt und illegal Geldspielautomaten betrieben werden? Wie lange dauert es im Durchschnitt ab der Kenntnis der Behörden bis zur Nutzungsuntersagung, Schließung oder Sicherstellung illegal betriebener Glückspielautomaten im Bezirk Harburg?
BIS: Erhält die Polizei von Straftaten Kenntnis, leitet sie ein Ermittlungsverfahren ein und
trifft im Sinne der Fragestellung im Rahmen ihrer Zuständigkeit alle erforderlichen
Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und
zur Verfolgung von Straftaten. In Fällen, in denen die Polizei nicht originär zuständig
ist, werden entsprechende Mitteilungen an die zuständige Behörde weitergeleitet.
Im Bezirk Harburg werden regelmäßig gemeinsame Einsätze von Polizei und Bezirksamt Harburg im Sinne der Fragestellung durchgeführt. Für eine Nutzungsuntersagung und/oder Schließung eines derartigen Vereines im Bezirk Harburg ist das Bezirksamt Harburg zuständig. Im Übrigen führt die Polizei Statistiken nur, wenn es zu ihrer Aufgabenerfüllung erforderlich oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben vorgeschrieben ist. Statistiken im Sinne der Fragestellung werden bei der Polizei nicht geführt, die erfragten Durchschnittswerte können deshalb nicht ermittelt werden.
Darüber hinaus betrifft die Fragestellung die Einsatztaktik der Polizei, zu der grundsätzlich keine Auskünfte erteilt werden.
5. Wie viele weitere Kulturvereine, für die derzeit keine Nutzungserlaubnis vorliegt, sind dem LKA/ der Polizei oder dem Amt für Verbraucherschutz im Bezirk Harburg darüber hinaus bekannt? Welches Vorgehen ist ggf. avisiert?
BIS: Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Behörde für Inneres und Sport nicht
vor. Im Übrigen siehe Antwort zu 4.
6. Wer ist für die Erteilung der Nutzungserlaubnisse an die Kulturvereine zuständig? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
BIS und BJV: Fehlanzeige wegen bezirklicher Zuständigkeit
7. Wie viele illegal betriebene Geldspielautomaten sind dem Amt für Verbraucherschutz derzeit in Harburg darüber hinaus bekannt? Welches Vorgehen ist ggf. avisiert?
BIS und BJV: Fehlanzeige wegen bezirklicher Zuständigkeit
gez. Böhm
f.d.R.
Leptien
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Keine Themen erkannt.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.