21-3269.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Zivilschutzbunker im Bezirksamtsbereich

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 08.04.2025 Hauptausschuss Ö 4.2

Sachverhalt

Im Bezirksamtsbereich Harburg sind insbesondere aus der Zeit des "Kalten Krieges" Zivilschutzbunker errichtet und unterhalten worden, die nach Herausnahme aus dem Konzept seit Jahren dem Verfall preisgegeben sind. Teile des Inventars sind für Flüchtlingsunterkünfte in Anspruch genommen worden.

Die Veränderung der weltpolitischen Situation wirft die Frage auf, ob Zivilschutzbunker zukünftig auch weiterhin notwendig sind und aus diesem Grunde ggf. ertüchtigt werden müssen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

Die Bezirksverwaltung wird gebeten, im Hauptausschuss alsbald einen Bericht zu geben, welche ehemals genutzten Zivilschutzbunker vorhanden sind, welche Unterbringungskapazitäten bestehen, welche Ertüchtigungsmaßnahmen in Betracht kommen, welche alternativen Nutzungsmöglichkeiten aus Sicht der Verwaltung gesehen werden und wiedie jeweiligen Besitzverhältnisse sind.

Hamburg, am 07.09.2023

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

27. März 2025

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 21-3269) wie folgt Stellung:

Das Bezirksamt Harburg kann lediglich zu Zivilschutzbunkern berichten, die sich noch in der Zivilschutzbindung des Bundes befinden. Ehemalige Zivilschutzbunker befinden sich nicht in der Zuständigkeit des Bezirksamtes.

Die Mehrzweckanlage (MZA) Harburg-Rathaus mit einer Kapazität von bis zu 5.000 Personen unterliegt der Zivilschutzbindung und wird in der sog. Bundesauftragsverwaltung vom Bezirksamt Harburg verwaltet. Im Jahr 2007 wurde seitens des Bundesinnenministeriums in Absprache mit den Bundesländerndie Erhaltung der Funktionalität der Schutzräume eingestellt. Seit diesem Zeitpunkt werden lediglich Verkehrssicherungsmaßnahmen durchgeführt. Die Anlage ist zurzeit nicht einsatzbereit.

Eine Ertüchtigung der Anlage wird von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben geprüft. Eigentümerin der MZA ist die Deutsche Bahn AG. Solange die MZA sich in der Zivilschutzbindung befindet, bestehen mit Ausnahme von gelegentlichen Führungen keine alternativen Nutzungsmöglichkeiten. Bei einer Aufhebung der Zivilschutzbindung geht die MZA in das Eigentum und die Zuständigkeit der Deutschen Bahn AG über, inklusive der Prüfung anderweitiger Nutzungsmöglichkeiten.

Trispel


Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
08.04.2025
Ö 4.2
Lokalisation Beta

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