22-0504

Dringlichkeitsantrag CDU betr. Briefwahlprobleme bei der Bundestagswahl

Antrag

Letzte Beratung: 25.03.2025 Bezirksversammlung Harburg Ö 13

Sachverhalt

Schon im Vorwege der Bundestagswahl am 23.2.25 deutete sich an, dass die Briefwahl in Harburg nicht reibungslos verläuft. So erreichen uns seit der Woche vor der Wahl Anrufe von Bürgern, dass sie trotz frühzeitiger Beantragung und/oder zum Teil mehrmaliger Nachfragen in der Wahldienststelle ihre Briefwahlunterlagen bis zum Wahltag nicht erhalten haben. In allen Fällen habe das Bezirksamt die Unterlagen aber versendet.

Teilweise berichten Betroffene, dass ihnen auf Nachfrage empfohlen worden sei, den Posteingang bis zum Samstag vor der Wahl abzuwarten. Andere erreichten ihre Unterlagen so kurzfristig, dass das Organisieren einer fristgerechten Abgabe in der Wahldienststelle für sie nicht möglich war. In einem uns bekannten Fall wurde am Freitag nachmittag beim Hamburg Service Tel. 115 sogar die falsche Information erteilt, dass der Bürger bei Nichterhalt der Briefwahlunterlagen einfach am Sonntag im Wahllokal wählen könne.

Gesetzlich ist klar geregelt, dass Bürger, die Briefwahl beantragt haben, am Wahlsonntag in ihrem Wahllokal ihre Stimme nicht abgeben dürfen. Hintergrund ist, dass bis zur Auszählung (durch die Versicherung an Eides statt) nicht nachvollziehbar und auszuschliessen ist, ob einen Wähler die Unterlagen nicht doch erreicht hatten und er bereits per Briefwahl seine Stimme abgegeben hat.
Bei betroffenen Briefwählern, die am 23.2. persönlich in ihrem Wahllokal erschienen, um ihr Wahlrecht dort doch noch ausüben zu können, löste das Verwehren der Stimmabgabe großes Unverständnis aus, zumal das Verschulden nicht bei ihnen lag. Im Gegenteil: Die meisten hatten sich im Vorfeld der Wahl noch intensiv um den fristgerechten Erhalt der lange beantragten Briefwahlunterlagen bemüht.

Die zeitlichen Schwierigkeiten beim Briefwahlversand im Bezirk Harburg und die daraus resultierenden Konsequenzen sind aus vorgenannten Gründen dringend und zeitnah aufzuklären.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

Der Bezirkswahlleiter im Bezirk Harburg wird gebeten, in der Sitzung des Hauptausschusses am 11. März 2025 persönlich die Probleme bei der Versendung der Briefwahlunterlagen zu erläutern. Er möge insbesondere ausführen,

- wieviele Harburger Wahlberechtigte zur Bundestagswahl Briefwahl beantragt hatten
- wieviele davon fristgerecht ihr Recht auf Briefwahl ausüben konnten
- wieviele Harburger Briefwähler am 23.3. persönlich in ihrem Wahllokal versuchten, ihre Stimme dort abzugeben
- wieviele Meldungen über bis zum Wahl-Samstag bei Bürgern nicht eingegangene Briefwahlunterlagen in der Wahldienststelle vorliegen
- ob bestimmte Postzustellbereiche besonders von bis zum 22.02. nicht zugestellten Wahlunterlagen betroffen waren und um welche es sich handelt
- ob ein anderes Muster für die Verzögerungen bei der Verzögerung der Zustellung ersichtlich ist.

Zudem möge der Bezirkswahlleiter darstellen, welche organisatorischen Konsequenzen er aus den aufgetretenen Briefwahl-Schwierigkeiten für künftige Wahlen zieht.

Hamburg, am 25.02.2025

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