Antwort zur Anfrage CDU betr. Auslastung der Park&Ride-Parkhäuser im Bezirk Harburg
Letzte Beratung: 08.04.2025 Hauptausschuss Ö 5.17
Seit Mitte 2014 werden in vielen Park&Ride-Anlagen Gebühren erhoben. Von vielen Bürgern wird Klage darüber geführt, dass diese Gebührenpflicht dauerhaft zu einem Verdrängungsprozess geführt hat. Dadurch werden die umliegenden Wohn- und Geschäftsgebiete im Bereich von Park&Ride-Anlagen erheblich durch ruhenden Verkehr belastet.
Im Bezirksamtsbereich sind davon die Anlagen in Neugraben und Neuwiedenthal II erheblich betroffen. Dort waren die Auslastungszahlen der Parkhäuser, in denen zuvor eine vollständige Auslastung feststellbar war, schon Anfang 2015 auf Zahlen von unter 40 % gesunken.
Zwischenzeitlich hat sich die Situation nicht erkennbar dahingehend verändert, dass eine stärkere Auslastung zu erkennen ist.
Dieses vorausgeschickt fragen wir die zuständige Fachbehörde:
1. Wie hat sich die Auslastung der Park&Ride-Parkhäuser im Bezirksamtsbereich Harburg (seit 2017) entwickelt?
2. Gibt es die grundsätzliche Überlegung, Park&Ride-Parkhäuser (in ganz Hamburg) von der Gebührenpflicht zu befreien?
3. Wie hoch waren die Einnahmen durch die Park&Ride-Parkhäuser in den vergangenen Jahren (seit 2014) im Bezirksamtsbereich Harburg?
Hamburg, am 06.03.2025
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
01.04.2025
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende beantwortet die Anfrage wie folgt:
1. Wie hat sich die Auslastung der Park&Ride-Parkhäuser im Bezirksamtsbereich Harburg (seit 2017) entwickelt?
Siehe Drs. 21/11956 für 2017, Drs. 21/16191 für 2018, Drs. 21/20181 für 2019, Drs. 22/7285 für 2020 und 2021, Drs. 22/11318 für 2022 sowie Drs. 22/17466 für 2023 und 2024.
2. Gibt es die grundsätzliche Überlegung, Park&Ride-Parkhäuser (in ganz Hamburg) von der Gebührenpflicht zu befreien?
Es gibt derzeit keine Überlegungen, die Entgeltpflicht flächendeckend abzuschaffen. Seit ihrer Einführung im Jahr 2014 sind die Tarife für Tages-, Mehr-Tage- und 30-Tage-Karten unverändert; der Preis der P+R-Jahreskarte wurde zum 01.01.2019 von 200,00 Euro auf 100,00 Euro herabgesetzt.
Die Einführung der Entgeltpflicht hat sich in Hinblick auf die mit der Einführung beabsichtigten Wirkungen bewährt. Der möglichst frühzeitige Umstieg vom privaten Kfz auf den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist weiterhin vorrangiges Ziel des Senates. Kernziel ist es, durch kontinuierliche Qualitätsverbesserungen die P+R-Anlagen für die Nutzerinnen und Nutzer attraktiv zu gestalten und gleichzeitig einen einheitlichen Standard zu erzielen. Weiterhin wird durch die Entgeltpflicht eine verkehrliche Steuerungswirkung erreicht, indem der Fremdparkeranteil, das heißt der Anteil von Nutzer:innen, der die Anlage nicht zum Übergang auf den ÖPNV nutzt, reduziert wird.
3. Wie hoch waren die Einnahmen durch die Park&Ride-Parkhäuser in den vergangenen Jahren (seit 2014) im Bezirksamtsbereich Harburg?
Siehe Drs. 22/7285 für die Einnahmen aus den Jahren 2014, 2019 und 2020, Drs. 21/11300 für die Einnahmen aus den Jahren 2015 und 2016, Drs. 22/11318 für die Einnahmen aus 2021, Drs. 22/12959 für die Einnahmen aus 2022 sowie Drs. 22/15851 für die Einnahmen aus 2023.
Im Jahr 2017 betrugen die Einnahmen aus den Entgelten der P+R-Anlagen im Bezirk Harburg 550.451 Euro, im Jahr 2018 betrugen diese 577.515 Euro.
gez. Böhm
f.d.R.
Riechers
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