Frau Wolpert erklärt, folgende Änderungen der Tagesordnung seien im Kurzältestenrat vorgeschlagen worden:
Die Bezirksversammlung stimmt der so geänderten Tagesordnung einstimmig zu.
Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Es sind keine Themen für die Aktuelle Stunde angemeldet worden.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2870.1 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2889 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2907 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2950 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2971 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2974 zur Kenntnis.
Es gibt keine Großen Anfragen.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2739 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2751 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2780 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2807 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2831 zur Kenntnis.
Herr Trede führt aus, unmittelbar nach Vollendung des neuen Fern- und Regionalbahnhofs am Diebsteich solle mit der Umsetzung des zweiten Bauabschnitts der Mitte Altona begonnen werden. Dazu seien ein überarbeiteter Masterplan, für den gegebenenfalls ein städtebaulicher Wettbewerb und ein Senatsbeschluss nötig seien, ein durch die Bürgerschaft beschlossener Bebauungsplan sowie erteilte Baugenehmigungen, für die mehrere Wettbewerbe durchgeführt werden müssten, nötig. Außerdem solle mit den Bewohner:innen aus Altona-Nord und des ersten Bauabschnitts der Mitte Altona über Fehler und Anpassungswünsche gesprochen werden. Das alles brauche Zeit.
Der Masterplan sei mittlerweile zehn Jahre alt und der erste Bauabschnitt der Mitte Altona fast fertiggestellt. Im Stadtteil HafenCity habe nach zehn Jahren ebenfalls eine Evaluation der Pläne stattgefunden. Die Grundzüge der Planung sollten nicht infrage gestellt werden, da der Entwurf städtebaulich gelungen sei. Aus dem ersten Bauabschnitt der Mitte Altona könne aber gelernt werden, dass die Wohnblöcke zum Teil zu eng ständen und zu kritischer Belichtung führten. Das sei bereits bei der Planung des Holsten-Quartiers berücksichtigt worden. Aber auch Themen wie die Digitalisierung, Energieversorgung, Mobilität, Arbeit und Wohnen hätten sich in den letzten Jahren verändert und wirkten sich auf den Stadtraum aus. Aus Fehlern sei zu lernen und auf Anforderungen für die Zukunft einzugehen.
Eine schlechte Quartiersbildung wie im Othmarschen Park solle vermieden werden. Um hohe Mieten und teure Eigentumswohnungen zu vermeiden, seien gemeinwohlorientierte Wohnungsbauträger, die nicht auf die maximale Marktmiete abzielten, nötig – beispielsweise Genossenschaften, Baugemeinschaften, Stiftungen, aber auch gemeinschaftliches Eigentum und preisreduzierte Eigentumswohnungen mit Bindungsfristen. Auch die SAGA Unternehmensgruppe mit ihren mietpreislimitierten „Hamburger-Wohnungen“, der Bund mit Wohnungen für Bundesbedienstete und günstige Wohnungen großer Unternehmen für ihre Beschäftigten seien denkbar. Die Grundstücke sollten nur im Erbbaurecht mit festgelegtem, niedrigem Erbbauzins vergeben werden. Problematisch sei derzeit, dass Genossenschaften Grundstücke nur kaufen wollten.
Die Politik werde entscheiden, was im zweiten Bauabschnitt der Mitte Altona entstehe, da es sich um ein städtisches Grundstück handle. Der geplante Park dürfe nicht kleiner werden. Städtische Einrichtungen, wie ein eine Schule, seien vorgesehen. Auf dem Sondergrundstück oberhalb des Lessingtunnels solle eine spektakuläre Nutzung untergebracht werden.
Herr Werner merkt an, Fehler in Bezug auf die ausgewählten Wohnungsbauträger sollten vermieden werden, um hohe Mieten wie im Holsten-Quartier zu vermeiden. Verschiedene Wohnungsbauformen wie Baugemeinschaften, mietpreislimitierter frei finanzierter Wohnungsbau und Stiftungen müssten politisch unterstützt werden. Es müsse geprüft werden, wer für welche Zielgruppe Wohnungen baue und für wen diese bezahlbar seien. Gute Aspekte des ersten Bauabschnitts der Mitte Altona könnten noch weiter verbessert, negative Aspekte wie Zuschnitte der Wohnblöcke, Verschattung, Höhe und Belichtung optimiert werden.
Frau Benkert legt dar, die Verlegung des Fern- und Regionalbahnhofs von Altona an den Diebsteich sei falsch und eine Verlegung der sogenannten Quietschkurve weiter nach Westen ausreichend. Viele Kritikpunkte am ersten Bauabschnitt der Mitte Altona seien im Antrag bereits enthalten. Nicht nur Grüngestaltung, sondern auch die qualitative und quantitative Grünversorgung müsse evaluiert und es müssten Konsequenzen gezogen werden. Bürger:innen und der letzte Oberbaudirektor hätten bereits darauf hingewiesen, dass es in der Umgebung der Mitte Altona zu wenige Grünflächen gebe. Der Park im ersten Bauabschnitt der Mitte Altona genüge den Ansprüchen einer angemessenen Grünversorgung nicht. Die Mitte Altona habe außerdem Auswirkungen auf die umliegenden Viertel, etwa durch Verdrängungsdruck, zunehmenden Verkehr und soziale Infrastruktur.
Ziffer 4 des Antrags lehne die Fraktion DIE LINKE ab, da darin öffentliche Einrichtungen und Grünflächen des Masterplans bereits festgeschrieben würden. Neue, sich aus der Evaluation gegebenenfalls ergebene, Bedarfe wie zum Beispiel die Schaffung eines Jugendzentrums, könnten dann nicht erfüllt werden. Gravierender Fehler des ersten Bauabschnitts der Mitte Altona sei der Eindruck der Bevölkerung gewesen, dass nur Ideen aufgegriffen würden, die den Interessen der Investor:innen passten. Ein Kontrollgremium sei abgeschafft worden, nachdem es kritische Meinungen der Bürger:innen vertreten habe. Die Anliegen der Bürger:innen müssten ernst genommen werden. Der Drittelmix reiche für Altona nicht mehr.
Herr Hielscher unterstreicht, der Antrag sei zwar richtig, die Fraktionen von GRÜNE und SPD müssten das Anliegen aber der zuständigen Finanzbehörde verdeutlichen, da die Stadt Eigentümerin der Fläche sei. Der Finanzsenator wolle hier viele Wohnungen schaffen und sei auch bei Grundstücksverkäufen beteiligt. Insbesondere hohe Grundstückspreise seien Treiber für hohe Mieten.
Die Grundzüge des Masterplans sollten nicht angefasst werden. Das sei schwierig mit dem Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 21-2924.1, TOP 7.1) für mehr Grün zu vereinbaren, da der Masterplan Baufelder und Grünachse bereits beinhalte. Bei Vergrößerung der Grünachse sei das wohnungsbaupolitische Ziel beeinträchtigt. Es werde schwierig sein, das Belichtungsproblem zu lösen und gleichzeitig die Wohnungsanzahl nicht zu verändern. Der Vorschlag zu Ziffer 2 im Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE sei eigentlich nicht nötig. Die Bürger:innen würden selbstverständlich im Bebauungsplanverfahren beteiligt.
Frau Blume wirft ein, es seien zwar Fehler im ersten Bauabschnitt der Mitte Altona gemacht worden, die Bewohner:innen, insbesondere junge Menschen und Familien, lebten aber gerne dort. Kleinigkeiten wie ausreichend Hundeauslaufflächen fehlten und könnten nachgesteuert bzw. in der weiteren Planung berücksichtigt werden.
Herr Müller-Constantin kritisiert, dass der Senat unter Führung der CDU die Hamburger Krankenhäuser gegen den Willen der Bevölkerung verkauft habe. Die Kritik der CDU-Fraktion am Finanzsenator wirke dahergelaufen.
Die Bezirksversammlung stimmt der Drucksache 21-2924.1 (TOP 7.1.1) mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Gruppe zu.
Die Bezirksversammlung stimmt der somit ergänzten Drucksache 21-2924 in Ziffer 4 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und bei Enthaltung der AfD-Gruppe und in den übrigen Ziffern einstimmig zu.
(Beschlussdrucksache 21-2924B siehe Anlage)
Beratung und Beschlussfassung siehe TOP 7.1.
Herr Bernau erklärt, er sei irritiert über die Aussagen des Altonaer Fußball-Club von 1893 e.V. (Altona 93), dass dem Verein das geplante Stadion am Diebsteich gehöre und dieser darüber entscheide, obwohl eigentlich die Stadt Eigentümerin sein werde. Altona 93 werde nur Hauptnutzer sein. Bei der Öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) zum Bebauungsplan-Entwurf Altona-Nord 29 (ThyssenKrupp) vom 16.02.2022 hätten sich viele Teilnehmende für ein größeres Stadion eingesetzt. Wenn die Stadt dieses Ansinnen einfach ignorieren wolle, hätte sie die ÖPD gar nicht erst durchführen müssen. Das würde überdies Politikverdrossenheit in der Bevölkerung stärken.
In diversen Gesprächen hätten Vertreter:innen der Fachbehörden erklärt, ein Drittligastadion wäre am Diebsteich nicht möglich. Dieses sei aber umsetzbar, wenn es nur alle Akteur:innen wirklich wollten. Einziger Beleg gegen ein Drittligastadion sei eine alte Machbarkeitsstudie, die ein Stadion direkt an der Memellandallee untersucht habe. Es werde zwar empfohlen, zwei Rettungswege zu schaffen, das sei gemäß dem Deutschen Fußball-Bund e.V. (DFB) aber keine Pflicht. Auch die vorgesehene Planstraße müsse bei einem Drittligastadion nicht entfallen. Der Hinweis auf das Stadion des Sportclubs Verl von 1924 e.V., das von seiner Fläche ebenfalls an den Diebsteich passe, seien von den Fachbehörden ignoriert worden.
Am Diebsteich werde ein Stadion für die zukünftigen Generationen geschaffen, wofür ein größeres Baurecht nötig sei. Dazu könnten zwei Varianten in die Auslobung des anstehenden Wettbewerbsverfahrens aufgenommen werden. Auch der DFB habe sich für ein größeres Stadion eingesetzt. Es sei wichtig, sportliche Bedarfe einzufordern. Die Musikhalle schließe wie ein Drittligastadion eine vorhandene Lücke in Hamburg und bleibe unangetastet. Altona 93 und SC Teutonia müssten sich vertragen. Eine wechselnde Nutzung des Stadions in einem festen Rhythmus sei möglich. Am Runden Tische sollten alle beteiligten Akteur:innen versammelt werden.
Herr Hielscher stellt fest, dass der Senat für das Gebiet die Planungshoheit habe. Der Sportstaatsrat der Behörde für Inneres und Sport (BIS) lehne ein größeres Stadion ab. Gleichzeitig wolle der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen aber auch nach keinem anderen geeigneten Standort für ein Drittligastadion suchen. Auch bei der Planung für größere Spielstätten anderer Leistungssportarten wie Basketball, Handball, American Football und Eishockey habe es negative Rückmeldungen der Stadt gegeben. Dabei sei Sport wichtig für Freizeitgestaltung, Pädagogik und Gesundheit. Dennoch gebe es in Hamburg immer noch kein Kunstrasenprogramm, Schulsporthallen würden nicht vereinsgerecht umgebaut und für Sportarten wie Hockey, in denen die Stadt viele hochklassige Vereine habe, tue Hamburg nichts. Der Sportstaatsrat komme hier seinen Aufgaben nicht nach und der Begriff „Sportstadt Hamburg“ sei zu einer Marketingphrase verkommen.
Der von der SPD-Fraktion vorgeschlagene Runde Tisch sei dringend geboten, da so auch die betroffenen Vereine beteiligt würden. Altona 93 müsse in seinem Umgang mit den anderen Vereinen fairer werden. Der DFB könne in diesem Rahmen die Vorgaben an ein Drittligastadion erläutern, die der Sportstaatsrat anders dargelegt habe als der DFB. Darüber hinaus könne über die vom SC Teutonia von 1910 e.V. zugesagten 40 Millionen Euro verhandelt und beraten werden, ob eine öffentlich-private Partnerschaft denkbar sei. Es sei unklar, warum der Sportstaatsrat diese ablehne.
Herr Dr. Schülke merkt an, es sei fraglich, ob die Fraktionen schon mit Altona 93 über die Erweiterungspläne des geplanten Stadions gesprochen hätten. Der Verkauf der Spielstätte der Adolf-Jäger-Kampfbahn und die Planung eines neuen Stadions am Diebsteich gehörten zusammen. Vorteile und Lasten könnten nicht einseitig verschoben werden. Da Altona 93 ein Drittligastadion aus finanziellen Gründen ablehne, sei ein Runder Tisch sinnvoll, um die jeweiligen Bedenken vortragen zu können. Er beantrage, Ziffer 1.1 getrennt vom übrigen Antrag abzustimmen.
Herr Trede wirft ein, mit Altona 93 sei gesprochen worden. Altona 93 habe Probleme mit dem SC Teutonia, brauche aber gleichzeitig eine Lösung für eine neue Spielstätte. Derzeit redeten viele Akteur:innen übereinander und nicht miteinander, weshalb ein Runder Tisch richtig sei. Zusätzliche finanzielle Mittel bzw. ein neues Finanzierungskonzept, unterschiedliche Aussagen zu Vorgaben an ein Drittligastadion und die gegebenenfalls nötige Zustimmung der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende könnten geklärt werden. In die Auslobung des Wettbewerbsverfahrens müsse eine entsprechende Variante berücksichtigt werden. Die Musikhalle dürfe aber nicht gefährdet werden.
Frau Benkert hinterfragt, ob das ehemalige ThyssenKrupp Gelände für ein Drittligastadion geeignet sei, das mit vielfachen Nutzungen starke Auswirkungen auf die Anwohner:innen und das Umfeld haben werde. Für ein Drittligastadion müsse die gesamte, schon weit fortgeschrittene Planung angepasst werden. Mit der Ausschreibung zum hochbaulichen Wettbewerb sei schon vor der ÖPD begonnen und interessierten Büros die Möglichkeit gegeben worden, die Wettbewerbsunterlagen anzufordern. So hätten keine Vorschläge aus der ÖPD in diese Unterlagen einfließen können. Das sei undemokratisch und schaffe ein Bild der Scheinbeteiligung, in der die Fachbehörden nur ihre eigenen Vorstellungen umsetzten. Auch die von den anderen Fraktionen geforderte Drittligatauglichkeit des Stadions fehle in den angesprochenen Unterlagen.
Zur Forderung nach einem Drittligastadion gebe es noch viele offene Fragen. Offen sei, ob dessen Notwendigkeit in Hamburg überhaupt geprüft, welche Stadiongröße auf dem ThyssenKrupp Gelände und ob es überhaupt möglich sei, ein allen Anforderungen gerechtes Drittligastadion anzubieten. Weiter sei zu klären, welche geprüften Alternativstandorte es gebe, ob das Verkehrskonzept für parallele Veranstaltungen genüge und wie Anreisen der Zuschauer:innen geplant seien. Alternative Planungen müssten geprüft und der in der ÖPD von Bürger:innen geforderte Verzicht auf die Musikhalle solle nicht ausgeschlossen werden. Auch Anpassungen etwa an der Mantelbebauung des Stadions würden gegebenenfalls nötig. Bei einer solchen Neuplanung sei außerdem auch eine neue Beteiligung der Bevölkerung nötig, als erster Schritt im Rahmen eines Runden Tisches.
Frau Blume bekräftigt, dass es keinen anderen Standort innerhalb Hamburgs für ein Drittligastadion gebe. Es sei vielleicht die letzte Gelegenheit, das nötige Planrecht für ein solches Stadion in Hamburg zu schaffen. Für Detailanpassungen der Planung wie die genaue Mantelbebauung sei die Bezirksversammlung nicht zuständig. Die Gelegenheit, ein Drittligastadion im direkten Umfeld eines Fern- und Regionalbahnhofs zu schaffen, müsse genutzt werden. Dabei sei es wichtig, die Vereine nicht gegeneinander auszuspielen.
Die Bezirksversammlung stimmt der Drucksache 21-2963 mit folgendem Abstimmungsverhalten zu:
(Beschlussdrucksache 21-2963B siehe Anlage)
Beratung siehe TOP 7.2.
Herr Hielscher zieht den Antrag für die CDU-Fraktion zurück.
Es liegt eine Neufassung des Antrags vor (Anlage).
Herr Dr. Hesselschwerdt verweist auf den Krieg in der Ukraine, der stellvertretend für das schreckliche Geschehen auch in anderen umkämpften Regionen stehe. Insbesondere Kinder seien von der traumatischen Langzeitwirkung betroffen. Fraglich sei, was für ein Stück Normalität der Kinder getan werden könne. Regelmäßiger Sport in einer Gemeinschaft sei sinnvoll und insbesondere Mannschaftssport in Vereinen geeignet. Das könne ablenken und sei für einen erfolgreichen Heilungsprozess hilfreich.
Herr Schmidt befürwortet einen schnellen und unkomplizierten Vereinsbeitritt für geflüchtete Kinder, um ein Stück unbeschwerte Kindheit, Freiheit und Vergessen zu erleben. Ein solches Willkommenheißen stärke die Identifikation mit der Gesellschaft. Toleranz und Miteinander werde in den Vereinen gelebt, die schon in den vergangen Jahren hervorragende Arbeit leisteten. Diese Art der Jugendhilfe helfe den Kindern außerdem, Sports- und Teamgeist zu entdecken. Die Kosten amortisierten sich schnell, da die Kinder so gesünder lebten, fitter würden und schneller Deutsch lernten. Der Zugang zu den Vereinen dürfe nach dieser Aktion aber nicht wieder schwerer gemacht werden. Außerdem sei die Aktion zu bewerben.
Frau Neumann legt dar, die Lage in der Ukraine habe das Thema Geflüchtete wieder in den politischen Mittelpunkt gerückt. Sport habe eine integrative Funktion: wenige Wörter seien nötig und diese seien schnell zu erlernen. Mit Teamkolleg:innen werde außerdem auch abseits des Sports Zeit verbracht, was ein besseres Ankommen fördere. Außerdem gehe es im Sport darum, unabhängig von Herkunft und Einkommen der Eltern gemeinsam eine Leistung zu erbringen. Den Kindern könne Halt gegeben und ihr Alltag strukturiert werden. Viele hätten alles verloren. Daher sei die Freizeitgestaltung besonders wichtig, um in Deutschland besser anzukommen.
Frau Fiedler führt aus, bei dem Antrag handle es sich um eine schnelle Hilfe und sei ein starkes Signal der Bezirksversammlung in schrecklichen Zeiten. Es sei wichtig, dass die Bezirksversammlung die Stadt auf Notlagen hinweise und Druck aufbaue. Die Fraktion DIE LINKE habe aber grundsätzliche Kritik am SGB II bzw. am Asylbewerberleistungsgesetz. Der Antrag wäre nicht nötig, wenn die Grundsicherung menschenwürdig wäre. Ein würdevolles Leben sei damit derzeit nicht möglich. Dafür sei auch gemäß den Aussagen des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. monatlich mehr Geld nötig. Solange es keine schnelle und sanktionsfreie Grundsicherung gebe, werde die Fraktion derartige Anträge zwar unterstützen, diesen aber nicht als antragstellende Fraktion beitreten.
Frau Wolpert stellt fest, im Titel des Antrags werde „Flüchtlingskindern“ durch „Geflüchteten Kindern“ ersetzt und Ziffer 2 an die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration gemäß § 27 BezVG adressiert.
Die Bezirksversammlung stimmt der somit geänderten Drucksache 21-2959 einstimmig zu.
(Beschlussdrucksache 21-2959B siehe Anlage)
Frau Fiedler stellt fest, es müssten ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit Gehörlose Politik miterleben und gestalten könnten. Mit dem Bundesteilhabegesetz werde der Grundsatz verfolgt, dass Menschen nicht behindert seien, sondern behindert würden. Seit Einführung des Bundesteilhabegesetzes habe sich in Deutschland aber nicht viel getan. Bundesweit hätten Menschen viel mehr damit zu kämpfen, dass der Status Quo aus Kostengründen nicht verschlechtert werde. Sie blicke in eine düstere Zukunft. Für die vom Bund angekündigten 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr werde schon von Einsparungen im sozialen Bereich gesprochen.
Menschen mit Behinderungen hätten keine Lobby, obwohl Menschen in Not geholfen werden müsse und es jeden durch Unfälle und Krankheiten treffen könne. Für Sozialleistungen seien häufig kräftezehrende Auseinandersetzungen mit Behörden und Gerichten nötig und im Alltag seien die Betroffenen vielen Barrieren ausgesetzt, weil sich die Gesellschaft zu wenig darum sorge. Die Politik müsse endlich dem Auftrag des Bundesteilhabegesetzes und der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht werden. Sie sei froh darüber, dass Altona einen bezirklichen Beirat für Menschen mit Behinderungen eingerichtet habe, der der Politik Impulse gebe.
Ein Thema sei der barrierefreie Zugang Gehörloser zum politischen Austausch. Gehörlose müssten sich sehr früh für Veranstaltungen anmelden, damit Gebärdendolmetschende, die in der Regel nicht kurzfristig zur Verfügung stünden, beauftragt werden könnten. Das stehe einer inklusiven Gesellschaft im Weg und müsse geändert werden. Im Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit (SozA) habe sich nach Diskussion mit Gehörlosen ergeben, dass sich diese von politischen Veranstaltungen zurückzögen, da sie gewohnt seien, nicht teilnehmen zu können. Für eine reiche Stadt wie Hamburg sei das nicht hinnehmbar.
Frau Hirschfeld führt aus, das Thema Barrierefreiheit sei zwar in vielen Regelungen zu finden, werde häufig aber nicht umgesetzt. Dabei verändere sie das Leben Betroffener sehr und ermögliche, Interessen selbst zu vertreten. Es sei wichtig, Inklusion ernst zu nehmen, die Selbstverständnisse aufbrechen könne. Die Diskussion mit Gehörlosen im SozA sei sinnvoll gewesen. Der Bereitschaftsdienst Gebärdendolmetschender der Krankenhäuser könne ein Vorbild sein und ermöglichen, Gebärdendolmetschende für Gremien der Bezirksversammlung zu beauftragen. Ein Anmeldungsvorlauf für Planungssicherheit sei aber weiterhin nötig. Dies könne ein notwendiger Beitrag zur Teilhabe am Meinungsbildungprozess sein.
Herr Capar unterstreicht, Demokratie brauche Inklusion. Menschen mit Behinderung hätten gleichberechtigt mit ihrer spezifischen Kultur und sprachlichen Identität einschließlich der Gebärdensprache Anspruch auf Anerkennung. Gehörlose hätten ein Recht auf Gebärdensprache und auf vom Staat finanzierte Gebärdendolmetschende. Die Teilhabe am öffentlichen politischen Leben müsse gewährleistet sein. Auch § 21 der UN-Behindertenrechtskonvention erkenne das Grundrecht auf Meinungsfreiheit und -äußerung, einschließlich sich Informationen zu beschaffen und weiterzugeben, an.
Herr Dr. Schülke erklärt, das Anliegen des Antrags sei im Prinzip richtig. Aufgrund technischer Schwierigkeiten im Rahmen der Bezirksversammlung im Kollegiensaal (Publikum im zweiten Stock oder im Livestream) sei es gegebenenfalls auch aus Kostengründen sinnvoller, Untertitel im Livestream anzubieten.
Frau Blume legt dar, technische Probleme seien überwindbar, was die Sitzung des SozA mit Gebärdendolmetschenden gezeigt habe. Auch die derzeitigen Kapazitätsgrenzen könnten überwunden werden, indem junge Menschen motiviert würden, die Gebärdensprache zu lernen. Es müsse mehr Inklusion in die bezirklichen Gremien gebracht werden.
Frau Dr. Steffens weist darauf hin, dass die Debatte schon länger geführt werde. Die Bezirksamtsleitung setze sich bereits für die Rechte Gehörloser ein. Auch über ein Verfahren sei bereits gesprochen worden, einen entsprechenden Zugang Betroffener zu ermöglichen.
Die Bezirksversammlung stimmt der Drucksache 21-2956 einstimmig zu.
(Beschlussdrucksache 21-2956B siehe Anlage)
Herr Andersen berichtet, das Schnaakenmoor sei das wertvollste Naturschutz- und einziges FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat-Gebiet) in Altona. Das ungewollte Bilden neuer Wege gefährde das Naturschutzgebiet. Befördert werde dies durch den wegen Corona geschlossenen Hauptweg. Es sei dem Bezirksamt in den letzten zwei Jahren nicht gelungen, den Zugang so umzubauen, dass der Hauptweg nach Schließung des Wildgeheges Klövensteen genutzt werden könne. . Das Bezirksamt müsse die Möglichkeit eröffnen, einen Rundweg im Schnaakenmoor unabhängig vom Wildgehege Klövensteen nutzen zu können. Ein Trampelpfad habe sich bereits gebildet, müsse verlegt und der Hauptweg geöffnet werden. Der Weg solle vom Wildgehege Klövensteen abgekoppelt und ein normaler, öffentlicher Weg werden. Dafür müsse die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft die nötigen rechtlichen Voraussetzungen schaffen.
Die Bezirksversammlung stimmt der Drucksache 21-2957 einstimmig zu.
(Beschlussdrucksache 21-2957B siehe Anlage)
Frau Wolpert stellt fest, dass nur über den Antragsinhalt, die Aufnahme eines TOPs für die nächste Sitzung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport (GrünA), beraten werden dürfe. Alle Fraktionen hätten bis eine Woche vor einer Sitzung die Möglichkeit, Themen anzumelden, die dann auf die Tagesordnung der Ausschüsse gesetzt würden. Das ergebe sich aus der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Altona, die auf der Homepage der Bezirksversammlung verfügbar sei.
Herr Ziegert führt aus, die Entwicklungen im Klövensteen seien für Altona von großer Bedeutung. Im GrünA würden verschiedene dieses Gebiet betreffende Themen behandelt. Dabei seien Entwicklungen des Gebiets an der Bezirksversammlung vorbeigegangen. Diese habe aber den Anspruch, die Gestaltung zu prägen und als Bindeglied zwischen der Öffentlichkeit und planerischen Entwicklungen zu agieren. Die Entwicklung der Feldmarken und die Neuorientierung eines Milchhofs, der aufgeben müsse, sollten im GrünA auf die Tagesordnung genommen werden, damit die Fraktionen dazu Positionen formulieren könnten.
Auf Herrn Bernaus Zwischenfrage, warum die Fraktion DIE LINKE das Thema nicht einfach angemeldet habe, betont er, das Thema solle mit Nachdruck und kurzfristig für die nächste Sitzung des GrünA am 05.04.2022 berücksichtigt werden. E-Mails aus der Öffentlichkeit hätten darauf hingedeutet, dass es Gespräche der Verwaltung dazu gebe. Besser wäre gewesen, wenn das Amt solche sensiblen Themen selbst anmelde. Er unterstreicht, der Fraktion DIE LINKE gehe es um Sachinhalte und nicht darum, sich zu profilieren.
Herr Eschenburg zweifelt an Herrn Ziegerts Begründung. Der Antrag liege schon so lange vor, dass die Fraktion das Thema auch für die Sitzung des GrünA am 05.04.2022 hätte anmelden können. Es sei unwahrscheinlich, dass das Amt zu dem TOP dann nichts berichtet hätte. Es sei bedenklich zu suggerieren, es gebe Hinterzimmerpolitik. Zuständig für das Thema seien die Finanzbehörde und die Behörde für Wirtschaft und Innovation. Die Bezirksversammlung habe hier keinen Einfluss, habe aber schon mehrfach über das Thema beraten. Das Amt entscheide nicht über private Verkäufe.
Herr Timm wirft ein, die von der Fraktion DIE LINKE aufgeworfene Verfahrensfrage suggeriere, dass es kein Mitspracherecht der Bezirksversammlung gebe. Dieses ende bei privatwirtschaftlichen Vorgängen bzw. Eigentumsrechten. Es sei richtig, dass die Politik sich hier nicht einmische, da es in Deutschland keine Planwirtschaft gebe. Der Bebauungsplan für die Feldmarken sei politisch beeinflusst, habe Beteiligungen der Bürger:innen und eine Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs beinhaltet. Die Fraktion DIE LINKE ignoriere das und habe sich mit dem Antrag nur profilieren wollen.
Herr Strate merkt an, in der Sitzung des Ältestenrats/ Geschäftsordnungsausschusses vom 28.03.2022 habe die Fraktion DIE LINKE erklärt, eine öffentliche Bühne suchen zu wollen. Die Fraktion wolle suggerieren, dass das Vorgehen in den Feldmarken undemokratisch sei. Die Anmeldung einer Aktuellen Stunde, die er der Fraktion DIE LINKE empfohlen habe, wäre der richtige Weg gewesen.
Herr Andersen bedauert als Vorsitzender des GrünA, dass die Fraktion DIE LINKE das Thema nicht einfach für Sitzung des GrünA am 05.04.2022 angemeldet habe, da der Antrag vor Versendung der Tagesordnung des GrünA vorgelegen habe. Für die kurzfristige Aufnahme von Themen in die Tagesordnung sei ein Einvernehmen aller Fraktionen nötig.
Die Bezirksversammlung lehnt die Drucksache 21-2958 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und bei Enthaltung der AfD-Gruppe ab.
Die Bezirksversammlung lehnt die Drucksache 21-2938 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und bei Enthaltung der FDP-Fraktion ab.
Die Bezirksversammlung stimmt der Drucksache 21-2614.3 einstimmig zu.
(Beschlussdrucksache 21-9077B siehe Anlage)
Die Drucksache 21-2713.2 findet bei Stimmengleichheit keine Mehrheit. Dafür stimmten die Fraktionen von SPD und DIE LINKE sowie vier Stimmen aus der Fraktion GRÜNE. Dagegen stimmten die Fraktionen von CDU und FDP, die AfD-Gruppe sowie acht Stimmen aus der Fraktion GRÜNE. Zwei Stimmen der Fraktion GRÜNE enthalten sich.
Die Bezirksversammlung stimmt der Drucksache 21-2771.2 einstimmig zu.
(Beschlussdrucksache 21-9077B siehe Anlage)
Die Bezirksversammlung stimmt der Drucksache 21-2826.2 mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Gruppe zu.
(Beschlussdrucksache 21-9077B siehe Anlage)
Die Bezirksversammlung stimmt der Drucksache 21-2837.2 einstimmig zu.
(Beschlussdrucksache 21-2837.2 siehe Anlage)
Die Bezirksversammlung stimmt der Drucksache 21-2846.2 einstimmig zu.
(Beschlussdrucksache 21-9077B siehe Anlage)
Die Bezirksversammlung stimmt der Drucksache 21-2888.2 einstimmig bei Enthaltung der AfD-Gruppe zu.
(Beschlussdrucksache 21-9077B siehe Anlage)
Die Bezirksversammlung stimmt der Drucksache 21-2902.1 einstimmig zu.
(Beschlussdrucksache 21-9077B siehe Anlage)
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2694.1 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2704.1 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2705.1 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2742.1 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2844.1 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2891 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2896 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2897 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2906 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2911 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2914 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2916 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2917 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2918 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2920 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2922 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2925 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2934 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2935 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2937 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2948 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2952 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2953 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2954 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2961 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2962 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2972 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2976 zur Kenntnis.