Ergänzungen zur 1. Verschickung des Bebauungsplans Rissen 45/ Sülldorf 22 "Suurheid" Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.01.2022
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.01.2022 anliegende Drucksache 21-2527.1B beschlossen.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 15.02.2022 wie folgt Stellung genommen:
Zu 3:
Bei der Straße Sieversstücken handelt es sich um eine Bezirksstraße, die nicht in der Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer liegt. Eine Aufforderung an die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH, die Beleuchtung der Fußwege an dieser Straße zu überprüfen, muss daher vom zuständigen Bezirksamt ausgehen. Genau dies ist auch in der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft, Bürgerschaftsdrucksache 22/4312, „Beleuchtungsoffensive“ entsprechend geregelt.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 14.03.2022 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Gespräche zur Öffnung der Planstraße 1 bis zum Zeitpunkt der Herstellung der Brücke über die S-Bahn haben zwischen der Saga und dem BA Altona und der Verkehrspolizei, die bei diesem Thema mit einzubeziehen ist, noch nicht stattgefunden.
Zu 2:
Z. Zt. wird die Schlussverschickung vorbereitet und diverse Änderungen (u.a. Erhalt des Baumbestandes, Verschiebung von Straßenverkehrsflächen) eingearbeitet. Im Zuge dieser Überarbeitung wird derzeit auch geprüft, ob noch weitere Fahrradbügel und auch Stellplätze für Lastenfahrräder im öffentlichen Grund vorgesehen werden können.
Zu 3:
Das BA Altona wird im weiteren Planungsprozess gemeinsam mit der HHVA die geplante Beleuchtung noch einmal überprüfen.
Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 hat mit Schreiben vom 16.03.2022 wie folgt Stellung genommen:
Die Straße Sieversstücken befindet sich im Bezirk Altona. Sie geht ab von der Sülldorfer Landstraße und endet auf dem Gelände der Asklepios Klinik West. In der Straße Sieversstücken, nahe der Sülldorfer Landstraße befindet sich ein signalisierter und beschrankter Bahnübergang. In der Drs. 21-2527.1B begehrt die BV Altona im gesamten Streckenverlauf der Straße Sieversstücken Tempo 30 anzuordnen, um die Sicherheit am Bahnübergang zu erhöhen.
Gemäß § 45 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder den Verkehr umleiten. Diese Ermächtigung wird durch § 45 Absatz 9 StVO dahingehend eingeschränkt, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verkehrsverhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der im § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.
Eine Verkehrsunfallauswertung der letzten drei Jahre (01.01.2019 - 31.12.2021) mittels Elektronischer Unfalltypen-Steckkarte (EUSKa) ergab eine unauffällige Unfalllage.
Es sind auch sonst keine Gefahren erkennbar, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigen. Ein zwingendes Erfordernis zur Anordnung von Tempo 30 ist nicht erkennbar.
Die rechtlichen Voraussetzungen zur Anordnung von Tempo 30 sind in der Straße Sieversstücken daher nicht gegeben.
Das PK 26 wird die Verkehrsverhältnisse im Rahmen der personellen Möglichkeiten vor Ort weiter beobachten, begleiten und die zur Verkehrssicherheit erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.