Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Herr Müller erläutert, auf dem Baufeld 7 des Holsten Areals sei baugenossenschaftlich organisiertes Gewerbe und Wohnen geplant. Das Projekt werde vom Bezirksamt gemeinsam mit dem Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) sowie der Agentur für Baugemeinschaften der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) umgesetzt. Der Gewerberaum sei zur Straße und zum Schienenstrang orientiert und solle kleinteiligen und bezahlbaren Gewerberaum bereitstellen. SUPERURBAN GmbH sei mit der geplanten Leitbildwerkstatt beauftragt. Diese könne unabhängig von der Entwicklung der Vertragsgespräche mit der Consus Real Estate AG (Consus) starten. Der nächste Schritt sei ein interner Projektauftakt mit dem LIG, der Agentur für Baugemeinschaften und dem Bezirksamt.
Eine Vertretung der SUPERURBAN GmbH informiert mithilfe einer Präsentation (Anlage) über die geplante Leitbildwerkstatt für das Baufeld 7 und berichtet auch auf Nachfragen Folgendes:
Herr Marx ergänzt, die Funktionen Gewerbe und Wohnen könnten im Rahmen des Projektes zusammenfinden und sich auch miteinander je nach Nutzungsart und Nutzer:innen verschränken. Es sei möglich, dass sowohl Gewerbetreibende als auch deren Mitarbeiter:innen im Projekt wohnten. Im Planungsausschuss könne der Projektfortschritt nach Durchführung der Kontaktbörse vor der Tandem-Werkstatt berichtet werden. Das gesamte beschriebene Verfahren der Leitbildwerkstatt solle in drei Monaten bewältigt werden.
Er führt weiter aus, die Aufgabe des LIG sei der Grundstücksankauf. Der LIG verhandele mit Consus neben diesem Baufeld auch über die öffentlichen Flächen für Straßenraum, Park, Quartierszentrum und Schulerweiterungsfläche. Falls sich die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) mit einer Insolvenz der Consus konfrontiert sehe und diese ihrer Herstellungspflicht nicht nachkomme, könne die Erschließung des Grundstücks über die von Consus hinterlegte Bankbürgschaft (in Höhe der Erschließungskosten) durch die FHH erfolgen. Ein Übertrag der Flächen erfolge sukzessive nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages der FHH mit Consus und Erreichen der Vorweggenehmigungsreife des Bebauungsplan-Entwurfs Altona-Nord 28 (Holsten-Quartier). Ob dieser Übertrag für das Baufeld 7 in Erbpacht erfolge, sei noch offen. Die Frage werde hauptverantwortlich vom LIG und der Agentur für Baugemeinschaften geklärt.
Herr Trede weist auf die große Herausforderung hin, geeignete Gewerbetreibende zu finden. Direkte initiative Gespräche des Bezirksamtes mit möglicherweise wesentlichen Partner:innen wie zum Beispiel fux eG sowie steg Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg mbH seien unbedingt und mit möglichst verbindlichen Charakter zu führen. Es bedürfe der kontinuierlichen Information auch zwischen den Sitzungen per E-Mail und Einbindung der Bezirkspolitik in die Projektgestaltung, insbesondere zum Finanzierungs- und Umsetzungskonzept.
Herr Adrian merkt an, dass dem Planungsausschuss der Ausschreibungstext des LIG vor Veröffentlichung vorgelegt werden solle und erinnert, dass für die Öffentlichkeit auf dem Gelände seit nunmehr fünf Jahren keine Bewegung erkennbar sei.
Herr Strate bittet das Bezirksamt um einen erneuten Bericht im Planungsausschuss in seiner Sitzung am 18.05.2022 unter Hinzuladung von Vertretungen des LIG und der Agentur für Baugemeinschaften.
Herr Tschubel erläutert, eine Baugenehmigung existiere seit mehreren Jahren, widerspreche aber den Planungszielen und sei mittlerweile zurückgestellt worden. Die von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) geplante Verbreiterung der Fahrbahn sei nicht die Ursache für die Zurückstellung, hier sei eine Einigung zwischen Bezirksamt und BVM erfolgt. Die Zurückstellung ende und somit sei eine Veränderungssperre erforderlich, um die Planungsziele auch nach Ende der Zurückstellungsfrist zu sichern.
Frau Frauenlob fügt hinzu, das Bebauungsplan-Verfahren werde fortgesetzt, der nächste Schritt sei die Öffentliche Auslegung, zu der noch vor der Sommerpause eine Vorlage in den Ausschuss eingebracht werden solle. Allerdings sei nun im weiteren Verlauf ein Denkmal zu berücksichtigen. Die Öffentlichen Plandiskussionen der anderen Bebauungsplan-Entwürfe an Magistralen würden erst nach den unter TOP 3.2 erläuterten Veranstaltungen zu den Magistralen stattfinden.
Der Planungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Verordnung über die Veränderungssperre Sülldorf 23/ Iserbrook 27 wird zugestimmt.
Fortsetzungen der Beratungen vom 16.03.2022.
Herr Tschubel berichtet, gemeinsam mit dem Oberbaudirektor seien zur Durchführung der geplanten Magistralenveranstaltungen die folgenden vier Termine vereinbart worden: 12.05.2022, 02.06.2022, 07.06.2022 und 20.06.2022. Die Termine erfolgten nach der in der Sitzung des Planungsausschusses am 16.03.2022 präsentierten Form und seien bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende angefragt. Von diesen vier Terminen würden drei realisiert. Er sichert zu, die Termine über die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung den Ausschussmitgliedern zukommen zu lassen.
[Nachtrag zu Protokoll:
Die Ausschussmitglieder wurden über die Terminplanung am 07.06.2022 per E-Mail informiert.]
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Es gibt keine Wortmeldungen.
Das Protokoll der Öffentlichen Plandiskussion zum Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 71 - Lurup 69 (DESY) ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.
Anlagen
Protokoll der ÖPD (251 KB)