Klimawandel in Altona Vorbereiten auf Starkregenereignisse Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.01.2022
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.01.2022 anliegende Drucksache 21-2578.1B beschlossen.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat mit Schreiben vom 11.03.2022 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Als Fachbehörde für die Stadtentwicklung und folglich der Bauleitplanung obliegt der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) auch die Verantwortung, dem Thema Starkregen im Rahmen neuer Bauleitplanverfahren angemessen zu begegnen. Die Auseinandersetzung mit dem Thema erfolgt regelhaft im Austausch zwischen der BUKEA und der BSW auf der Ebene der Umweltprüfung bzw. im Rahmen des Scopings unter Zuhilfenahme existierender Planungsgrundlagen, wie der Starkregengefahrenkarte, der Versickerungspotentialkarte Hamburg oder den Zielsetzungen und Leitfäden zur RISA.
Seit ihrer Veröffentlichung im Juni 2021 wird die Starkregengefahrenkarte entsprechend genutzt und für wasserwirtschaftliche Stellungnahmen in den zahlreichen B-Planverfahren oder auch zu anderen städtebaulichen Planungen herangezogen. Die Plangebiete werden hinsichtlich ihrer Retentionsvolumen für Niederschlagswasser und ihrer Ober- und /Unterliegerbeziehungen eingeordnet und mögliche Starkregengefährdungen durch Geländesenken und unkontrollierte Oberflächenabflüsse thematisiert. Der Nachweis einer angemessenen Starkregenvorsorge erfolgt im Rahmen der Entwässerungskonzepte, mit denen die wasserwirtschaftlichen Randbedingungen entsprechend der RISA berücksichtigt werden. Im Ergebnis beinhaltet dies auch verbindliche wasserwirtschaftliche Festsetzungen in B-Plänen. Für die ebenfalls erforderliche Anpassung des Bestandes ist zu prüfen, inwieweit die entwässerungstechnische Erschließung noch gesichert ist und ob u.U. auch B-Pläne dahingehend anzupassen sind.
Bezüglich der Straßenplanung besteht das Hinweisblatt zur wassersensiblen Straßenraumgestaltung, welches im RISA Projekt (2009 bis 2015) erarbeitet wurde. Eine verbindliche Vorgabe und die verpflichtende Anwendung des Hinweisblattes bei Grundinstandsetzungen und Neuplanungen von Straßen würde die Anwendung signifikant steigern.
Zu 2:
Es wurden die fachplanerischen Grundlagen mit der Veröffentlichung der Starkregengefahrenkarte verbessert, um effektiv eine Erstbewertung möglicher Starkregengefährdungen vornehmen zu können. Mögliche Objektschutzmaßnahmen wurden in der Broschüre „Hamburg schützt sich vor Starkregen“ eingehend erläutert und die Broschüre online veröffentlicht. Zudem wurde das Thema Starkregenvorsorge in den Klimaanpassungscheck der Hamburger Energielotsen einbezogen, sodass damit eine kostenlose Beratungsmöglichkeit für Privatleute geschaffen wurde.
Zu 3:
In der BUKEA besteht die Kontaktmöglichkeit über das E-Mailpostfach „starkregenvorsorge@bukea.hamburg.de“. Im Übrigen siehe Stellungnahmen zu 1 und 2.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.