Klimawandel in Altona - Vorbereiten auf Starkregenereignisse Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.01.2022
Letzte Beratung: 09.05.2022 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 5.1
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.01.2022 anliegende Drucksache 21-2578.1B beschlossen.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat mit Schreiben vom 11.03.2022 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Als Fachbehörde für die Stadtentwicklung und folglich der Bauleitplanung obliegt der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) auch die Verantwortung, dem Thema Starkregen im Rahmen neuer Bauleitplanverfahren angemessen zu begegnen. Die Auseinandersetzung mit dem Thema erfolgt regelhaft im Austausch zwischen der BUKEA und der BSW auf der Ebene der Umweltprüfung bzw. im Rahmen des Scopings unter Zuhilfenahme existierender Planungsgrundlagen, wie der Starkregengefahrenkarte, der Versickerungspotentialkarte Hamburg oder den Zielsetzungen und Leitfäden zur RISA.
Seit ihrer Veröffentlichung im Juni 2021 wird die Starkregengefahrenkarte entsprechend genutzt und für wasserwirtschaftliche Stellungnahmen in den zahlreichen B-Planverfahren oder auch zu anderen städtebaulichen Planungen herangezogen. Die Plangebiete werden hinsichtlich ihrer Retentionsvolumen für Niederschlagswasser und ihrer Ober- und /Unterliegerbeziehungen eingeordnet und mögliche Starkregengefährdungen durch Geländesenken und unkontrollierte Oberflächenabflüsse thematisiert. Der Nachweis einer angemessenen Starkregenvorsorge erfolgt im Rahmen der Entwässerungskonzepte, mit denen die wasserwirtschaftlichen Randbedingungen entsprechend der RISA berücksichtigt werden. Im Ergebnis beinhaltet dies auch verbindliche wasserwirtschaftliche Festsetzungen in B-Plänen. Für die ebenfalls erforderliche Anpassung des Bestandes ist zu prüfen, inwieweit die entwässerungstechnische Erschließung noch gesichert ist und ob u.U. auch B-Pläne dahingehend anzupassen sind.
Bezüglich der Straßenplanung besteht das Hinweisblatt zur wassersensiblen Straßenraumgestaltung, welches im RISA Projekt (2009 bis 2015) erarbeitet wurde. Eine verbindliche Vorgabe und die verpflichtende Anwendung des Hinweisblattes bei Grundinstandsetzungen und Neuplanungen von Straßen würde die Anwendung signifikant steigern.
Zu 2:
Es wurden die fachplanerischen Grundlagen mit der Veröffentlichung der Starkregengefahrenkarte verbessert, um effektiv eine Erstbewertung möglicher Starkregengefährdungen vornehmen zu können. Mögliche Objektschutzmaßnahmen wurden in der Broschüre „Hamburg schützt sich vor Starkregen“ eingehend erläutert und die Broschüre online veröffentlicht. Zudem wurde das Thema Starkregenvorsorge in den Klimaanpassungscheck der Hamburger Energielotsen einbezogen, sodass damit eine kostenlose Beratungsmöglichkeit für Privatleute geschaffen wurde.
Zu 3:
In der BUKEA besteht die Kontaktmöglichkeit über das E-Mailpostfach „starkregenvorsorge@bukea.hamburg.de“. Im Übrigen siehe Stellungnahmen zu 1 und 2.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 13.04.2022 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Im Rahmen der Bauleitplanung sind die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) und das Bezirksamt Altona verpflichtet, dem Thema Starkregen angemessen zu begegnen. Die Befassung mit dem Thema Starkregenvorsorge erfolgt regelhaft frühzeitig (in der Grobabstimmung) im Austausch zwischen der BUKEA und dem Bezirksamt Altona. Vom Amt für Wasser, Abwasser und Geologie werden die erforderlichen Festsetzungen für den Bebauungsplan benannt. Ermittelt werden diese auf der Ebene der Umweltprüfung über vorhandene Planungsgrundlagen, unter anderem durch Kartengrundlagen wie der Versickerungspotentialkarte und der Starkregengefahrenkarte, in der eine topografische Fließwege-Senkenanalyse berücksichtigt wird. Der Nachweis einer angemessenen Starkregenvorsorge erfolgt im Rahmen der Entwässerungskonzepte, mit denen die wasserwirtschaftlichen Randbedingungen entsprechend der RISA berücksichtigt werden. Als Ergebnis werden wasserwirtschaftliche Festsetzungen in B-Plänen erzeugt.
Festsetzungen im Bebauungsplan sind unter § 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB hinterlegt.
Zum Beispiel:
• Es kann bei der Errichtung von baulichen Anlagen zur Vermeidung oder Verringerung von Hochwasserschäden, einschließlich Schäden durch Starkregenereignisse, die Höhe über NHN von Gebäudeöffnungen wie Hauseingänge, Türen, Kellerfenster, Kellerlichtschächte oder Treppen reglementiert werden.
• Die Verwendung von Baustoffen, die ein Eindringen von Wasser durch Wände verhindern können bis zu einer festgesetzten Höhe über NHN festgesetzt werden.
• Festsetzungen zur Versickerung über die belebte Bodenzone des von den privaten Grundstücks- und Dachflächen abfließenden sauberen Niederschlagswassers, soweit es nicht in Speichereinrichtungen gesammelt und genutzt wird.
• Sollte eine Versickerung nicht möglich sein, kann ausnahmsweise eine zeitverzögerte Einleitung des nicht versickerbaren Niederschlagswassers in ein Siel nach Maßgabe der zuständigen Dienststelle zugelassen werden. Die begrünten Dachflächen sind im Falle einer Ausnahme als Retentionsdächer mit einem entsprechenden Retentionsvolumen auszuführen.
Bei der Straßenplanung sind die Fragestellungen, die immer im Einzelfall einer jeden Planung geprüft werden. Bei Erschließungsvorhaben bzw. der Planung von Neubaugebieten (und der diesbezüglichen Aufstellung von Bebauungsplänen) besteht aufgrund der flächenhaften Betrachtung hinsichtlich Regenwasserbewirtschaftung grundsätzlich größerer Spielraum als bei dem Umbau von Stadtstraßen in (oft sehr beengten) Bestandssituationen. Für die Straßenplanung in Hamburg gibt das Wissensdokument „Hinweise für eine wassersensible Straßenraumgestaltung“ entsprechende Planungsansätze. Das Dokument ist Teil der Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra). Der Umgang mit anfallendem Niederschlagswasser wird grundsätzlich in jeder Planung sorgfältig geprüft. Wo dies möglich ist, wird auch auf einen dezentralen Umgang mit dem Niederschlagswasser bzw. eine Rückhaltung oder Versickerung vor Ort gesetzt.
Beispielhaft hierfür können folgende bereits umgesetzte Projekte in Altona genannt werden:
- Quartier an der Luruper Hauptstraße / Ecke Lüttkamp
- Quartier auf dem ehemaligen Sportplatz im Trenknerweg
- Quartier auf dem Gelände des alten Gaswerks (Gasstraße)
- Alte Sülldorfer Landstraße
- Tinsdaler Kirchenweg
Aktuell in der Planung befindet sich das Holsten-Areal, für das ebenfalls derartige Planungsansätze vorgesehen sind.
Zu 2:
Die Maßnahmen, Lösungsvorschläge und Initiativen zur Verbesserung der Gefahrenabwehr von Starkregenereignissen sowie die Prüfungen sind sehr umfangsreich und betreffen alle Planungsebenen. Daher werden hier Beispiele genannt.
Die Anforderungen bei den Wettbewerbsauslobungen wurden und werden konkretisiert und verschärft. Z.B.
Der Altonaer STADTKLIMA Standard beinhaltet bereits freiraumplanerische Anforderungen, die ebenfalls zurzeit um Klimaanpassungsmaßnahmen konkretisiert und erweitert werden. (Mit dem Altonaer STADTKLIMA-Standard wird das Ziel verfolgt, bei jeder Baumaßnahme im Bezirk Klimaschutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Das Bezirksamt hat hierfür effektive Maßnahmen ausgewählt, die dem Klimaschutz dienen und die Bauherren finanziell nicht überfordern.)
Aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels strebt das Bezirksamt Altona die Entwicklung einer Klimafolgenanpassungsstrategie mit dem Namen "COOL-Altona" an, die den Bezirk auf die jetzigen und zukünftigen Folgen des Klimawandels vorbereitet. Ziel ist es, einen strategischen Fahrplan von Maßnahmen zu erstellen, um Altona klimaresilient und klimafreundlich zu machen. Dieser ermöglicht es dem Bezirk, durch eine systematische Ausarbeitung vorausschauend zu agieren. Hierfür werden umfangsreiche Prüfungen durchgeführt. Drei Säulen sind die Hauptbestandteile der Strategie:
1. die Identifizierung prioritärer Handlungsräume, gefolgt von
2. der Ausarbeitung prioritärer Themen und Maßnahmen sowie
3. ihre Integration und Umsetzung in der Planung durch das Altonaer STADTKLIMA-Standard, sofern möglich kombiniert mit Klimaschutzmaßnahmen.
Säule Nr.1: Dient der Identifizierung der Räume mit erhöhten Klimarisiken und infolgedessen mit erhöhtem Handlungsbedarf, sodass nach Fertigstellung des Konzeptes eine Einstufung der Gebiete mit Klimarisiken und Gebieten mit hohem Potential zur Klimaresilienz vorliegt, inklusive Handlungsempfehlungen und -guidelines. Somit wird es bei Planungsprozessen und zukünftigen Bauvorhaben möglich sein, rechtzeitig geeignete Maßnahmen für die Sicherstellung der Klimaresilienz dieser Gebiete umzusetzen, um so das Risiko von Schäden beim Eintritt von Extremwetterereignissen, zu mindern.
Säule Nr.2: Priorisiert die Behandlung von Themen, die für eine Anpassung des Bezirks Altona gegenüber den jetzigen und zukünftigen Folgen des Klimawandels notwendig sind. So werden z.B. ein Plan für Straßenbäume unter Hitzestress oder eine Entsiegelungsstrategie als Teil des Konzepts mitgedacht.
Säule Nr.3: Erreicht die rechtzeitige Integration der Maßnahmen in Bauvorhaben, kombiniert mit Klimaschutzthemen u.a. durch die Weiterentwicklung des Altonaer STADTKLIMA-Standards und dessen Einbindung in alle Planungsprozesse.
Das Konzept wird kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen und Lösungsansätze beinhalten. Somit werden die Ergebnisse als Entscheidungsgrundlage und Wegweiser für die Planung und Einbindung der Klimaanpassungsziele im Bezirk für eine durchdachte und organisierte Umsetzung dienen. Für die Finanzierung der Strategie, wurden Bundesmittel beim ZUG-Fördermittelgeber beantragt.
Wir sind abhängig von Drittmittelfinanzierung, da keine Eigenmittel zur Klimaanpassung vorhanden sind.
Zurzeit werden Konzepte für die Planung erster klimaresilienter Quartiere erarbeitet. Diese werden eine Vorbildfunktion für andere Quartiere haben. Unser Konzept zur Starkregenvorsorge soll Folgendes beinhalten:
a) Gefährdungsanalyse durch Überflutungssimulationen für 4 Starkregenszenarien
b) Identifizierung risikobehafteter Bereiche unter Berücksichtigung des Schadenspotenzials
c) Maßnahmenentwicklung zur Reduzierung des Überflutungsrisikos
d) Prüfung der Wirksamkeit der Vorgeschlagenen Maßnahmen durch Simulationen
Zu 3:
Kontaktmöglichkeiten bestehen für die Bürger bei Überflutungen und Starkregenereignissen bei Altonas Wasserwirtschaft (Management des Öffentlichen Raumes). Dort werden u.a. Anfragen von Anliegern beantwortet. Es wird weiter geprüft, ob ein Gewässer II. Ordnung betroffen ist. In diesen Fällen ist die Wasserwirtschaft des Bezirksamts zuständig. In den übrigen Fällen sind die BUKEA (bei Grundstücksentwässerung), Hamburg Wasser (bei Regensielen) oder die Straßenunterhaltung des Bezirks (bei Überschwemmungen der Straße) zuständig.
Zudem ist das Thema Starkregenvorsorge Teil des Klimaanpassungschecks der Hamburger Energielotsen einbezogen, und zwar als eine kostenlose Beratungsmöglichkeit für Privatleute. In der BUKEA besteht die Kontaktmöglichkeit über das E-Mailpostfach „starkregenvorsorge@bukea.hamburg.de“.
Allgemeine Informationen zur Überflutungsvorsorge werden durch die BUKEA, Hamburg Wasser und das STADTKLIMA-Team bereitgestellt.
Wir informieren die Öffentlichkeit aktuell:
Das STADTKLIMA-Team wird im nächsten Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz berichten.
:
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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