Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Herr Brodehl (Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, BVM) führt ein, vor dem Hintergrund des überlasteten Hamburger Hauptbahnhofs, der überlasteten oberirdischen Verbindungsbahn und der angestrebten Einführung des Deutschlandtaktes könne ein neuer S-Bahn-Tunnel für mehr Kapazität sorgen. Zum neuen S-Bahn-Tunnel sei von der DB Netz AG eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben worden.
Herr Homfeldt (DB Netz AG) erläutert den Stand der Planungen und stellt mithilfe einer Präsentation (Anlage) Details der Machbarkeitsstudie vor. Er berichtet auch auf Nachfragen Folgendes:
Herr Strate bittet die Vertretungen der BVM und der DB Netz AG zu gegebener Zeit um eine erneute Vorstellung der Planungen, spätestens aber zu der Ergebnisveröffentlichung der Machbarkeitsstudie.
Herr Tressl führt auf Nachfrage aus, die im Wohnungsbauprogramm genannte Anzahl an Wohneinheiten sei eine grobe Angabe und beruhe auf ersten Ideen und Einreichungen der Investor:innen. Das Programm ersetze keine bau- und planungsrechtlichen Verfahren.
Für die Flurstücke im Bereich Luthergrund gelte die Soziale Erhaltungsverordnung. Derzeit werde ein Konzeptfindungsverfahren erarbeitet, das unterschiedliche Bebauungsvarianten vorsehe. Ob und welche Umsetzung erfolge, sei offen.
Frau Göller-Meier ergänzt, es handele sich beim Wohnungsbauprogramm um die Ausweisung möglicher Potenzialflächen gegenüber der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und greife keinesfalls einer Baugenehmigung vor. Sie sichert auf Anregung von Herrn Boettger zu, die Beschreibung verschiedener, bereits im vorherigen Wohnungsbauprogramm enthaltener Grundstücke zu aktualisieren.
Herr Adrian regt an, die beteiligten Fachbehörden aufzufordern, die im Wohnungsbauprogramm enthaltenen Potenzialflächen frühzeitig in ihren Planungen zu berücksichtigen. So seien ggf. die im Programm genannten 800 Wohneinheiten in Lurup frühzeitig verkehrlich zu erschließen.
Der Planungsausschuss beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE:
Der Abstimmung des vorliegenden Entwurfs mit den Behörden, Kammern und Verbänden wird zugestimmt. Das Bezirksamt wird gebeten, im Rahmen der Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange die beteiligten Fachbehörden auf eine frühzeitige Berücksichtigung der Potenzialflächen für Wohnungsbau in Altona hinzuweisen, damit diese die Potenzialflächen in ihren eigenen Fachplanungen berücksichtigen und so für den Bezirk Altona die notwendigen infrastrukturellen und urbanen Rahmenbedingungen schaffen, um auf den Potenzialflächen erfolgreich Wohnungsbau umsetzen zu können.
Frau Frauenlob erläutert auf Nachfrage, Ziel des Bebauungsplans sei die planungsrechtliche Feststellung der Dauerkleingärten. Dabei überspringe das Plangebiet nördlich und südlich den Schwengelkamp. Teile der bestehenden Dauerkleingärten außerhalb des Plangebietes seien bereits gesichert oder von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen im Vorbehaltsgebiet überplant. Sie sichert eine nachträgliche Betrachtung zu, ob Wohnungsbauflächen im Plangebiet enthalten seien. Diese würden ggf. dem Plangebiet noch entnommen.
Der Planungsausschuss beschließt einstimmig die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Bezeichnung Othmarschen 48.
Frau Göller-Meier führt auf Nachfrage aus, dass das Bezirksamt keine Bedenken zum Bebauungsplan habe. Welche Planungen die Stadt Schenefeld zum Grundstück der ehemaligen Tennishalle und zu einem Neubau eines Vereinsheimes habe, sei dem Bezirksamt nicht bekannt.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der TOP mit der Drucksache 21-2914.1 (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Frau Frauenlob erläutert auf Nachfrage, dass die Terminfindung zu den Informationsveranstaltungen "Altona - Deine Magistralen" noch nicht abgeschlossen sei.