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Stadt Schenefeld Bebauungsplan Nr. 86 "Sportstätten/ Gemeinbedarf an der Blankeneser Chaussee - 37. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren Umlandbeteiligung in Vorbereitung der TÖB-Beteiligung Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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20.04.2022
Sachverhalt

Die Ratsversammlung der Stadt Schenefeld hat am 26.09.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 86 "Sportstätten/Gemeinbedarf an der Blankeneser Chaussee" gefasst. Der Bebauungsplan soll im Vollverfahren mit Umweltbericht aufgestellt werden. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren. Der Hauptausschuss der Stadt Schenefeld hat in seiner Sitzung am 07.12.2022 die Fortsetzung der Planung auf Grundlage des Nutzungskonzeptes (Variante 2b-IV) beschlossen.

 

Die Stadt Schenefeld möchte im westlichen Bereich des derzeitigen Sportplatzes einen Kindergarten mit Freifläche (Spielplatz) errichten. Der nordöstliche Bereich soll weiterhin als Sportplatz genutzt werden. Im Südosten ist der Abriss des derzeitigen Vereinsheims und Neubau einer Sporthalle geplant. Die Parkplatzfläche soll im zentralen südlichen Bereich entstehen. Die Wohnbebauung am Kampweg wird planungsrechtlich gesichert und es werden geringfügige Erweiterungsmöglichkeiten geschaffen.

 

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Abstimmung mit benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird das Bezirksamt Altona bis zum 29.04.2022 um Stellungnahme gebeten

 

Das Bezirksamt (Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung) beabsichtigt wie folgt Stellung zu nehmen:

Gegen den vorgelegten Entwurf bestehen keine Bedenken.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Planungsausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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