Bebauungsplan Othmarschen 48 - Einleitungsbeschluss Beschlussempfehlung des Amtes
Letzte Beratung: 20.04.2022 Planungsausschuss Ö 4
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung bittet darum, die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Gebiet zwischen Stiegkamp – Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 876 – Schwengelkamp und das Gebiet zwischen Stiegkamp – Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 880 – Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2626 – Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2625 – Südgrenze des Flurstücks 2626 – Schwartenkamp – über Othmarscher Kirchenweg – Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1092 – Südgrenze des Flurstücks 1093 – entlang Othmarscher Mühlenweg – Nord-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 991 – über das Flurstück 1860 – Südgrenze des Flurstückes 2633 – Süd-, West- und Nordgrenze des Flurstücks 1085 – Nordgrenze der Flurstücke 1084 und 2633 – Othmarscher Mühlenweg – über Othmarscher Mühlenweg – über das Flurstück 1084 – über Othmarscher Kirchenweg – Südgrenze des Flurstücks 880 (Bezirk Altona, Ortsteil Othmarschen 219) zu beschließen und mit ihm für seinen Geltungsbereich den bestehenden Baustufenplan aufzuheben.
Für das Plangebiet gilt der Baustufenplan Groß Flottbek – Othmarschen vom 14.01.1955. Der Baustufenplan setzt für das Gebiet Außengebiet fest. Die Dauerkleingärten sind in Teilen des Gebietes als Nutzung eingetragen, jedoch nicht über eine Festsetzung planungsrechtlich gesichert. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit der vorgesehenen Bezeichnung Othmarschen 48 umfasst die als Kleingärten genutzten und nicht planungsrechtlich gesicherten Flächen innerhalb des Baustufenplanes und nimmt in seinem Verlauf Rücksicht auf die angrenzenden Geltungsbereiche der Bebauungspläne Othmarschen 42 und Othmarschen 43.
Mit dem Bebauungsplan mit der vorgesehenen Bezeichnung Othmarschen 48 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die dauerhafte Sicherung der kleingärtnerischen Nutzungen im Gebiet geschaffen werden.
Der Flächennutzungsplan der Freien und Hansestadt Hamburg soll im Nachwege berichtigt werden. Eine Änderung des Landschaftsprogramms der Freien und Hansestadt Hamburg ist nicht erforderlich.
Dem Planungsausschuss wird empfohlen, die Einleitung eines Bebauungsplans mit der Bezeichnung Othmarschen 48 zu beschließen.
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Der Planungsausschuss beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Bezeichnung Othmarschen 48.
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