Protokoll
VIDEO-/TELEFONKONFERENZ der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz vom 11.04.2022

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Es sind keine Fragen eingereicht worden.

Ö 2

Taubenschläge für Stadttauben (Angemeldet von der Fraktion GRÜNE. Referent:innen: Vertreter:innen von Hamburger Stadttauben e.V.)

Angemeldet von der Fraktion GRÜNE.

 

Frau Oechsle (Hamburger Stadttauben e.V.) stellt die Situation der Stadttauben sowie die Arbeit des Vereins anhand einer Präsentation (Anlage) vor und erläutert auch auf Nachfragen Folgendes:

 

  • Zentrales Anliegen des Vereins sei die Aufklärung über Tauben, da es den Tieren gegenüber viele Vorurteile und Gerüchte, wie bspw., dass sie Krankheiten verbreiteten, gebe.
  • Vergrämungsmaßnahmen seien kostenintensiv und ihr Nutzen sei gering, da Tauben standorttreue Tiere seien und trotz der Vergrämung immer wieder einen bestimmten Standort aufsuchten. Daher müssten Taubenschläge an Orten installiert werden, an denen sich bereits viele Tauben aufhielten, da sie diese aufgrund ihrer Standorttreue sonst nicht nutzen würden.
  • Tauben siedelten sich in Taubenschlägen an und hielten sich dort auch ca. 80% der Zeit auf. Dadurch sei es möglich, in Taubenschlägen Eier auszutauschen und so die Taubenpopulation zu verringern. Aufgrund der Domestizierung legten Tauben ganzjährig Eier.
  • Sobald Taubenschläge existierten, werde voraussichtlich auch das Wildfüttern aufhören. Dafür sei es Voraussetzung, dass die Einrichtung von Taubenschlägen entsprechend an die Öffentlichkeit kommuniziert werde.
  • Aus Altona würden dem Verein viele Notfälle gemeldet. Dies belege, dass die Situation hier sehr schwierig sei und es Handlungsbedarf gebe. Bereits durch die Einrichtung eines Taubenschlages könne die Situation verbessert werden. Insgesamt seien allerdings mehrere Taubenschläge notwendig.
  • In Altona gebe es viele Flachdächer und Parkdecks, die für die Installation von Taubenschlägen geeignet seien. Erste Kontakte zu Befürworter:innen habe der Verein knüpfen können, es werde für den Bau eines Taubenschlags aber das Einverständnis des:der jeweiligen Eigentümer:in der Fläche bzw. des Gebäudes benötigt. Im Hinblick auf die Nutzung des Daches des Altonaer Bahnhofes habe die Deutsche Bahn AG scheinbar keine Kenntnis daber, ob die Statik des Daches für die Installation eines Taubenschlags ausreiche.
  • Der Verein biete die Organisation eines Containers sowie dessen Innenausbaus an. Dazu könne ein:e Bauleiter:in ehrenamtlich gestellt werden. Für die Installation eines Taubenschlags auf einem Dach oder Parkdeck sei dann allerdings die Beauftragung einer Fremdfirma nötig. Außerdem biete der Verein die Anstellung geringfügig beschäftigter Betreuer:innen an, die dann von einem separat eingerichteten Konto entlohnt werden könnten.
  • r den Innenausbau eines Containers zu einem Taubenschlag würden mittlerweile Brandschutzplatten anstelle von Holz verwendet.
  • Die Finanzierung der laufenden Betriebskosten handhabten die Städte, in denen es bisher Taubenschläge gebe, unterschiedlich. Teilweise gebe es Finanzierungsmodelle der jeweiligen Stadt, anderenorts erfolge die Finanzierung im Rahmen des Wohnungsbaus oder über einen Tierschutzverein. Auch eine gemeinsame Finanzierung durch mehrere betroffene Unternehmen sei eine Möglichkeit.
  • r den Taubenschlag im Hamburger Hauptbahnhof seien Mittel der Deutschen Bahn AG bereitgestellt worden. Diese seien im Rahmen der ersten Umbaumaßnahme des Hauptbahnhofes eingeplant worden, da dem Konzern für eine solche Maßnahme anderweitig kein Budget zur Verfügung stehe.
  • r die Betreuung des Taubenschlags im Havighorster Redder sei ein:e Mitarbeiter:in bei dem Verein angestellt worden, der die Kosten mit der SAGA Unternehmensgruppe abrechne.

 

Frau Dr. Steffens merkt an, dass sich der Bericht von Hamburger Stadttauben e.V. mit den von Gandolfs Taubenfreunde Hamburg decke, den der Ausschuss in der Sitzung vom 14.03.2022 erhalten habe. Dies verdeutliche, dass Handlungsbedarf bestehe. Die Mitglieder der Bezirksversammlung hätten die Möglichkeit, dem Hamburger Senat gemäß § 27 BezVG Vorschläge zu unterbreiten, sie rege allerdings an, als Bezirkspolitik und -amt ebenfalls tätig zu werden. Durch die Schäden, die die Tauben derzeit im Stadtgebiet verursachten entständen dem Bezirk ebenfalls Kosten. Es sei zielführender, Mittel für Taubenschläge bereitzustellen.

Sie entnehme dem Vortrag, dass zunächst ein Taubenschlag zu errichten und dann ein Taubenfütterungsverbot durchzusetzen sei.

 

Herr Harders erläutert, die Mittel für die Anschaffung könnten möglichweise durch den Bezirk zur Verfügung gestellt werden. Da es allerdings keine entsprechende Rahmenzuweisung gebe, stellten die laufenden Betriebskosten ein Problem dar.

Ö 2.1

Durchsetzung des Taubenfütterungsverbotes

Der TOP wird auf Wunsch der CDU-Fraktion vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Frau Dr. Steffens berichtet, in der Großen Bergstraße sei eine Person aufgefallen, die nahezu täglich die dortigen Tauben füttere, obwohl dies verboten sei. Die Person sei namentlich bekannt, es liege zu ihr allerdings auch ein psychiatrisches Gutachten vor. Sie bitte das Amt daher zu berichten, wie hier weiter vorgegangen werde.

 

Herr Esselmann weist darauf hin, dass konkrete Hinweise auch an das Fachamt Verbraucherschutz, Umwelt und Gewerbe gegeben werden könnten, das die Informationen dann an das zuständige Fachamt Management des öffentlichen Raums weitergebe. Verbotene Taubenfütterung stelle eine Ordnungswidrigkeit dar.

Er sichert auf Nachfragen zu, in der Ausschusssitzung am 09.05.2022 weitere Informationen zu dem konkreten Fall, aber auch zu dem generellen Vorgehen in ähnlichen Fällen zu geben. Zu individueller Schuldfähigkeit Betroffener in Einzelfällen könnten allerdings keine pauschalen Aussagen getroffen werden.

 

Frau Dr. Bertramgt hinzu, eine Tierschutzanzeige könne über ein Funktionspostfach an das Amt geschickt werden. Sie sichert zu, die entsprechende E-Mail-Adresse als Nachtrag zu Protokoll zu geben.

 

[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:

Die E-Mail-Adresse für den Bereich Tierschutz und -seuchen lautet: veterinaerwesen@altona.hamburg.de.

Die E-Mail-Adresse für den Bereich Lebensmittel lautet: lebensmittelueberwachung@altona.hamburg.de.]

 

Herr Strasser weist darauf hin, dass es keinen bezirklichen Ordnungsdienst mehr gebe. Dieser würde allerdings benötigt.

Ö 3 - 21-2960

Eingabe Verschmutzung durch Styropor im Bereich einer Baustelle Eimsbütteler Straße Rückmeldung des Bauausschusses

Herr Harders merkt an, in der vorliegenden Rückmeldung des Bauausschusses werde lediglich auf den Einzelfall, der als Eingabe bearbeitet worden sei, Bezug genommen. Er schlage vor, die Ausschussmitglieder könnten an die Mitglieder des Bauausschusses ihrer Fraktionen herantreten und um Informationen zum grundsätzlichen Vorgehen in solchen Fällen bitten.

 

Herr Dimigen betont, als Mitglied des Bauausschusses könne er berichten, es handele sich um eine grundsätzliche Vorgabe, dass es im Rahmen von Bauverfahren nicht zu Umweltverschmutzungen kommen dürfe. Dies werde daher nicht in einer Baugenehmigung aufgeführt. Vielmehr seien auftretende Umweltverschmutzungen zur Anzeige zu bringen, indem sie dokumentiert und dem Amt gemeldet würden. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens würden im Bauausschuss lediglich spezifische Auflagen beraten.

 

Herr Esselmann sichert auf Nachfragen zu, den Ausschussmitgliedern den:die Ansprechpartner:in für derartige Beschwerden im Bezirksamt als Nachtrag zu Protokoll zu nennen sowie einen Sachstand zu dem mit der Eingabe vorliegenden Fall zu geben.

 

[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:

Grundsätzliche Zuständigkeit bei:

  • laufenden Bauarbeiten, die Lärm-, Geruch-, Staub- oder Licht-Emissionen erzeugen: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Amt für Bauordnung und Hochbau (ABH) (Funktionspostfach: arbeitsschutzaufbaustellen@bsw.hamburg.de)
  • Abfällen und Müll auf der Baustelle: Bezirksamt Altona Fachamt Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (A/WBZ)
  • Baustellen-Abfall/ Müll, der sich auf öffentlicher Fläche verteilt hat (z.B. Styropor): Bezirksamt Altona Fachamt Management des öffentlichen Raums (MR)
  • Gefahrstoffen, die in den Boden gelangt sind:
    • bei Grundwassergefährdung: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
    • bei Bodenverunreinigung: Bezirksamt Altona Fachamt für Verbraucherschutz, Umwelt und Gewerbe

 

Den o.a. Fall hat das ABH demgemäß an A/WBZ abgegeben, wo die Herstellung ordnungsgemäßer Zustände auf Grundlage der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) veranlasst wird. Das Fachamt MR (Wegewart:in) ist parallel involviert.]

Ö 4 - 21-2927.1

Ein Runder Tisch für Ottensen - Lärmschutz für Anwohnende gewährleisten Rückmeldung des Verkehrsausschusses

Der TOP mit der Drucksache 21-2927.1 (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Herr Sülberg berichtet, die Beratungen im Verkehrsausschuss hätten ergeben, dass das Thema im Rahmen eines Beteiligungsformates Anfang des Jahres 2023 aufgegriffen werden solle. Die Mitarbeiter:innen des Fachamts Management des öffentlichen Raums hätten zunächst vorgeschlagen, das Thema in dem Beirat des Projektes freiRaum Ottensen zu behandeln, die Ausschussmitglieder hätten sich hingegen für ein weiteres Beteiligungsformat innerhalb des Projektes ausgesprochen.

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 5

Mitteilungen

Ö 5.1 - 21-2907

Starkregenereignisse Kleine Anfrage von Niclas Krukenberg (Fraktion DIE LINKE)

 

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 5.2 - 21-2914

Klimawandel in Altona – Vorbereiten auf Starkregenereignisse Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.01.2022

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 5.3 - 21-2917

Anpassung der Sondernutzungserlaubnisse für Außengastronomie an die aktuelle Lage der Corona-Pandemie Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.01.2022

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 5.4 - 21-2922

Verlagerung des Störfallbetriebes in der Ruhrstraße Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.01.2022

 

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 5.5 - 21-2934

Klimaschutz und Mobilitätswende: Erste Projekte in Lurup und Osdorf schnell realisieren! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 09.12.2021

Frau Dr. Steffens merkt an, aus der Rückmeldung sei nicht erkennbar, wer für die Konkretisierung des Begriffs "Ruhe-Quartier" zuständig sei.

 

Herr Strasser fügt hinzu, er gehe davon aus, dass die Mitglieder des Verkehrsausschusses präzisiere Merkmale formulieren sollten, um dem Amt eine Leitlinie vorzugeben.

 

Frau Dr. Schindler erläutert, es handele sich derzeit um einen Arbeitsbegriff. Das Amt entwickle dazu aber bereits eine Konkretisierung. Sie sichert zu, dies auch an die Bürger:innen in Lurup/ Osdorf zu kommunizieren.

 

[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:

Der Verein Lichtwark-Forum Lurup e.V. wurde am 12.04.2022 wie zugesichert informiert.]

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 5.6 - 21-2962

Klimaschutzteilkonzept (KSTK) Mobilität – Bericht, Steckbriefe und Maßnahmentabelle Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 09.12.2021

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 6

Verschiedenes

Es gibt keine Wortmeldungen.

N 7

Umwelttelefon Mitteilungsdrucksache des Amtes

N 8

Vorlage von Anträgen auf Sondernutzungen für Außengastronomie oder Sonderverkaufsflächen auf öffentlichem Grund

N 9

Mitteilungen

N 10

Verschiedenes