Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Angemeldet von der Fraktion GRÜNE.
Frau Oechsle (Hamburger Stadttauben e.V.) stellt die Situation der Stadttauben sowie die Arbeit des Vereins anhand einer Präsentation (Anlage) vor und erläutert auch auf Nachfragen Folgendes:
Frau Dr. Steffens merkt an, dass sich der Bericht von Hamburger Stadttauben e.V. mit den von Gandolfs Taubenfreunde Hamburg decke, den der Ausschuss in der Sitzung vom 14.03.2022 erhalten habe. Dies verdeutliche, dass Handlungsbedarf bestehe. Die Mitglieder der Bezirksversammlung hätten die Möglichkeit, dem Hamburger Senat gemäß § 27 BezVG Vorschläge zu unterbreiten, sie rege allerdings an, als Bezirkspolitik und -amt ebenfalls tätig zu werden. Durch die Schäden, die die Tauben derzeit im Stadtgebiet verursachten entständen dem Bezirk ebenfalls Kosten. Es sei zielführender, Mittel für Taubenschläge bereitzustellen.
Sie entnehme dem Vortrag, dass zunächst ein Taubenschlag zu errichten und dann ein Taubenfütterungsverbot durchzusetzen sei.
Herr Harders erläutert, die Mittel für die Anschaffung könnten möglichweise durch den Bezirk zur Verfügung gestellt werden. Da es allerdings keine entsprechende Rahmenzuweisung gebe, stellten die laufenden Betriebskosten ein Problem dar.
Der TOP wird auf Wunsch der CDU-Fraktion vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Frau Dr. Steffens berichtet, in der Großen Bergstraße sei eine Person aufgefallen, die nahezu täglich die dortigen Tauben füttere, obwohl dies verboten sei. Die Person sei namentlich bekannt, es liege zu ihr allerdings auch ein psychiatrisches Gutachten vor. Sie bitte das Amt daher zu berichten, wie hier weiter vorgegangen werde.
Herr Esselmann weist darauf hin, dass konkrete Hinweise auch an das Fachamt Verbraucherschutz, Umwelt und Gewerbe gegeben werden könnten, das die Informationen dann an das zuständige Fachamt Management des öffentlichen Raums weitergebe. Verbotene Taubenfütterung stelle eine Ordnungswidrigkeit dar.
Er sichert auf Nachfragen zu, in der Ausschusssitzung am 09.05.2022 weitere Informationen zu dem konkreten Fall, aber auch zu dem generellen Vorgehen in ähnlichen Fällen zu geben. Zu individueller Schuldfähigkeit Betroffener in Einzelfällen könnten allerdings keine pauschalen Aussagen getroffen werden.
Frau Dr. Bertram fügt hinzu, eine Tierschutzanzeige könne über ein Funktionspostfach an das Amt geschickt werden. Sie sichert zu, die entsprechende E-Mail-Adresse als Nachtrag zu Protokoll zu geben.
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:
Die E-Mail-Adresse für den Bereich Tierschutz und -seuchen lautet: veterinaerwesen@altona.hamburg.de.
Die E-Mail-Adresse für den Bereich Lebensmittel lautet: lebensmittelueberwachung@altona.hamburg.de.]
Herr Strasser weist darauf hin, dass es keinen bezirklichen Ordnungsdienst mehr gebe. Dieser würde allerdings benötigt.
Herr Harders merkt an, in der vorliegenden Rückmeldung des Bauausschusses werde lediglich auf den Einzelfall, der als Eingabe bearbeitet worden sei, Bezug genommen. Er schlage vor, die Ausschussmitglieder könnten an die Mitglieder des Bauausschusses ihrer Fraktionen herantreten und um Informationen zum grundsätzlichen Vorgehen in solchen Fällen bitten.
Herr Dimigen betont, als Mitglied des Bauausschusses könne er berichten, es handele sich um eine grundsätzliche Vorgabe, dass es im Rahmen von Bauverfahren nicht zu Umweltverschmutzungen kommen dürfe. Dies werde daher nicht in einer Baugenehmigung aufgeführt. Vielmehr seien auftretende Umweltverschmutzungen zur Anzeige zu bringen, indem sie dokumentiert und dem Amt gemeldet würden. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens würden im Bauausschuss lediglich spezifische Auflagen beraten.
Herr Esselmann sichert auf Nachfragen zu, den Ausschussmitgliedern den:die Ansprechpartner:in für derartige Beschwerden im Bezirksamt als Nachtrag zu Protokoll zu nennen sowie einen Sachstand zu dem mit der Eingabe vorliegenden Fall zu geben.
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:
Grundsätzliche Zuständigkeit bei:
Den o.a. Fall hat das ABH demgemäß an A/WBZ abgegeben, wo die Herstellung ordnungsgemäßer Zustände auf Grundlage der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) veranlasst wird. Das Fachamt MR (Wegewart:in) ist parallel involviert.]
Der TOP mit der Drucksache 21-2927.1 (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Sülberg berichtet, die Beratungen im Verkehrsausschuss hätten ergeben, dass das Thema im Rahmen eines Beteiligungsformates Anfang des Jahres 2023 aufgegriffen werden solle. Die Mitarbeiter:innen des Fachamts Management des öffentlichen Raums hätten zunächst vorgeschlagen, das Thema in dem Beirat des Projektes freiRaum Ottensen zu behandeln, die Ausschussmitglieder hätten sich hingegen für ein weiteres Beteiligungsformat innerhalb des Projektes ausgesprochen.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Frau Dr. Steffens merkt an, aus der Rückmeldung sei nicht erkennbar, wer für die Konkretisierung des Begriffs "Ruhe-Quartier" zuständig sei.
Herr Strasser fügt hinzu, er gehe davon aus, dass die Mitglieder des Verkehrsausschusses präzisiere Merkmale formulieren sollten, um dem Amt eine Leitlinie vorzugeben.
Frau Dr. Schindler erläutert, es handele sich derzeit um einen Arbeitsbegriff. Das Amt entwickle dazu aber bereits eine Konkretisierung. Sie sichert zu, dies auch an die Bürger:innen in Lurup/ Osdorf zu kommunizieren.
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:
Der Verein Lichtwark-Forum Lurup e.V. wurde am 12.04.2022 wie zugesichert informiert.]
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Es gibt keine Wortmeldungen.