Starkregenereignisse Kleine Anfrage von Niclas Krukenberg (Fraktion DIE LINKE)
Der Klimareport Hamburg stellt eine Zunahme der Jahresniederschlagssumme in Hamburg um etwa 17 % seit 1881 fest. Hamburg Wasser meldet für 2021 11 Tage, an denen es Starkregenereignisse gab (https://www.hamburgwasser.de/privatkunden/regenreport).
Das 2015 abgeschlossene Projekt RISA – Regeninfrastrukturanpassung hat die Bedeutung von unversiegelten öffentlichen und privaten Grünflächen für die Versickerung betont. Im Dokument "Struktur- plan Regenwasser 2030" steht Folgendes (s. 123-124):
"Ein Großteil der befestigten Fläche ist als kanalisierte Fläche an das öffentliche Sielnetz angeschlossen und damit für eine mögliche Flächenabkopplung relevant. Die an das Sielnetz angeschlossene befestigte Fläche setzt sich aus den Dachflächen der Gebäude, die bebaute Fläche und der befestigten Freiflächen außerhalb von Gebäuden zusammen. Deren abflusswirksamen Anteile (zusammengefasst im Rechenwert undurchlässige Fläche AU) sind auf die Möglichkeiten einer Abkopplung vom Sielnetz durch Regenwasserbewirtschaftung (hier i.W. Versickerung) zu untersuchen. Demgegenüber kommen die nicht befestigten Flächen, i. W. Grünflächen und Freiflächen mit natürlichem Bewuchs, prinzipiell für die Anordnung von Versickerungsanlagen in Frage."
Demnach sind Grünflächen bereits für die Regenwasserbewirtschaftung und Versickerung relevant, wogegen "undurchlässige Flächen" mit hohem Aufwand dafür untersucht, umgestaltet oder umgerüstet werden müssen. Der Transformationspfad "Klimaanpassung" der Stabsstelle Klimafolgenanpassung RISA der BUKEA betont ebenfalls die Rolle des "vernetzten Stadtgrüns" bei der Erreichung der RISA-Ziele. Eine "blau-grüne Stadtentwicklung" wird empfohlen.
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Nur für öffentliche Parkanlagen:
In Altonas Grünanlagen wird grundsätzlich angestrebt, das dort anfallende Regenwasser zu versickern.
Sofern die Bebauungspläne dies vorsehen und die Begebenheiten, z.B. die Größe der Flächen, dies zulassen, kann auch eine Versickerung bzw. Rückhaltung sonstigen Regenwassers in den Parks erfolgen.
Als Beispiele können der Othmarschenpark, die Neue Mitte Altona und das Holstenquartier genannt werden.
Flächenkonkurrenzen und Nutzungskonflikte sind hierbei nicht ausgeschlossen.
Es bedarf für diese Mehrfachnutzung der Flächen Klärungen für die Zuständigkeit der Entwässerungsanlagen und deren Finanzierung in der Unterhaltung.
Zu 2:
Die Grünflächen sind nicht generell untersucht worden, sondern im Einzelfall im Zusammenhang mit anstehenden Maßnahmen.
Zu 3:
Die Starkregenereignisse, aber auch die verstärkt auftretenden Trockenheitsphasen haben Auswirkungen auf die Planung und die Unterhaltung der Grünflächen.
Die Anlagen müssen so hergestellt werden, dass keine Schäden durch ungeplante Stauwasserbereiche entstehen und auf der anderen Seite die Auswahl und Pflege der Sträucher und Bäume unter dem Gesichtspunkt der Trocken- und Feuchtigkeitsresistenz erfolgen. Sowohl Situationen von zu viel als auch von zu wenig Regenwasser erhöhen den Unterhaltungsaufwand.
Im Wegebau werden insbesondere in Gefällelagen zunehmend Materialen verwendet, die bei Starkregenereignissen weniger anfällig sind.
Zu 4:
Die Stabsstelle Klimafolgen der BUKEA informiert die Bezirksämter zu aktuellen Erkenntnissen und Entwicklungen. Ansonsten erfolgen Abstimmungen zu erforderlichen Maßnahmen im Einzelfall zwischen BUKEA, Hamburg Wasser und dem Bezirksamt (Beispiel Donnerspark).
"Parallel dazu könnte RISA Grundstückseigentümer aufrufen, versiegelte und an das Sielnetz angeschlossene Flächen auf dem eigenen Grundstück zu entsiegeln, zu begrünen und vom Siel abzukoppeln. Da im Rahmen der Erhebung der getrennten Niederschlagswassergebühr die individuellen Grundstücksflächen bei HW gepflegt und bekannt sind (vgl. Kapitel 5.1), ist es möglich nachzuvollziehen, wer am meisten Fläche abgekoppelt hat. Entsprechend könnte ein Wettbewerb ausgerufen wer- den. Die neu geschaffenen Grünflächen verbessern global betrachtet zwar zunächst nur minimal die Abflussmenge im gesamten Einzugsgebiet, aber die richtigen Zeichen werden klar und einfach nach- vollziehbar gesetzt und besitzen dadurch Strahlwirkung: Gegen Versiegelung – für Grünflächen." (s. "Strukturplan Regenwasser 2030" s. 220)
Zu 5:
In Altona bestehen PEPs vorwiegend für Gartendenkmale. Aus Sicht des Bezirksamtes ist es nicht zielführend, Gartendenkmale zum Ziele der Aufnahme von zusätzlichem Regenwasser baulich umzugestalten.
Wenn dies in Zukunft erfolgen sollte, wären intensive Abstimmungen mit der Denkmalpflege erforderlich.
Es gibt aber auch Beispiele bei denen Regenrückhalteanlagen in heutige Gartendenkmale integriert wurden. Als Beispiele können der Wesselhöftpark, der Goßlerspark oder der Jenischpark genannt werden.
Zu 6:
Den Fachämtern Zentrum für Wirtschaft, Bauen und Umwelt und Management des öffentlichen Raumes, Fachbereich Stadtklima sind keine derartigen Förderprogramme bekannt. Hierfür müsste z.B. die BUKEA ein Programm auflegen.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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