Anpassung der Sondernutzungserlaubnisse für Außengastronomie an die aktuelle Lage der Corona-Pandemie Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.01.2022
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.01.2022 anliegende Drucksache 21-2708.1B beschlossen.
Das Bezirksamt Altona hat hierzu mit Schreiben vom 14.03.2022 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Bei den für 2022 bereits vorliegenden Anträgen wird der Beschluss in der aktuellen Erlaubniserteilung umgesetzt. Bei den noch eingehenden Anträgen wird der Beschluss bei der Erlaubniserteilung ebenfalls umgesetzt.
Zu 2:
Eine entsprechende Tabelle ist jetzt erstellt, bestehende Vorgänge sind eingetragen und es erfolgt eine kontinuierliche Aktualisierung, so dass die Tabelle zu den jeweiligen Sitzungen auf dem aktuellen Stand ist.
Ergänzung:
Das Amt verfährt seit der ersten KUV-Sitzung 2022 entsprechend der Beschlusslage, d.h. Nachbarflächen und Parkbuchten werden im 2021 erlaubten Umfang ohne erneute KUV-Beteiligung erlaubt, "reguläre" Sondernutzungsflächen in Listenform und Neu- und Erweiterungsanträge sowie eventuelle - i.d.R. Corona bedingte - Sonderfälle einschließlich vermasster Lagepläne vorgelegt.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.