Winterterrassen
Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.09.2020 den Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion „Außengastronomie unter Berücksichtigung des Schutzes von Anwohnenden fördern“ (Drs. Nr. 22-1278) beschlossen (Petitumspunkte 1, 2 und 4 mehrheitlich - gegen eine Stimme der Fraktion DIE LINKE und vier Enthaltungen der Fraktion DIE LINKE, Petitumspunkt 3 mehrheitlich - gegen die Stimmen der GRÜNE- und der Fraktion DIE LINKE).
Darin wurde eine weitere Beratung und Beschlussfassung über die Ausgestaltung der gastronomischen Außenflächen im Cityausschuss angekündigt.
Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 22.09.2020 die nachfolgend aufgeführte Vorlage 22-1295.1 mehrheitlich - gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE- beschlossen. Zu erwähnen ist, dass die Punkte 1 und 2 von der Verwaltung formuliert wurden und Punkt 3 in der Sitzung zusätzlich von der Politik aufgenommen wurde.
Zur weiteren Planung des gastronomischen Angebots in Außenbereichen in der Nebensaison empfiehlt das Bezirksamt Hamburg-Mitte Winterterrassen ausnahmsweise vom 01.11.20 bis 31.03.21 im Sinne der bisherigen Sommerterrassen (d.h. Gehwege und öffentliche Plätze inkl. 1,5 m Abstand bzw. Durchgangsmöglichkeit auf Gehwegen) zu genehmigen. Von Genehmigungen sind Winterterrassen auf Parkständen und Ladezonen grundsätzlich ausgeschlossen.
Ausnahmen von dieser Regelung sind möglich, wenn
1. dem Betrieb ansonsten keine Fläche für Außengastronomie zur Verfügung steht,
2. die Genehmigung dieser Flächen im Sinne des Anwohnerschutzes, der öffentlichen Sicherheit und Sauberkeit angeraten ist,
3. die erweiterten genehmigten Flächen sollen in der Regel nicht größer als 20 qm sein.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte steht nun vor der Situation, dass gegen abgelehnte Winterterrassen auf Parkflächen über den 31.10.2020 hinaus voraussichtlich Widerspruch eingelegt wird. Zur Rechtssicherheit muss der Beschluss des Cityausschusses durch die Bezirksversammlung formal bestätigt werden.
Darüber hinaus ist Punkt 3 für das Bezirksamt nicht umsetzbar. Eine Begrenzung der zu genehmigenden Flächen auf maximal 20 m² würde dem Gleichbehandlungsprinzip widersprechen. Die gastronomischen Betriebe unterscheiden sich zum Teil erheblich in Fläche, Anzahl der Sitzplätze, Personalkosten, Pacht – eine Gleichbehandlung durch eine Begrenzung auf 20 m² wäre hier nicht zu rechtfertigen. Hinzu kommt, dass die unterschiedliche Stadträumlichkeit in vielen Fällen keine quadratmeterscharfe Behandlung ermöglicht.
Viele Erlaubnisse wurden bereits bis zum 31.12.2020 erteilt bzw. verlängert. Eine Rücknahme dieser Erlaubnisse wäre zeitnah nicht umsetzbar.
Vor diesem Hintergrund bittet das Bezirksamt die Bezirksversammlung, das folgende Petitum zu beschließen:
Zur weiteren Planung des gastronomischen Angebots in Außenbereichen in der Nebensaison werdenWinterterrassen ausnahmsweise vom 01.11.2020 bis 31.03.2021 im Sinne der bisherigen Sommerterrassen (d.h. Gehwege und öffentliche Plätze inkl. 1,5 m Abstand bzw. Durchgangsmöglichkeit auf Gehwegen) genehmigt. Von Genehmigungen sind Winterterrassen auf Parkständen und Ladezonen grundsätzlich ausgeschlossen.
Ausnahmen von dieser Regelung sind möglich, wenn
1. dem Betrieb ansonsten keine Fläche für Außengastronomie zur Verfügung steht,
2. die Genehmigung dieser Flächen im Sinne des Anwohnerschutzes, der öffentlichen Sicherheit und Sauberkeit angeraten ist.