Genehmigung von Außengastronomieflächen auf Parkstreifen/Ladezonen
Neben vielen anderen Branchen sind die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auch für die Gastronomie in Hamburg-Mitte weiterhin deutlich spürbar. Viele Gastronomiebetriebe sind wirtschaftlich und finanziell am Limit – nicht zuletzt durch den aktuellen Lockdown. Daher wird es für die Zeit nach der Wiederöffnung für die Betriebe noch dringlicher sein, Einnahmen zu erwirtschaften, als zuvor. Die Gastronomie bereitet sich bereits darauf vor und beantragt wie in der vorherigen Saison zusätzliche Flächen auf Parkständen.
Aus Sicht der Verwaltung erscheint es auch in dieser Saison weiterhin geboten, den Gastronomen die Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen auf Parkständen und ggf. Ladezonen unter den gleichen Bedingungen wie in der vergangenen Saison zu ermöglichen. Wenngleich erneut mit individuellen Beschwerden aufgrund der Ausweitung zu rechnen ist, könnte diese Möglichkeit bis zum 31.10.2021, dem Ende der Sommersaison, eingeräumt werden.
Damit auch die berechtigten Bedürfnisse der Nachbarschaft auf Ruhezeiten Berücksichtigung finden, könnte eine Sperrzeit für die Zeit von 22.00 – 06.00 Uhr (acht Stunden Nachtruhe) gelten.
Um Beschlussfassung wird gebeten.