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Wandsbeks Gastronomie bestmöglich unterstützen - Sonderregelung für Heizstrahler vorübergehend erneuern! Debattenantrag der CDU-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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17.06.2021
Sachverhalt

Die Corona-Krise hat die Gastronomiebranche besonders hart getroffen. Seit dem 22. Mai 2021 dürfen Hamburgs Gastronomen nun endlich wieder die Außenbereiche und seit dem 04. Juni 2021 auch die Innenbereiche ihrer Restaurants, Cafés und Bars unter Einhaltung der Corona-Vorschriften öffnen. Nachdem sie über 6,5 Monate schließen mussten und bis auf den Außerhaus-Verkauf keinen Umsatz generieren konnten.

 

Auf Grund der Hygienekonzepte und Abstandsgebote kann in den meisten gastronomischen Betrieben noch lange keine Vollauslastung stattfinden. Umso wichtiger ist es, neben der Innengastronomie auch die unter epidemiologischer Sicht sicherere Außengastronomie möglichst viel nutzen zu können. Dies ist in Hamburg mit einer überschaubaren Anzahl an tropischen Nächten auch im Sommer und erst recht im Herbst und Winter auf Grund des Wetters nur eingeschränkt möglich.

 

Daher hat der rot-grüne Senat, gegen den Widerstand der rot-grünen Bezirkskoalition in Wandsbek, bereits für die letzte Saison eine Ausnahmeregelung für das zeitlich befristete Aufstellen von Heizstrahlern getroffen. Diese ist am 3. Mai 2021 ausgelaufen. Entgegen der ursprünglichen Planung konnten Gastronomen von dieser Ausnahmeregelung nicht profitieren, da diese wegen der Corona-Eindämmungsverordnungen vollständig schließen mussten.

 

Um die Gastronomen und die Bürger, die seit Monaten nicht mehr Essen oder Trinken gehen konnten, nun gleichermaßen zu unterstützen, ist es jedoch sehr wichtig, diese Ausnahmeregelung für den zweiten Corona-Sommer bzw. die zweite Corona-Saison wieder aufleben zu lassen. Mit der Möglichkeit, ihre Gäste dauerhaft draußen bewirten zu können, könnten zumindest ein Teil, der bereits entstandenen und z.T. fortlaufenden Umsatzeinbußen kompensiert werden. Gleichzeitig ist im Sinne eines bestmöglichen Infektionsschutzes zu begrüßen, wenn Gäste draußen statt in geschlossenen Räumen bewirtet werden.

 

Zudem ist es wichtig, dass auch zukünftig bei den entsprechenden Bezirksämtern eine unbürokratische Sondernutzungserlaubnis für die Nutzung des öffentlichen Raumes zum Zwecke der Außengastronomie beantragt werden kann. Ziel ist es dabei, dass die Gastronomiebetriebe mehr Tische im (öffentlichen) Außenbereich aufstellen, mehr Gäste bewirten und damit ihren Umsatz in Teilen steigern können. In den Sommermonaten des letzten Jahres hat sich diese Sonderregelung für viele Gastronomen – zumindest als kleine Hilfe – bewährt.

 

Der Bezirk Wandsbek muss alles dafür tun, um der geschwächten Gastro-Branche unter die Arme zu greifen. Dazu sollte das Aufstellen von Terrassenheizstrahlern und Heizpilzen auch in den öffentlichen Außengastronomieflächen in der Saison 2021/22 genehmigt werden. Das Stellen eines entsprechenden Antrages sowie der Genehmigungsprozess müssen dabei schnell und unbürokratisch über die Bühne gehen.

 

Dieses vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, sich beim Senat dafür einzusetzen, den Gastronomen in ganz Hamburg aufgrund der anhaltenden Corona-Situation zu gestatten, bis zum 30. April 2022 Heizpilze im Außenbereich einzusetzen und das seit dem 3. Mai 2021 geltende hamburgweite Verbot von Heizpilzen in der Außengastronomie auf öffentlichem Grund bis dahin auszusetzen.
  2. Das Bezirksamt wird aufgefordert, Gastronomiebetrieben nach Aussetzen des entsprechenden Verbots auf Antrag schnell und unbürokratisch Genehmigungen zum Aufstellen von Terrassenheizstrahlern und Heizpilzen auf öffentlichen Außengastronomieflächen zu erteilen.
  3. Das Bezirksamt wird aufgefordert, auch weiterhin auf Antrag schnell und unbürokratisch Sondernutzungserlaubnisse für die Nutzung des öffentlichen Raumes zum Zwecke der Außengastronomie zu erteilen und dabei auch Neuanträge – wo immer möglich – positiv zu bescheiden.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n