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2021 Sondernutzungen für Gastro-Betriebe unbürokratisch prolongieren! Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und FDP

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 14.01.2021 Hauptausschuss Ö 3

Sachverhalt

Im Zuge der Corona-Pandemie mussten im Jahr 2020 Gastronomie-Betriebe wochenlang auf Einnahmen verzichten, da die Kontaktbeschränkungen einen Regelbetrieb der Gastronomie nicht zuließen. Die Politik hat darauf mit einer ausgeweiteten Genehmigung von Sondernutzungen für Außengastronomie geantwortet. Die betroffenen Betriebe in Altona sollten die Gelegenheit haben wenigstens einen Teil ihrer Verluste durch vermehrte Außengastronomie wieder rein zu holen.

 

Wo immer es möglich war, aus Sicht von Polizei und Ordnungsamt die „Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“ auch bei intensiverer Nutzung des öffentlichen Raumes irgendwie zu erhalten, wurden von der Politik entsprechende Genehmigungen erteilt.

Auch im Jahr 2021 wird das öffentliche Leben noch monatelang unter Einschränkungen leiden und damit auch die Gastronomie weiter eine schwere Bürde zu tragen haben.

 

Der Hauptausschuss möge daher stellvertretend für die Bezirksversammlung Altona beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt wird nach § 19 BezVG aufgefordert, die bisher im Jahr 2020 erteilten Genehmigungen für Sondernutzungen für Außengastronomie unbürokratisch weiterhin zu erteilen bzw. bis zum 31.12.2021 zu prolongieren. Die Antragsteller sind darüber schriftlich zu informieren, dass sie einseitig diese Genehmigung kündigen können, falls dies gewünscht wird.

 

  1. Die Finanzbehörde wird nach § 27 BezVG gebeten, wie im Jahr 2020, die Gebühren für die Sondernutzungen auf Null zu setzen, um den Gastronomen die Last der finanziellen Folgen der Pandemie zu erleichtern.

 

  1. Sollte sich in den folgenden Monaten bei der Überwachung und durch Hinweis der Polizei herausstellen, dass einzelne Sondergenehmigungen doch zu Verkehrsbehinderungen führen, so nimmt das Amt die Genehmigung zurück und informiert darüber den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz. Dieser kann dann den Einzelfall neu bewerten und ggfs. eine Empfehlung für eine modifizierte Genehmigung aussprechen. 

 

 

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