Außengastronomie im Winter 2021 unter Berücksichtigung von Anwohnendeninteressen ermöglichen (Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion)
Letzte Beratung: 21.10.2021 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 9.3
In den Jahren der Pandemie haben Politik und Verwaltung vielen Betrieben in unbürokratischer Weise helfen können. Sondernutzungen wurden genehmigt, auch über die Winterzeit hinweg. Die Gebühren hierfür sind den Gastronom:innen noch bis Ende 2022 erlassen, im Sommer wurden Außenflächen kurzfristig auf Parkflächen erweitert. Geprägt waren alle diese Entscheidungen davon, dass das Infektionsrisiko an der frischen Luft nachweislich geringer ist als im Innenraum.
Diese Regelungen waren erfolgreich: Zusätzliche Flächen auf bisher nicht zur Verfügung stehenden Außenflächen sind von den Menschen in Hamburg-Mitte sehr gut angenommen worden. Betriebe konnten wirtschaften – Arbeitsplätze konnten erhalten werden. Allerdings haben diese Regelungen die Solidarität der Anwohnenden in einigen Bereichen auf eine harte Probe gestellt. Dies gilt zum Beispiel für temporär wegfallende Parkplätze und einen erhöhten Lärmpegel in den Quartieren.
Die Rahmenbedingungen für die Wintersaison 2021 haben sich nun entschieden verbessert. Die Impfkampagne ist mit einer Impfquote von ca. 70% ein Erfolg. Der Senat hat beschlossen, dass Gastronom:innen für ein 2G Modell optieren können, woraufhin man auf Abstandregelungen im Innenraum und das Tragen von Masken verzichtet kann. Ein 3G Modell ist ebenso möglich, so dass Innenbereiche von Bars und Restaurants im kommenden Winter in jedem Fall wieder stärker genutzt werden können.
Die Regelungen der vergangenen Corona-Sommer und -Winter stellen klare Ausnahmen dar. In den Zeiten vor der Pandemie fand die Außengastronomie in Hamburg-Mitte generell nicht auf Park- und Ladezonen statt, in den Wintermonaten wurden lediglich Stehtische genehmigt.
Für die anstehende Wintermonate muss nun noch einmal stärker auf den Ausgleich der Interessen von Gastronomienutzenden und Anwohnenden gelegt werden. Auf dem Weg zurück zur Normalität sollen auch in diesem Winter „klassische“ Sommerterrassen möglich sein. Eine Genehmigung von zusätzlichen Flächen ist jedoch nicht vorgesehen. Die Bewirtschaftung auf Gehwegen und Plätzen ist somit witterungsabhängig möglich – Heizpilze und ähnliche klimaschädliche Anlagen sind nicht erlaubt.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, die erteilten Genehmigungen der bisherigen Sommerterrassen ausnahmsweise bis zum 31.03.2022 zu verlängern. Hierbei soll eine Frist für Außenbewirtung von 22 Uhr gelten.
2. Außengastronomie auf Parkständen und Ladezonen werden über den 31.10.2021 nicht verlängert.
3. Die Genehmigung muss mit der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie den nachstehenden Regeln für die Außengastronomie vereinbar ist:
• Kein Aufbau von Zelten u.ä., da dieses zu geschlossenen Räumen im öffentlichen Raum führt und somit dem Grundgedanken, die Gäste aufgrund der erhöhten Infektionsgefahr, anstatt in geschlossenen Räumlichkeiten im Freien zu bewirten, widerspricht. Es wäre lediglich eine Erweiterung der Räumlichkeiten im Gebäude.
• Keine offenen Feuerstellen.
• Kabelverlegungen über den Gehweg sind zum Erhalt der Barrierefreiheit nicht gestattet.
• Einzelfallprüfung durch Feuerwehr/Polizei.
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