Sachstand Sondernutzung von Parkplätzen durch Gastronomie
Mit dem Beschluss der Drucksache 21-1106 ist in der Vergangenheit das Ziel verfolgt worden die durch die Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen gastronomischen Betriebe zu unterstützen.
Dies ist auf dem Wege von großzügigen Sondernutzungserteilungen durch das Bezirksamt auf den Weg gebracht worden.
Diesen positiven Effekten für die Gastronomie stehen teilweise eher negative Effekte entgegen, die nachfolgend kurz skizziert werden:
In einzelnen Straßenräumen z.B. Stellinger Weg hat sich durch die Konzentration von Sondernutzungen in Kombination mit weiteren Effekten (Kioske) eine verdichtete Beschwerdelage entwickelt, die besonders abendliche Lärmstörungen zum Inhalt hat und die Befürchtung des Entstehens eine „Partymeile“. Nach einer ersten Rückkopplung mit dem zuständigen PK sollte bei der weiteren Bearbeitung dieser Beschwerdelage auch die Modellierung der Sondernutzungen in diesem Straßenraum berücksichtigt werden.
Alle für das letzte Jahr beantragten Sondernutzungen sind mit dem 31.12.2021 formell ausgelaufen und müssen um klare Verantwortlichkeiten zu erzeugen neu beantragt werden.
Rückbauten auf den Sondernutzungsflächen haben nur zum Teil stattgefunden. Über noch nicht stattgefundene Rückbauten gibt es ebenfalls vereinzelte Beschwerden.
Gegenwärtig sind 13 neue Sondernutzungsanträge für das Jahr 2022 gestellt.
Bei den jetzt anstehenden Genehmigungen ist es aus Sicht des Bezirksamts notwendig die unter 1. – 4. aufgeführten Sachverhalte (neben den schon in der Drucksache 21 – 1106 genannten) mit Augenmaß in die Abwägung einzubeziehen. Dies kann auch im Einzelfall zu einer Ablehnung eines Antrags führen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.