21-2706

Sachstand Sondernutzung von Parkplätzen durch Gastronomie

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

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16.02.2022
Sachverhalt

Mit dem Beschluss der Drucksache 21-1106 ist in der Vergangenheit das Ziel verfolgt worden die durch die Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen gastronomischen Betriebe zu unterstützen.

Dies ist auf dem Wege von großgigen Sondernutzungserteilungen durch das Bezirksamt auf den Weg gebracht worden.

Diesen positiven Effekten für die Gastronomie stehen teilweise eher negative Effekte entgegen, die nachfolgend kurz skizziert werden:

  1. Durch vermehrte Außengastronomie hat es Beschwerden von Anwohnenden gegeben über zu große Lärmentwicklung in den Abendstunden, besonders da wo es zu Konzentrationen gekommen ist.
  2. Durch die Nutzung von Parkständen im Straßenraum ist es zum Wegfall von Parkmöglichkeiten in den unterschiedlichen Quartieren gekommen, was besonders in der Kombination mit der Einführung von räumlich klar begrenzten Bewohnerparkzonen zu Beschwerden geführt hat (Siehe Fragestunde der Januarsitzung des GNUWVDi).
  3. Im Zuge der allgemein proklamierten Unterstützung der Gastronomie ist es auch zu nicht beantragten/genehmigten Nutzungen durch Gastronomen gekommen.
  4. Darüber hinaus hat es bei Sondernutzungen bauliche Veränderungen der Sondernutzungsflächen gegeben, die nicht von der Genehmigung abgedeckt waren. (siehe anliegende Fotos)

In einzelnen Straßenräumen z.B. Stellinger Weg hat sich durch die Konzentration von Sondernutzungen in Kombination mit weiteren Effekten (Kioske) eine verdichtete Beschwerdelage entwickelt, die besonders abendliche Lärmstörungen zum Inhalt hat und die Befürchtung des Entstehens eine „Partymeile“. Nach einer ersten Rückkopplung mit dem zuständigen PK sollte bei der weiteren Bearbeitung dieser Beschwerdelage auch die Modellierung der Sondernutzungen in diesem Straßenraum berücksichtigt werden.

Alle für das letzte Jahr beantragten Sondernutzungen sind mit dem 31.12.2021 formell ausgelaufen und müssen um klare Verantwortlichkeiten zu erzeugen neu beantragt werden.

ckbauten auf den Sondernutzungsflächen haben nur zum Teil stattgefunden. Über noch nicht stattgefundeneckbauten gibt es ebenfalls vereinzelte Beschwerden.

Gegenwärtig sind 13 neue Sondernutzungsanträge für das Jahr 2022 gestellt.

Bei den jetzt anstehenden Genehmigungen ist es aus Sicht des Bezirksamts notwendig die unter 1. 4. aufgeführten Sachverhalte (neben den schon in der Drucksache 21 1106 genannten) mit Augenmaß in die Abwägung einzubeziehen. Dies kann auch im Einzelfall zu einer Ablehnung eines Antrags führen.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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