Nachbarschaftsgewerbe in schweren Zeiten schützen Sonder-Außengastronomie bis einschließlich 2024 prolongieren! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.10.2023
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.10.2023 anliegende Drucksache 21-4361.1B beschlossen.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 23.01.2024 wie folgt Stellung genommen:
Das Amt wird Anträge auf Erlaubnis einer Sondernutzung von Parkbuchten/-taschen für Außengastronomie, sofern die Nutzung das in 2023 erlaubte Maß nicht überschreitet, auch 2024 – ohne vorherige Beteiligung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz - grundsätzlich positiv bescheiden. Der Nutzungszeitraum orientiert sich an den Antragsdaten. Neu- oder Erweiterungsanträge werden dem zuständigen Ausschuss wie gewohnt und dem Beschluss entsprechend vorgelegt.
Betriebszeiten und – für die Parkbuchtennutzung irrelevant - Restgehwegbreiten sind neben anderen Rahmenbedingungen in den Sondernutzungserlaubnissen standardmäßig als Auflagen formuliert. Der jeweilige Lageplan ist Bestandteil der Sondernutzungserlaubnis. Die Kontrolle der Flächennutzung erfolgt auch 2024 in gewohntem Umfang.
Ergänzend wird auf die Beschlussrückmeldung Drucksachen–Nr.: 21-3533.1 sowie die Niederschrift zu TOP 2 der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz am 09.10.2023 verwiesen.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.