Nachbarschaftsgewerbe in schweren Zeiten schützen - Sonder-Außengastronomie bis einschließlich 2025 prolongieren! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz
Letzte Beratung: 26.10.2023 Bezirksversammlung Ö 10.5
Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung vom 28.09.2023 die als Anlage beigefügte Drucksache 21-4361 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt der Bezirksversammlung mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und bei einer Enthaltung aus der Fraktion GRÜNE, wie folgt zu beschließen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, Anträge auf Sondernutzung auf Parkbuchten im Sinn von Ausnahmegenehmigungen befristet bis zum 31.12.2024 (und längstenfalls bis dort Baumaßnahmen stattfinden) ganzjährig zu genehmigen oder unbürokratisch zu prolongieren. Anträge für die Nutzung von Parkbuchten, die das bisher bewilligte Maß nicht überschreiten, sind bis maximal Fristende erneut zu genehmigen; Neuanträge sowie Anträge mit erweiterten Flächen sind dem zuständigen Ausschuss, dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Die Vorschriften zur Wahrung der jeweils geltenden Restgehwegbreiten sowie die Ruhezeiten in den Abendstunden sind den ansässigen Gastronomiebetrieben im Zuge der Prolongation zu verdeutlichen. Das Amt wird angehalten, die Einhaltung dieser Vorschriften regelmäßig zu kontrollieren.
Die Begründung des Ursprungsantrags bleibt bis auf die letzte Zeile unverändert, hier ist „…2025…“ durch „…2024…“ zu ersetzen.
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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