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Bebauungsplan-Entwurf Sülldorf 23/Iserbrook 27; Erlass einer Veränderungssperre Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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06.04.2022
Sachverhalt

Das Bezirksamt Altona hat mit Aufstellungsbeschluss A04/17 vom 19.02.2019 die Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung Sülldorf 23/Iserbrook 27 beschlossen.

 

Ziel der Planung ist die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete Nachverdichtung mit Wohnnutzung zu schaffen. In diesem Zuge soll ein Beitrag zur Wohnraumschaffung entsprechend dem Teil II des Wohnungsbauprogramms Altona 2017 „Aktivierung von Entwicklungspotenzialen entlang vielbefahrener Straßen/Magistralen“ geleistet werden.

 

Nach Aufstellungsbeschluss wurde ein Antrag auf erneute Verlängerung der Genehmigung für ein Bauvorhaben im Plangebiet, Belegenheit Sülldorfer Landstraße 152-154, gestellt. Die bisherige Genehmigung sieht einen Lebensmittelversorgungsmarkt mit einer Gebäudegrundfläche von 1.068,41 qm und einer Gebäudehöhe von sieben Metern vor. Das Vorhaben widerspricht den planerischen Grundzügen des Bebauungsplan-Entwurfs Sülldorf 23/Iserbrook 27, da es durch die geplante Stellung der baulichen Anlage, die offene Bauweise und die geringe Gebäudehöhe der im Planentwurf ausgewiesenen Baulinie sowie der geschlossenen Bauweise mit mindestens drei Vollgeschossen bei einer maximalen GRZ von 0,8 und einer GFZ von 2,0 nicht entspricht.

 

Am 09.07.2022 endet die Zurückstellungsfrist für das o. g. Bauvorhaben. Um die Planungsziele auch nach Ablauf der Zurückstellungsfrist zu sichern, ist eine Veränderungssperre erforderlich. Die Genehmigung des Bauvorhabens wäre ansonsten zu verlängern.

 

Da das Bebauungsplanverfahren Sülldorf 23/Iserbrook 27 jedoch nicht kurzfristig abgeschlossen werden kann und darüber hinaus mit weiteren planstörenden Bauvorhaben gerechnet werden muss, ist der Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Planungsziele erforderlich. Die Veränderungssperre soll für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs Sülldorf 23/Iserbrook 27 festgestellt werden und muss bis spätestens 09.07.2022 in Kraft getreten sein.

 

 

 

 

Dem Planungsausschuss wird empfohlen, Folgendes zu beschließen:

 

Der Planungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung, der Verordnung über die Veränderungssperre Sülldorf 23/Iserbrook 27 zuzustimmen.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Planungsausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.

 

Anhänge

Verordnung

Begründung mit Lageplan