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Soziale Nachteile ausgleichen: Regelsätze der Grundsicherung massiv und schnellstmöglich erhöhen! Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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31.03.2022
Sachverhalt

Schon vor Corona waren, laut Armutsbericht des Paritätischen Gesamtverbandes, mehr als 15 Prozent aller Hamburger/-innen von Armut bedroht. Wie bekannt ist, treffen die sozialen Auswirkungen der Pandemie diejenigen stärker, die bereits vor der Pandemie über eher geringe Ressourcen verfügten.

 

Dieses verschärft sich zudem: Die Zahl der Bezieher:innen von ALG II ist zwischen Juni 2019 und Juni 2020 in Hamburg um 8,5 Prozent gestiegen.

 

Die Grundsicherung für einen Erwachsenen beträgt seit dem 1. Januar 2022 449 Euro im Monat, für Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft 404 Euro, für Erwachsene unter 25, die zuhause leben, nur noch 360 Euro und Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren 376 Euro.

 

Die im Januar vollzogene Erhöhung um 3 Euro erscheint im Hinblick auf die fortschreitende Inflation und die höheren Lebensmittelkosten, die durch den Krieg in der Ukraine noch weiter drastisch im Steigen begriffen sind (höhere Energiekosten, Weizenknappheit, Düngemittel etc.), vergleichsweise mikroskopisch. Hier geht es nicht um Tankrabatte und Tempolimits, sondern um existenzielle Grundbedürfnisse. Eine Grundsicherung muss dieses gewährleisten. Es besteht dringender Handlungsbedarf! Auch einmalige, viel zu geringe Zuschüsse im Rahmen der Entlastungspakete helfen dabei wenig. Der Paritätische Gesamtverband fordert deswegen in seiner aktuellen Pressemitteilung im Zusammenhang mit der Diskussion um ein Mobilitätsgeld für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen vom 21.03.2022:

 

„Ein Mobilitätsgeld als monatlicher unbürokratischer Zuschuss für nicht wohlhabende Menschen wäre eine echte Hilfe für die, die unter den aktuellen Preisen besonders leiden, und deutlich sachgerechter als Geldgeschenke mit der Gießkanne. Es kann aber nicht angehen, dass gleichzeitig die längst überfällige Erhöhung der Regelsätze auf die lange Bank geschoben wird. Beides, Hilfen sowohl für kleine und mittlere Einkommen als auch für die Ärmsten, muss parallel laufen […] Wir brauchen dringend eine unterjährige Erhöhung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro.”

 

Im Bezirk Altona leben nach dem Statistikamt Nord und seiner Veröffentlichung „Hamburger Stadtteil Profile – Berichtsjahr 2020“ vom 01.11.2021 24.843 Leistungsbezieher:innen nach SGB II und 3.813 Leistungsbezieher:innen nach SGB XII in Altona. Das sind 10,4 % der Bürger:innen Altonas.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung:

 

Die Bezirksversammlung fordert gemäß § 27 BezVG den Senat auf, sofort eine Bundesratsinitiative zur Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen zur Ermittlung der Regelsätze herbeizuführen. Dabei ist kurz- bis mittelfristig eine Mindestsicherung für Leistungsberechtigte in Höhe von mindestens 1.200 Euro umzusetzen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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