Gebärdendolmetscher:innen sollen die Regel werden, nicht die Ausnahme sein Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE
Letzte Beratung: 31.03.2022 Bezirksversammlung Ö 7.4
In der Sitzung des Hauptausschusses vom 11.06.2020 wurde unter Punkt 1.c. der Drs. 21-0989E beschlossen, „die Barrierefreiheit dabei mittels Untertitel und Gebärdendolmetscher herzustellen“.
Im „Rahmenvertrag Life-Streaming für Sitzungen der Bezirksversammlungen und der Hauptausschüsse aller sieben Hamburger Bezirke vom 01.08.20 – 18.12.2020 (mit Option auf Verlängerung bis zum 30.06.2021)“ taucht aber das Thema Gebärdendolmetscher:in nicht mehr auf.
Zum einen ist dieser Punkt des Beschlusses (Gebärdendolmetscher:innen für die Bezirksversammlung) endlich umzusetzen, des Weiteren muss dieser Schritt hin zur Barrierefreiheit auch auf alle anderen öffentlichen Sitzungen ausgeweitet werden. In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit vom 21.02.2022 berichteten betroffene Menschen, dass die Unsicherheit ob ein Gebärden- bzw. Schriftdolmetscher vorhanden ist, eine Barriere für deren Teilnahme darstellt. Die regelhafte Teilnahme von Gebärden- und Schriftdolmetscher im Rahmen politischer Arbeit sollte und muss eine Selbstverständlichkeit sein, um Teilhabe auch in diesem Bereich zu ermöglichen.
Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona:
Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, sich im Senat dafür einzusetzen, dass in den Haushaltsberatungen 2023/ 2024 ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden, um Gebärden- und Schriftdolmetscher:innen in den Bezirken in ausreichender Zahl grundsätzlich bei allen öffentlichen Sitzungen der Bezirksversammlungen inklusive ihrer Ausschüsse sowie öffentlichen Veranstaltungen (wie zum Beispiel Öffentliche Plandiskussionen) regelhaft zur Verfügung zu stellen.
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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