21-2959

Flüchtlingskindern durch „Kids in die Clubs“ Sportausübung in den Vereinen ermöglichen Dringlicher Antrag der Fraktionen von CDU und FDP

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
31.03.2022
Sachverhalt

Immer mehr ukrainische Kinder treffen in Hamburg ein. Sie haben qualvolle Erlebnisse durch Artillerieeinschläge, den Anblick zerstörter Gebäude, Wasser- und Nahrungsmangel sowie eine riskante Flucht nur mit dem Allernötigsten hinter sich. Dass viele Kinder von dem schrecklichen Erleben in ständiger Todesangst auch nach der Ankunft in Hamburg traumatisiert sind, ist leider Realität. Aber nicht nur aus der Ukraine kommen Geflüchtete zu uns, sondern auch aus anderen umkämpften Regionen der Welt, um bei uns Schutz zu suchen. Auch hier bilden Kinder eine große Gruppe der Geflüchteten. Jetzt gilt es Mittel und Wege zu finden, diesen Kindern ein wenig Normalität und Struktur zurückzugeben. Angefangen bei einem stabilen Wohnumfeld über Schule bis hin zu Freizeitaktivitäten. Insbesondere Bewegungsangebote und Sport können dazu beitragen, auch und gerade über Sprachbarrieren hinweg, die schrecklichen Ereignisse in ihrer Heimat vergessen zu lassen.

 

Der Bund unterstützt mit dem „Bildungspaket“ Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben. Mit diesen Leistungen können Kinder und Jugendliche Angebote in Schule und Freizeit nutzen, welche sich die Familien ansonsten nicht leisten könnten. Die Hamburger Sportjugend hat vor Jahren die Aktion „Kids in die Clubs“ ins Leben gerufen, welche diesen Kindern Vereinsmitgliedschaften ermöglicht.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona:

 

  1. Die zuständigen Behörden werden nach § 27 BezVG gebeten,

 

a)      den geflüchteten Kindern, die in Hamburger Flüchtlingsunterkünften untergebracht sind, den Zugang zum Programm „Kids in die Clubs“ bis zum Vorliegen der Voraussetzungen nach SGB II, AsylbLG, SGB XII Wohngeld- bzw. Kinderzuschlag zu ermöglichen. Hierfür sind die Mitgliedsbeiträge der aufnehmenden Vereine, die normalerweise über den sogenannten Bildungsgutschein gezahlt werden, bis zum Vorliegen der Voraussetzungen zu übernehmen.

 

b)     das Antragsverfahren für die Vereine zu vereinfachen. Nach Möglichkeit sollte man hier zum alten Verfahren zurückkehren, das bis 2021 Gültigkeit hatte.

 

  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 (2) BezVG aufgefordert, in den Flüchtlingsunterkünften in Altona für das Programm „Kids in die Clubs“ als einen Angebotsbaustein für eine schnellere Integration zu werben und Infomaterial in leichter Sprache in den gängigen Landessprachen der Geflüchteten bereitzustellen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

ohne