Verkehrssicherheit während des Umbaus der Elbchaussee Auskunftsersuchen von Gesche Boehlich, Stephanie Faust-Weik-Roßnagel, Benjamin Harders, Rolf Stünitz und Dana Vornhagen (alle Fraktion GRÜNE)
Die Instandsetzung der Elbchaussee zwischen Manteuffelstraße und Klopstockstraße erfolgt in mehreren Abschnitten. Im Zeitraum Mai 2021 bis Anfang 2024 soll der erste Abschnitt zwischen Manteuffelstraße und Parkstraße fertig gestellt werden. Von Mai 2021 bis März 2022 befindet sich das Baufeld zwischen Parkstraße und Teufelsbrück. Ab August 2021 bis Sommer 2022 liegt ein weiteres Baufeld zwischen Christian-F.-Hansen-Straße und Sieberlingstraße. Im Bereich Teufelsbrück erfolgen die Arbeiten voraussichtlich zwischen April und Oktober 2022.
Fußgänger:innen können die Baustelle auf dem Gehweg passieren. Lichtsignalanlagen und Fußgängerüberwege gewährleisten eine Querung an mehreren Stellen in den Baufeldern. Für den Fahrbahnverkehr – Radverkehr und Kfz-Verkehr – gilt im Bereich der Baustelle überwiegend eine einspurige sowie tageszeitabhängige Einbahnstraßenregelung und eine Umleitung in der Gegenrichtung. Für den querenden Radverkehr gibt es aufgrund der straßenbaulichen Anordnungen zeitweise Sperrungen auf der Veloroute 1 zwischen Manteuffelstraße und Mühlenberg oder im Bereich Teufelsbrück.
Nach der Instandsetzung der Elbchaussee soll an der größten Engstelle zwischen Parkstraße und Teufelsbrück jeweils ab der Einmündung Holztwiete das neue Verkehrszeichen 277.1 „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“ aufgestellt werden. Zudem wird im Bereich des Hotel Louis C. Jacob eine Tempo 30-Strecke angeordnet.
Das hohe Geschwindigkeitsniveau auf der Elbchaussee stellt seit langer Zeit ein Problem dar. Nur wenige Lichtsignalanlagen verlangsamen der Fahrbahnverkehr. Im Bereich der Baufelder gilt aus Gründen der Verkehrssicherheit eine streckenbezogene zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Dialog-Displays erfassen die gefahrenen Geschwindigkeiten. Einzelne Dialog-Displays funktionieren bisweilen für längere Zeit nicht. Doch einige motorisierte Verkehrsteilnehmer:innen halten sich nicht an die zulässige Höchstgeschwindigkeit, gefährden oder nötigen andere, die langsamer fahren.
Vor diesem Hintergrund ersuchen wir die Behörde für Inneres und Sport um Auskunft:
Die Antworten sind der in der Anlage beigefügten Stellungnahme der Verkehrsdirektion (VD) zu entnehmen.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.