21-2920

Blockieren von Ladestationen verhindern Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.01.2022

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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04.04.2022
31.03.2022
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.01.2022 anliegende Drucksache 21-2748.1B beschlossen.

 

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat mit Schreiben vom 15.03.2022 wie folgt Stellung genommen:

 

Zur Förderung der Elektromobilität hatten die (damalige) BWVI und BIS im Jahr 2015 bewusst keine Beschränkung auf den Ladevorgang vorgesehen. Dementsprechend setzt die Parkberechtigung an Ladesäulen in Hamburg derzeit nur ein E-Kennzeichen, das Auslegen einer sichtbaren Parkscheibe sowie die Einhaltung der Höchstparkdauer innerhalb der Bewirtschaftungszeit voraus.

Die BIS kann den Empfehlungen vorerst nicht folgen:

 

Zu 1:

Die BIS unterstützt das Vorhaben des Bundes, dass ein entsprechendes StVO - Zusatzschild im Sinne der Empfehlung verabschiedet wird. Sobald dies geschehen ist, wird die BIS eine erneute Prüfung vornehmen.

 

 

Zu 2:

Die Beschränkung der Parkdauer an Ladesäulen dient dazu, die Kapazität der Ladesäulen effizient auszulasten. Eine Erhöhung der Parkdauer wird zurzeit geprüft.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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