Bündnis für den Rad- und Fußverkehr Stellungnahme der Bezirksversammlung Altona Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.01.2022
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.01.2022 anliegende Drucksache 21-2778B beschlossen.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 24.03.2022 wie folgt Stellung genommen:
Zuständig für Koordination und Aufstellung der Inhalte des Bündnisses für den Radverkehr ist die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende. Das Bezirksamt wird dabei gerne unterstützen.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 25.03.2022 wie folgt Stellung genommen:
Vorbemerkung:
Nachdem der Bündnistextentwurf auf der Sitzung der Senatskommission für Klimaschutz und Mobilitätswende am 28. Oktober 2021 behandelt wurde, erfolgte eine Vorstellung in den bezirklichen Mobilitätsausschüssen. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) stellte den Bündnistextentwurf von Dezember 2021 bis Januar 2022 in allen sieben bezirklichen Mobilitätsausschüssen vor. In den nächsten Wochen erfolgen die Finalisierung des Textes, die Ergänzung von Abbildungen und ein veröffentlichungsfähiges Layout. Die Unterzeichnung des neuen Bündnisses für den Rad- und Fußverkehr ist für die erste Jahreshälfte in 2022 vorgesehen.
Dies vorangestellt antwortet die BVM auf die Stellungnahme zum Bündnistextentwurf wie folgt:
Zu 1.a:
Die Zustimmung wurde zur Kenntnis genommen. Inwieweit die Planung und erste Umsetzungsschritte der neuen Veloroute vorgezogen werden können, wird im Rahmen der jährlichen Vereinbarungen zwischen BVM und Bezirksamt besprochen.
Zu 1.b:
Die Fahrradroute auf dem zukünftigen Altonaer Deckel A7 wird innerhalb der Promenade geführt. Die Promenade ist im Bereich zwischen der Behringstraße im Süden und der Ottenser Straße im Norden mit einer Breite von 6,50 m geplant. Davon sind 3 m für den Radverkehr vorgesehen. Diese Breite wird an dieser Stelle für ausreichend gehalten, weil der gesamte Verlauf der Route innerhalb des Deckelparks geführt wird und sich neben diversen Querungsmöglichkeiten für Fußgänger:innen auch Spielplätze und Aufenthaltsbereiche befinden. Die verbindliche Abstimmung der Breiten erfolgt im Rahmen der Ausführungsplanung.
Zu 1.c und d:
Die Zustimmung wurde zur Kenntnis genommen.
Zu 1.e:
Die Entwicklung eines neuen Fahrradhäuschen-Systems umfasst nicht nur einen neuen Typus von Abstellelement (Fahrradkleingarage), den es mit Herstellerfirmen in Bezug auf Hamburger Anforderungen zu optimieren gilt, sondern auch ein umfassendes Betreiberkonzept, eingebettet in ein gesamtstädtisches Konzept zum Fahrradparken. Daran wird derzeit intensiv von der BVM zusammen mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), der Park + Ride (P+R)-Betriebsgesellschaft und den Bezirken gearbeitet. Gleichzeitig wird über ein Förderprogramm zur Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand dafür gesorgt, dass für Räder mehr und bessere geschützte Abstellmöglichkeiten auf privaten Grundstücken geschaffen werden. In diesem Rahmen werden auch Anlagen für das geschützte Parken von Lastenrädern gefördert. Das Bezirksamt wird nicht nur einbezogen, sondern übernimmt auch Aufgaben (Fahrradparkkonzepte, Aufstellung von Fahrradbügeln).
Zu 1.f:
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen; er wird im weiteren Prozess berücksichtigt.
Zu 2:
Gem. Abschnitt 5.7.1 des Bündnistextes werden die Bezirksämter "in die Lage versetzt, qualifiziertes Personal zur Erfüllung der Aufgaben einzustellen. Insoweit gehen die Bündnispartner auf Basis der mittelfristigen Finanzplanung davon aus, dass – unter dem Vorbehalt der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel und der Personalentwicklungsplanung des Senats – das für die Umsetzung des Bündnisses qualifizierte Personal über die Dauer der Legislaturperiode in einer Höhe bis zu ca. 3 Mio. € pro Jahr weiterhin finanzierbar ist. Die Bündnispartner:innen kommen überein, Personal so weit wie möglich unbefristet einzustellen."
Zu 3:
Der Hinweis wurde berücksichtigt und der Text ergänzt.
Zu 4:
Der Hinweis wurde teilweise berücksichtigt. In der Fortschreibung des Hamburger Regelwerks für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra), welche voraussichtlich im ersten Quartal 2022 eingeführt wird, werden die baulichen Merkmale und Vorgaben zu "Kopenhagener Radwegen" festgelegt. Es ist geplant, "Kopenhagener Radwege" regelhaft durch ein Rundbord mit einer Ansicht von 3 cm vom Gehweg zu trennen. Dies ist ein Kompromiss aus Sicherheit, Trennwirkung und Barrierefreiheit. Schon heute werden "Kopenhagener Radwege" in laufende/neue Planungen integriert (Beispiel Elbchaussee).
Zu 5:
Ein Nachrüsten von Protektionselementen wird grundsätzlich angestrebt (siehe Bündnistext Abschnitt 1.4). Hierbei soll auf eine ausreichende nutzbare Breite sowie auf eine gute Erkennbarkeit der Protektionselemente geachtet werden; der Text wurde entsprechend ergänzt. Zu beachten ist, dass auf straßenverkehrsbehördlich angeordneten Markierungen keine Elemente aufgebracht werden dürfen, sondern eine Umwandlung von Radfahrstreifen in Protected Bike Lanes durchgeführt werden müsste.
Zu 6:
Es wird angestrebt, Querungswege von Fahrgästen über Radwege sicherer zu gestalten und die Rücksichtnahme durch Radfahrende zu erhöhen - unabhängig von einer Radwegbenutzungspflicht. Hierzu führen die beteiligten Stellen im Rahmen eines engen Austauschs seit Ende 2021 Gespräche, u. a. mit der BVM, der Polizei und den Verkehrsunternehmen. Die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht richtet sich nach den Verhältnissen auf der Fahrbahn und ist unabhängig von Bushaltestellen.
Zu 7:
Der Hinweis wurde berücksichtigt und der Text ergänzt.
Zu 8:
Der Hinweis wird nicht berücksichtigt. Gemeinsame Geh- und Radwege haben in bestimmten Fällen durchaus eine Berechtigung, z. B. an anbaufreien Straßen in der Nähe der Landesgrenze und im Hafen. Auch die Langenhorner Chaussee hat durch die seinerzeitige Maßnahme an Qualität gewonnen. Deshalb werden die Werte weiterhin in der Statistik berücksichtigt, auch wenn sie nur einen geringen Anteil haben. Bzgl. der Qualität ist eine durchgängige Befahrbarkeit der in der Bilanz berücksichtigten Abschnitte schon heute Voraussetzung.
Zu 9:
Bereits seit diesem Winter erfolgt die erste Bearbeitung der Radwege durch die Stadtreinigung Hamburg (SRH) vor Beginn der Hauptnutzungszeit. Dies wird auf allen Strecken des zwischen der SRH, der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) abgestimmten Radwegenetzes umgesetzt. Insgesamt wird jeder Radweg zweimal bearbeitet. Das abgestimmte Radwegenetz ist im FHH-Atlas einsehbar (siehe https://geofos.fhhnet.stadt.hamburg.de/FHH-Atlas/).
Zu 10:
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen; er wird im weiteren Prozess berücksichtigt. Die Planung der Radschnellwege orientiert sich an dem Planungs- und Gestaltungshandbuch der Metropolregion Hamburg. In diesem sind unter Punkt 3.6 entsprechende Lösungen für kreuzenden Fußverkehr beschrieben.
Zu 11:
Diese Punkte werden im Rahmen der zu erarbeitenden Fußverkehrsstrategie thematisiert. Den Bezirken steht es frei, mehr als ein Fußverkehrskonzept für je einen Stadtteil zu erstellen.
Zu 12:
Die Federführung für die Durchführung der Pilotprojekte wird bei den Bezirksämtern gesehen.
Zu 13:
Planungen und wesentliche Meilensteine werden im zuständigen Ausschuss vorgestellt oder der Ausschuss wird schriftlich informiert. Der Mobilitätsbeirat ist kein originäres Gremium des Bündnisses für den Rad- und Fußverkehr; im Mobilitätsbeirat werden übergeordnete Themen der Gesamtmobilitätsentwicklung und keine Planungsprozesse besprochen.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.