Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
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Frau Krause berichtet auf Nachfrage, dass für den Quartiersfonds I Restmittel in Höhe von 70.986,44 Euro verfügbar seien. Hiervon seien derzeit lediglich 30.000 Euro für flüchtlingsbedingte Mehrbedarfe vorgemerkt.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
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Frau Bödeker-Schoemann erläutert, es sei ärgerlich, dass für den Beirat für Menschen mit Behinderung keine Aufwandsentschädigungen gezahlt würden. Zeitlich sei es bereits zu knapp, um das Anliegen in die laufenden Haushaltsplanungen der Hamburgischen Bürgerschaft einzuspeisen. Allerdings appelliere sie an die anderen Ausschussmitglieder, dass jede:r an die jeweilige Bürgerschaftsfraktion herantreten solle, um dieses Anliegen hamburgweit voranzubringen.
Herr Boehnert weist darauf hin, dass der Beschluss der Bezirksversammlung ungenau sei. Es werde darauf verwiesen, dass die Mitglieder des Inklusionsbeirats analog zu der für den Seniorenbeirat geltenden Regelung eine Aufwandsentschädigung für ihre ehrenamtliche Gremienarbeit erhalten könnten. Die Mitglieder des Bezirksseniorenbeirates erhielten jedoch lediglich ein Fahrgeld und keine Aufwandsentschädigung für ihre Sitzungen.
Herr Capar pflichtet Frau Bödeker-Schoemann bei und sichert zu, das Anliegen für die SPD-Fraktion an die Bürgerschaftsfraktion weiterzugeben.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
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Herr Ziegert merkt an, das Bezirksamt habe aufgrund von Corona in den letzten beiden Jahren einen besonderen Aufwand betreiben müssen. Er erkundigt sich, ob es für diese Aufwendungen eine gesonderte Abrechnung gebe. Ihn interessiere insbesondere, in welchem Umfang weitere Mittel für Personal- und Sachkosten aufgebracht worden seien.
Ursprünglich sei hierfür eine Zuweisung vorgesehen gewesen, damit die Bezirke diese Kosten nicht allein tragen müssten.
Frau Eichhorn erläutert, es müsse zwischen Personal- und Sachkosten unterschieden werden. Im Bezirksamt werde eine entsprechende Liste mit den Mehr- und Minderbedarfen geführt. Die Finanzbehörde habe jedoch insbesondere bei den Sachmitteln erst einmal auf die Restmittel verwiesen. Im Jahr 2020 sei das Bezirksamt Altona dadurch u.a. auf den Kosten für die Beschaffung von Masken sitzen geblieben und habe keinen finanziellen Ausgleich erhalten.
Auch zusätzliche Bedarfe, wie z.B. Wochenendarbeit in den Kundenzentren in Altona, seien angemeldet worden. Für diese Mehrkosten habe das Bezirksamt jedoch eine komplette Erstattung erhalten.