21-2918

Aufwandsentschädigungen für den Beirat für Menschen mit Behinderung Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.01.2022

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 25.04.2022 Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit Ö 8.2

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.01.2022 anliegende Drucksache 21-2767B beschlossen.

 

Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) hat  unter Einbezug der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen mit Schreiben vom 14.03.2022 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1:

Eine Entschädigung nach § 1 Absatz 1 des Entschädigungsleistungsgesetzes (EntschädLG) kommt nur in Betracht, wenn es sich um einen Ausschuss der unmittelbaren Verwaltung der FHH handelt. Bei dem betreffenden Beirat für Menschen mit Behinderungen handelt es sich nicht um einen der im Bezirksverwaltungsgesetz geregelten bezirklichen Ausschüsse. Um eine Einsetzung der Beirats nach § 16 des Gesetzes über Verwaltungsbehörden als Verwaltungsausschuss gegebenenfalls weiterverfolgen zu können, wird das weitere Verfahren derzeit seitens der Behörde für Wissenschaft, Forschung. Gleichstellung und Bezirke geprüft.

 

Zu 2:

Unabhängig von der Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen nach dem Hamburgischen Entschädigungsleistungsgesetz für die Zahlung von Aufwandsentschädigungen an die Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderung stehen der Finanzbehörde hierfür keine Ermächtigungen zur Verfügung.

Mögliche Kosten für die Zahlung von Aufwandsentschädigungen an die Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderung sind vom Bezirksamt Altona aus Ermächtigungen des eigenen Einzelplans zu finanzieren. Darüber hinaus bleibt dem Bezirksamt Altona die Möglichkeit, den zusätzlichen Bedarf bei der nächsten Haushaltsplanaufstellung zu berücksichtigen.

 

Petitum/Beschluss

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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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