Aufwandsentschädigungen für den Beirat für Menschen mit Behinderung Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.01.2022
Letzte Beratung: 20.09.2022 Haushalts- und Vergabeausschuss Ö 12.1
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.01.2022 anliegende Drucksache 21-2767B beschlossen.
Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) hat unter Einbezug der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen mit Schreiben vom 14.03.2022 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Eine Entschädigung nach § 1 Absatz 1 des Entschädigungsleistungsgesetzes (EntschädLG) kommt nur in Betracht, wenn es sich um einen Ausschuss der unmittelbaren Verwaltung der FHH handelt. Bei dem betreffenden Beirat für Menschen mit Behinderungen handelt es sich nicht um einen der im Bezirksverwaltungsgesetz geregelten bezirklichen Ausschüsse. Um eine Einsetzung der Beirats nach § 16 des Gesetzes über Verwaltungsbehörden als Verwaltungsausschuss gegebenenfalls weiterverfolgen zu können, wird das weitere Verfahren derzeit seitens der Behörde für Wissenschaft, Forschung. Gleichstellung und Bezirke geprüft.
Zu 2:
Unabhängig von der Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen nach dem Hamburgischen Entschädigungsleistungsgesetz für die Zahlung von Aufwandsentschädigungen an die Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderung stehen der Finanzbehörde hierfür keine Ermächtigungen zur Verfügung.
Mögliche Kosten für die Zahlung von Aufwandsentschädigungen an die Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderung sind vom Bezirksamt Altona aus Ermächtigungen des eigenen Einzelplans zu finanzieren. Darüber hinaus bleibt dem Bezirksamt Altona die Möglichkeit, den zusätzlichen Bedarf bei der nächsten Haushaltsplanaufstellung zu berücksichtigen.
Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) hat mit Schreiben vom 11.07.2022, ergänzend zu der bereits vorliegenden Rückmeldung, wie folgt Stellung genommen:
Um eine Einsetzung des Beirats nach § 16 des Gesetzes über Verwaltungsbehörden als Verwaltungsausschuss ggf. weiterverfolgen zu können, arbeitet die BWFGB derzeit daran, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Sobald dies geklärt ist, kann das weitere Verfahren festgelegt werden. Die BWFGB wird sich hierzu mit dem zuständigen Bezirksamt in Verbindung setzen.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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