Die eingereichten Fragen (Anlage) werden unter TOP 2 behandelt.
Anlagen
TOP 1 Fragen für die Öffentliche Fragestunde 1 (433 KB)
TOP 1 Fragen für die Öffentliche Fragestunde 2_geschwärzt (436 KB)
TOP 1 Fragen für die Öffentliche Fragestunde 3 (423 KB)
Herr Plocksties (Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration, Sozialbehörde) berichtet über die derzeitige Situation Geflüchteter in Hamburg und Altona mithilfe einer Präsentation (Anlage) das Folgende:
Frau Schulz-Müller bittet darum, die Bewohner:innen der örU Björnsonweg möglichst alle im selben Sozialraum unterzubringen, da diese teilweise schon fünf bis sechs Jahre dort lebten.
Herr Hansen (Sprinkenhof GmbH) stellt die Planung der Unterkunft mit der Perspektive Wohnen (UPW) in der Behringstraße 26/28 mithilfe einer Präsentation (Anlage, selbe Präsentation wie die von Herrn Plocksties) vor. Darüber hinaus berichten sie auf Nachfragen Folgendes:
Frau Blume betont, dass es in der Sitzung des Planungsausschusses vom 05.07.2022 deutliche Kritik an der aktuellen Planung gegeben habe. Für Irritation sorge insbesondere der als Szenario dargestellte neue Gewerberiegel, durch den der geplante Gebäudekörper der UPW nicht weiter südlich errichtet werden könne. Privaten Investor:innen würde eine solche Verdichtung nicht genehmigt. In der Öffentlichen Anhörung vom 24.11.2021 sowie in darauffolgenden Sitzungen des Planungsausschusses habe es viele Anregungen von Bürger:innen gegeben. Es bestehe die Gefahr, die große Akzeptanz der Anwohner:innen hinsichtlich einer UPW an diesem Standort mit der aktuellen Planung zu verspielen.
Herr Ziegert erklärt, die Fragen der Anwohner:innen (siehe Anlage TOP 1) müssten von den Planenden beantwortet werden und es müsse eine richtige Beteiligung stattfinden. Außerdem bleibe leider unklar, wie viel Gewerbefläche im Bestand und wie viel im eingezeichneten Szenario vorhanden sei. Die eingezeichneten Gewerbegebäude verhinderten, den Gebäudekörper der UPW weiter zu optimieren. In der aktuellen Planung fehlten außerdem die notwenigen und bestehenden Stellplätze des Arbeiter-Samariter-Bunds.
Frau von Stritzky merkt an, das Verhältnis der Gewerbeflächen vor und nach der Planung müsse dargestellt werden. Nicht alle Anregungen der Bürger:innen seien in der Planung berücksichtigt worden. Die UPW an dieser Stelle werde zwar benötigt und befürwortet, die aktuelle Planung zerstöre aber die für eine gute UPW ebenso nötige gute Nachbarschaft.
Herr Wolz bekundet sein Erstaunen darüber, dass dem Ausschuss nun noch einmal die gleiche Planung wie dem Planungsausschuss in seiner Sitzung vom 05.07.2022 vorgestellt werde. Sowohl Be- als auch Anwohner:innen müssten mit der Planung zufrieden sein.
Frau Bödeker-Schoemann bekräftigt, dass in der Öffentlichen Anhörung alle Fraktionen eine UPW an diesem Standort begrüßt hätten. Da nicht alle Rückmeldungen der Anwohner:innen berücksichtigt seien, sollten sich die Planenden mit diesen zusammensetzen und deren Anregungen aufnehmen.
Herr Boettger unterstreicht, die Beteiligung der Anwohner:innen müsse vor Bescheidung des Vorbescheidsantrags durchgeführt werden, da sich daraus bereits Baurechte für die Sprinkenhof GmbH ergäben. Die Fraktionen und die Anwohner:innen seien grundsätzlich mit einer UPW an dieser Stelle einverstanden. Für die Beteiligung könne möglicherweise die steg Hamburg mbH gewonnen werden.
Herr Capar weist daraufhin, dass es rechtliche Vorgaben gebe, wann die Bevölkerung zu beteiligen sei. Die SPD-Fraktion sei grundsätzlich für eine UPW an dieser Stelle, soweit eine breite Beteiligung sichergestellt sei. Im Stadtteil Ottensen gebe es noch keine örU und nach dem Ergebnis einer Prüfung auch kaum andere infrage kommende Standorte für eine UPW. Wenn das Thema das nächste Mal im Planungsausschuss beraten werde, könnten dort die planungsrechtlichen Fragen der Anwohner:innen erörtert werden.
Die drei Fragesteller:innen erklären, sie wünschten sich ein Forum zur Diskussion. Viele wichtige Themen wie Stadtklima, Soziales und die Interessen des Gewerbes seien noch nicht richtig mitbedacht. Die Anwohner:innen wünschten sich eine richtige Beteiligung an der Planung. Mit dem Wunsch nach der Aufteilung der UPW sei eine Aufteilung auf mehrere Gebäude im Gewerbehof gemeint. So könne der Baukörper reduziert und mehr Grünfläche ermöglicht werden. Der als Szenario vorgestellte Gewerberiegel stelle eine so große bauliche Verdichtung dar, wie sie es im Stadtteil Ottensen noch nicht gebe. Die Anwohner:innen hätten sich gewünscht, die UPW dort zu errichten, wo jetzt der Gewerberiegel geplant sei.
Frau Merz moniert, dass durch den Entwurf eine Ghettoisierung entstehen könne, da hier Menschen ohne Deutschkenntnisse wohnen würden und verschiedene Kulturen aufeinanderprallten.
Herr Plocksties und Herr Olof (F&W) stellen fest, dass hier der höchst mögliche bauliche Standard geschaffen werden solle und geförderter Wohnraum entstehe. Eine Ghettoisierung finde nicht statt und hätte es ansonsten auch an den anderen UPW-Standorten geben müssen. Außerdem sprächen viele Bewohner:innen der UPWs Deutsch, hätten einen Arbeitsplatz, kämen aus dem Sozialraum Altona und lebten schon länger in Deutschland. Ferner werde in einer UPW keine homogene Gruppe untergebracht, sondern Menschen aus unterschiedlichen Herkunftsländern.
Der Ausschuss empfiehlt dem Planungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Planungsvariante für die Unterkunft mit der Perspektive Wohnen (UPW) Behringstraße 26/28 vom 19.09.2022 wird nicht zugestimmt.
Anlagen
TOP 2 Präsentation (1529 KB)
Beratung siehe TOP 2.
Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 28.04.2022 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung, vertagt aus der Sitzung vom 20.06.2022.
Ein Vertreter der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) berichtet, die Sozialbehörde habe sich aufgrund eines Bürgerschaftlichen Ersuchens intensiv mit dem Thema befasst. Es gebe in Hamburg circa 80.000 Bezieher:innen von Leistungen gemäß SGB II und circa 48.000 gemäß dem vierten Kapitel des SGB XII sowie circa 3.700 gemäß dem 3. Kapitel des SGB XII. Letztere sei vom Antragsinhalt betroffen, gleichzeitig aber die kleinste der drei Gruppen. Aus dem Grund der Gleichbehandlung würde ein kommunaler Regelsatz in Hamburg auch für Empfänger:innen des vierten Kapitels des SGB XII gelten. Für die größte Gruppe, die Leistungsempfänger:innen gemäß SGB II, sei kein eigener kommunaler Regelsatz möglich, weil es keine entsprechende Rechtsgrundlage dafür gebe.
Ein kommunaler Regelsatz sei möglich, wenn die regionalen Verbrauchskosten über dem Bundesdurchschnitt lägen. Diese statistische Abweichung müsse nachgewiesen werden. In der aktuellen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts (StBA) hätten deutlich zu wenig Hamburger Haushalte teilgenommen, um daraus eine Repräsentativität für Hamburg abzuleiten. Dass die Durchführung einer Sonderauswertung für Hamburg zu repräsentativen Ergebnissen führen könne, halte das StBA für nicht realistisch, da dafür noch mehr Hamburger Haushalte teilnehmen müssten als bei der EVS. Die Anreize zur Teilnahme an der Studie zu stärken, etwa durch Erhöhung der Aufwandsentschädigungen, würde die Ergebnisse verfälschen. Die Stadt München, die als bisher einzige Kommune Deutschlands einen kommunalen Regelsatz eingeführt habe, stütze sich auf Daten des Bundeslands Bayern. Vergleichbare Daten für Hamburg lägen nicht vor.
Die Sozialbehörde sehe einen kommunalen Regelsatz kritisch. Durch diesen würde die Finanzierungsverantwortung, die derzeit alleine beim Bund liege, durchbrochen und könne dazu führen, dass Menschen im selben Haushalt unterschiedliche Regelsätze erhielten. Eine Ungleichbehandlung sei problematisch und müsse vermieden werden. Stattdessen sollten über das Bundesrecht Verbesserungen erzielt werden. Durch das Bürgergeld werde sich beispielsweise der Regelsatz erhöhen und die aktuelle Inflationsrate berücksichtigt.
Frau Bödeker-Schoemann betont, die Zuständigkeit für Regelsätze solle weiter alleine beim Bund bleiben. Sie befürworte, dass das Bürgergeld eine prospektive Inflationskomponente beinhalte. Leider sei jedoch die für die Berechnung zugrundliegende Vergleichsgruppe nicht vergrößert worden.
Herr Ziegert erklärt, das Thema Regelsätze werde derzeit auf Bundesebene erörtert. Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. habe Forderungen gestellt, die über das Bürgergeld hinausgingen.
Herr Ziegert zieht den Antrag für die Fraktion DIE LINKE zurück und kündigt an, diesen bei Bedarf erneut einzubringen.
Angemeldet von den Fraktionen von GRÜNE und SPD.
Herr Naujokat berichtet anhand einer Präsentation (Anlage) über die aktuelle Situation in der Wohngeldstelle. Auf Nachfragen der Ausschussmitglieder erklärt er Folgendes:
Frau Bödeker-Schoemann erläutert, dass die Fraktionen von einem:einer Bürger:in aufgrund der langen Wartezeit angeschrieben worden seien. Die zuständige Fachbehörde müsse vor der anstehenden Wohngeldnovelle eine Kommunikationsstrategie entwickeln, damit Bürger:innen über die zum Teil langen Wartezeiten informiert seien.
Herr Schmidt dankt der Wohngeldstelle dafür, dass mit sehr wenig Personal viele Anträge abgearbeitet würden.
Der Ausschuss schließt sich Herrn Schmidts Dank an.
Anlagen
TOP 5 Präsentation (280 KB)
Der TOP mit der Drucksache 21-3380 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, gemäß § 28 BezVG folgende Stellungnahme abzugeben:
Der Verlängerung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung Notkestraße 25 wird zugestimmt.
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Bezirksversammlung benennt Frau Güclü als Vertretung für den Landesintegrationsbeirat.
Der Ausschuss empfiehlt dem Haushalts- und Vergabeausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Für die Erneuerung des Bodenbelags in der Beratungsstelle Fluchtpunkt werden dem Diakonischen Werk Hamburg-West/Südholstein zusätzliche Politikmittel in Höhe von 1.616,73 Euro zur Verfügung gestellt.
(Nachrichtlich: Abschreibungen für Anlagen konsumtiv 1.986,95 Euro bei einer Bindungsdauer von 10 Jahren.)
Der Ausschuss empfiehlt dem Haushalts- und Vergabeausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Für das Projekt „Friedensräume und Friedensboten“ werden dem Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein Restmittel aus dem Quartiersfonds I 2022 in Höhe von 9.695 Euro zur Verfügung gestellt.
Der Ausschuss empfiehlt dem Haushalts- und Vergabeausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Für das Projekt LABOR am FLUCHTort Hamburg werden der passage gemeinnützige Gesellschaft für Arbeit und Integration mbH Restmittel aus dem Quartiersfonds II 2022 in Höhe von 9.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Frau Schulte berichtet, es gebe keinen neuen Sachstand.
Der TOP wird einvernehmlich vertagt.
Der TOP mit der Drucksache 21-3379 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Für die Verleihung des Altonaer Solidaritätspreises 2023 beantragt der Ausschuss einstimmig klassische Sondermittel der Bezirksversammlung in Höhe von 1.500 Euro.
Frau Hampe stellt die laufende Altonaer Vielfaltswoche 2022 vor, in der 56 Veranstaltungen angeboten würden, die über einen breiten Beteiligungskreis entstanden seien. Sie freue sich besonders darüber, dass der Fachtag zur Antirassistischen Erziehung und Bildung mit 70 Teilnehmenden bereits ausgebucht sei. Sie lädt die Ausschussmitglieder zur Abschlussveranstaltung am 23.09.2022 ein und bittet darum, für die Veranstaltung zu werben.
Sie erläutert auf Nachfragen, die Altonaer Vielfaltswoche stehe jedem:jeder Interessierten offen. Die einzelnen Veranstaltungen würden von den Vernstalter:innen, darunter auch von kleineren Trägern, Vereinen und Ehrenamtlichen, selbst organisiert. Das Rissener Stadtteilfest finde schon seit mehreren Jahren statt. Ursprünglich seien Parteien ausgeschlossen worden, um Wahlkampf zu vermeiden. Über diese Entscheidung könne diskutiert, gleichzeitig müsse aber respektiert werden, wenn die Ehrenamtlichen unpolitisch bleiben wollten.
Frau Neumann lobt das gelungene Programm der Altonaer Vielfaltswoche und befürwortet, dass Veranstaltungen im gesamten Bezirk stattfänden. Ihr sei mitgeteilt worden, dass Vertretungen der beiden derzeit laufenden Bürger:innenbegehren untersagt worden sei, auf dem Rissener Stadtteilfest Unterschriften zu sammeln, obwohl solche Vorgänge zur Demokratie dazugehörten.
Frau Blume schließt sich dem Lob an, bittet aber darum, den Ausschuss zukünftig früher zu informieren, damit sich die Ausschussmitglieder einzelne Termine freihalten könnten.
Frau Schulte legt dar, dass die Planung der Altonaer Vielfaltswoche 2022 frühzeitig in der Interfraktionellen Arbeitsgruppe (AG) vorgestellt worden sei. Die Fraktionen von CDU, DIE LINKE und FDP hätten an den letzten Sitzungen nicht teilgenommen. Zukünftig könne das Programm der Altonaer Vielfaltswoche an den Ausschuss weitergeleitet werden, sobald es in den Druck gehe.
Frau von Stritzky merkt an, dass die Sitzungen der Interfraktionellen AG zurzeit leider während der üblichen Arbeitszeiten stattfänden und daher nicht von allen wahrgenommen werden könne. Besser wäre, die Sitzungen morgens oder um 17 Uhr vor einer Ausschusssitzung stattfinden zu lassen.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Als Tischvorlage liegt eine Neufassung der Drucksache vor.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Als Tischvorlage liegt eine Neufassung der Drucksache vor.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Boettger meldet die Drucksache 21-3253 als ordentlichen TOP für die Sitzung des Ausschusses für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft am 12.10.2022 an.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Frau Illing berichtet von den kürzlich stattgefundenen Altonaer Seniorentagen. Sie habe sich gefreut, dass auch Ausschussmitglieder teilgenommen hätten. Sowohl Gäste als auch Aussteller:innen hätten die Rückmeldung gegeben, sich über darüber zu freuen, dass die Veranstaltung endlich wieder möglich gewesen sei. Sie dankt der Bezirksversammlung für die finanzielle Unterstützung.
Freu Neumann bittet darum, demnächst in den Räumlichkeiten des Sinti-Verein zur Förderung von Kindern und Jugendlichen e.V. tagen zu können. Der Verein stehe aufgrund von Mieterhöhungen vor Problemen.
Herr Schirrmacher regt an, zeitnah die Nachbesetzung einer offenen Stelle im Inklusionsbeirat Altona zu behandeln.
Frau Hampe berichtet, die Kita Waldspatzen in der öffentlich-rechtlichen Unterkunft Sieverstücken habe das Amt um Hilfe gebeten. Die Kita betreue 30 Kinder mit erheblichem Sprachförderbedarf. Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration würde dem Bezirksamt ein Pilotprojekt für Sprachförderung ermöglichen. Im Quartiersfonds II 2022 gebe es noch ausreichend Restmittel, ein Jahr eine halbe Stelle für eine Sprachförderung für etwa 28.000 Euro zu finanzieren. Wenn der Ausschuss mit der Idee einverstanden sei, werde in einer der nächsten Sitzungen ein entsprechender Zuwendungsantrag eingebracht.
Der Ausschuss signalisiert einvernehmlich seine Zustimmung zu Frau Hampes Vorschlag.