Aufenthalt mit eigner Erwerbsarbeit verbinden können. In Altona fangen wir damit an. Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.04.2022
Letzte Beratung: 12.10.2022 Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft Ö 5
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.04.2022 anliegende Drucksache 21-3054B beschlossen.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat mit Schreiben vom 21.06.2022 wie folgt Stellung genommen:
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat teilweise auf Grundlage von Auskünften der Behörde für Inneres und Sport (BIS) und der Finanzbehörde (FB) mit Schreiben vom 21.06.2022 wie folgt Stellung genommen:
Die eigene Erwerbstätigkeit ist eine wesentliche Voraussetzung für gelingende Integration, Teilhabe und Selbstständigkeit.
Die Sozialbehörde unterstützt die Arbeitsmarktintegration schutzsuchender Menschen gemeinsam mit ihren Partnern der Behörde für Inneres und Sport (BIS), der Agentur für Arbeit Hamburg und dem Jobcenter team.arbeit.hamburg. Diese Partner haben sich im Hamburg Welcome Center (HWC) zusammengeschlossen. Das HWC steht insoweit Schutzsuchenden als zentrale Servicestelle für alle Fragen zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Arbeitsmarktintegration zur Seite, siehe hierzu Drs. 22/2646. Im Übrigen siehe auch Drs. 22/8143.
Seit dem 1. Juni 2022 können registrierte ukrainische Schutzsuchende Leistungen nach dem SGB II und damit auch Arbeitsmarktförderung durch Jobcenter team.arbeit.hamburg erhalten. Dementsprechend steht ihnen das gleiche Maßnahmeangebot wie inländischen Empfängerinnen und Empfängern von SGB II-Leistungen offen.
Mit den Angeboten des HWC wird primär die Integration in den Hamburger Arbeitsmarkt gefördert. Die Ausübung einer Fernarbeitstätigkeit in die Ukraine ist jedoch grundsätzlich möglich und wird im Rahmen der Möglichkeiten unterstützt.
Hamburg informiert im Übrigen ausführlich auf https://www.hamburg.de/ukraine zum Thema Schutzsuchende aus der Ukraine.
Mit den Drs. 22/7525, 22/7528, 22/7575, 22/7592, 22/7609, 22/7615, 22/7766, 22/7877, 22/7938, 22/8028, 22/8158 und 22/8178 hat die Sozialbehörde bereits ausführlich zum Thema Schutzsuchende aus der Ukraine berichtet, auch zur Arbeitsmarktintegration.
Zu a:
Die Entscheidung über eine (Weiter-)beschäftigung in der Ukraine von Personen, die in Deutschland bzw. in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) Schutz suchen, trägt grundsätzlich die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber in der Ukraine.
Aus aufenthaltsrechtlicher Sicht ist eine Fernarbeitstätigkeit in die Ukraine grundsätzlich möglich.
Gemäß § 31 Beschäftigungsverordnung (BeschV) ist die Zustimmung zu einer Beschäftigung durch die Bundesagentur für Arbeit für Personen mit einem Aufenthaltstitel aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen nicht erforderlich. Unter diese Titel fällt § 24 Aufenthaltsgesetz. Daher benötigen die ukrainischen Schutzsuchenden keine Zustimmung zur Beschäftigung.
Bei der Wiederaufnahme durch einen Fernarbeitsplatz von bereits bestehenden Arbeitsverhältnissen oder Aufträgen, die bisher außerhalb Deutschlands (insbesondere in der Ukraine) ausgeführt wurden, gelten die allgemeinen steuerlichen Grundsätze. Das gilt insbesondere zu den Fragen der unbeschränkten oder beschränkten Steuerpflicht sowie der Qualifizierung der Einkunftsarten. Insoweit gibt es auch aus steuerlicher Sicht über die allgemeinen Grundsätze hinaus keine Bedenken hinsichtlich einer Fernarbeitstätigkeit in die Ukraine.
Für die Unterstützung von Schutzsuchenden mit bestehenden Arbeitsverhältnissen oder Aufträgen in der Ukraine wurde unter anderem die Aktion Free Desks 4 Ukraine durch die Initiative der Digital HUB Logistics Hamburg GmbH (https://www.digitalhublogistics.hamburg/) initiiert und zusammen mit dem "Dachverband der ukrainischen Organisationen in Deutschland e.V." umgesetzt. Es werden Unternehmen gesucht, die schutzsuchenden Ukrainerinnen und Ukrainern einen Ort zum Arbeiten mit Infrastruktur anbieten können. Über ein Formular können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber angeben, in welcher Form sie unterstützen können (Arbeitsplatz, Gastnetzwerk, Rechner-/ IT-Ausstattung, Besprechungsräume etc.). Siehe hierzu auch https://hilfe-ua.de/. Ebenfalls können sich Schutzsuchende melden, wenn Schreibtische gesucht werden.
Die technischen Voraussetzungen für die Einrichtung eines Fernarbeitsplatzes sind auch in den Unterbringungen für ukrainische Schutzsuchende grundsätzlich gegeben. Der weit überwiegende Teil der derzeit in Hamburg genutzten Interimsstandorte (rund 80 Standorte, davon rund 50 Hotels) ist mit Internet versorgt. Nicht versorgt ist lediglich der Standort des ehem. Sofitel im Bezirk Hamburg-Mitte. Da der Abriss des Objektes kurz bevorstand, sind entsprechende Leitungen zur Herstellung einer kurzfristigen Versorgung nicht vorhanden. F&W Fördern und Wohnen AöR prüft derzeit die Möglichkeiten der Versorgung. Derzeit versorgen sich die Bewohnerinnen und Bewohner selbst über Provider-Angebote kostenloser SIM-Karten.
Zu b:
Das HWC ist in Hamburg die zentrale Anlaufstelle für zuwandernde und zugewanderte (potentielle) Fachkräfte zum Thema Arbeitsmarktintegration, siehe dazu auch die Vorbemerkung. Das HWC bietet Schutzsuchenden aus der Ukraine bereits seit dem 17. März 2022 täglich offene Sprechzeiten sowie Termine zur Kompetenzerfassung und Ermittlung weiterer Beratungsbedarfe an.
Im Nachgang zu einer ersten Kompetenzerfassung, in der sowohl formale als auch non-formale Kompetenzen abgefragt werden, bietet der Labour Market Service (LMS) im HWC eine vertiefende Beratung zur Arbeitsmarktintegration an. Neben Einzelgesprächen führt der LMS Informationsveranstaltungen zu bestimmten Branchen und Berufsfeldern durch, zu denen Gruppen von Interessierten mit ähnlichen Qualifikationsprofilen oder beruflichen Interessen eingeladen werden. Da der LMS über eine Vielzahl von Arbeitgeberkontakten verfügt, gibt es zudem das Format der sogenannten „Opening-Veranstaltung“. Im Rahmen einer Opening-Veranstaltung haben Arbeitgebende die Möglichkeit ihre Stellenangebote selbst vorzustellen und in den direkten Austausch mit Bewerberinnen und Bewerbern zu kommen, die wiederum die Chance haben potentielle Arbeitgebende kennenzulernen. Perspektivisch plant der LMS auch Betriebsbesichtigungen, um Bewerberinnen und Bewerber einen Einblick in ihr mögliches Arbeitsumfeld zu ermöglichen.
Flankiert wird das Beratungsangebot des LMS durch die Anerkennungsberatung ausländischer Abschlüsse der Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA), eine Deutschkursberatung, eine Information zu Themen rund um Leben und Wohnen in Hamburg und bei Bedarf auch von einer Beratung zu Arbeitsrechte und Arbeitsbedingungen durch das Projekt „Faire Integration“.
Mithilfe dieser Unterstützung konnten bereits erste Bewerbungsgespräche für Schutzsuchende aus der Ukraine vermittelt werden.
Das HWC erstellt somit bereits seit März 2022 Kompetenzprofile von Schutzsuchenden aus der Ukraine, die auf der Suche nach Arbeit oder Ausbildung sind, und stellt parallel dazu Kontakt zu potentiellen Arbeitgebenden her, die auf der Suche nach Personal sind.
Mit dem Rechtswechsel ab dem 1. Juni 2022 steht erwerbsfähigen registrierten Schutzsuchenden aus der Ukraine die Arbeitsmarktförderung durch Jobcenter team.arbeit.hamburg offen. Diese umfasst neben beruflicher Orientierung und der Einsteuerung in Integrationskurse u.a. die Unterstützung in Fragen der Anerkennung beruflicher Abschlüsse, der Qualifizierung sowie der Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz.
Arbeitgebende, die Interesse an einer Zusammenarbeit mit dem HWC haben und offene Stellenangebote bewerben möchten, sind eingeladen diese direkt an das Funktionspostfach stellenangebote@welcome.hamburg.de zu senden. Der LMS nimmt gemeldete Stellenangebote in den wöchentlichen Stellen-Newsletter des HWC auf, der auch auf dem Hamburg Welcome Portal veröffentlicht wird (Jobsuche – Hamburg Welcome Portal - hamburg.de).
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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