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Kinderbetreuung in Altona Große Anfrage der CDU-Fraktion

Große Anfrage öffentlich

Letzte Beratung: 19.09.2022 Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit Ö 14.8

Sachverhalt

Für Kinder aus Asylbewerber- und Flüchtlingsfamilien besteht ein Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung nach § 24 SGB VIII.  Gemäß Informationen der Sozialbehörde (https://www.hamburg.de/fluechtlingskinder/4619422/anspruch-kindertagesbetreuung/) werden in den Hamburger Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge halboffene Kinderbetreuungsangebote an fünf Tagen mit je vier Stunden für drei- bis sechsjährige Kinder eingerichtet. Vom Zeitpunkt der Aufnahme in eine Folgeunterkunft haben Kinder ab dem ersten Geburtstag bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Für den zeitlichen Umfang dieses Anspruchs gelten für Kinder dieselben Grundsätze wie für andere Kinder, das heißt, die tägliche Besuchszeit richtet sich individuell nach dem Bedarf des Kindes nach Bildung, Erziehung und Betreuung und dem Bedarf der Erziehungsberechtigten nach Unterbringung ihres Kindes.

 

Es ist hinlänglich bekannt, dass der möglichst frühzeitige, regelmäßige und umfängliche Besuch von Kindertagesbetreuungseinrichtungen oder der Kindertagespflege für eine erfolgreiche Integration ins Hamburgische Schulwesen von überragender Bedeutung ist.

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt (Antworten in kursiv):

 

  1. Wie viele Kinder mit Flüchtlings- oder Asylstatus leben zur Zeit in Altona? Bitte kreuztabellarische Aufstellung nach

 

  1. Geburtsjahr
    1. 0-jährige (06-2021 - 05/2022)
    2. 1- und 2-jährige (06/2019-05/2021) und
    3. 3- bis 6-jährige (06/2016-05/2019)
  2. Unterkunftsart
    1. Erstaufnahmeeinrichtung
    2. Folgeunterkunft
    3. private Unterkunft
    4. Interimsunterkunft

 

Diese Angaben werden im Bezirksamt Altona statistisch nicht erfasst.

 

  1. Wie viele Kinder mit Flüchtlings- oder Asylstatus nehmen in Altona an einer Kinderbetreuung teil? Bitte kreuztabellarische Aufstellung nach
    1. Geburtsjahr
      1. 0-jährige (06-2021 - 05/2022)
      2. 1- und 2-jährige (06/2019-05/2021) und
      3. 3- bis 6-jährige (06/2016-05/2019)
    2. Unterkunftsart
      1. Erstaufnahmeeinrichtung
      2. Folgeunterkunft
      3. private Unterkunft
      4. Interimsunterkunft

 

Diese Angaben werden im Bezirksamt Altona statistisch nicht erfasst.

 

  1. Zur Kinderbetreuungssituation in den Altonaer Erstaufnahmeeinrichtungen:

 

  1. Wie viele Plätze für Kinderbetreuung werden in den Erstaufnahmeeinrichtungen vorgehalten?
  2. Wie viele Kinderbetreuungsgruppen gibt es?
  3. Welche Betreuungszeiten werden angeboten?
  4. Wie ist der durchschnittliche Betreuungsschlüssel?
  5. Wie ist die personelle und finanzielle Ausstattung des Kinderbetreuungsangebots in Erstaufnahmeeinrichtungen gesichert?
  6. Gibt es ein herkunftssprachliches psychologisches Unterstützungsangebot? Wenn ja, wie ist das ausgestaltet?
  7. Wie werden die Sorgeberechtigten über Kinderbetreuungsangebote und dessen Bedeutung für die Bildungsbiografie informiert? Wird dabei die Sprach- und Kulturmittlung geleistet?

 

In den vergangenen Jahren wurden diverse mehrsprachige Programme zur Verbreitung von relevanten Informationen für die Kitasuche/ den Kitabesuch an Eltern eingesetzt.

 

-          Es wurden mehrsprachige Broschüren (u.a. „Ein Kita-Platz für unser Kind“) und mehrsprachige Videoclips entwickelt.

-          Elternlots:innen durch die Diakonie und Unternehmer ohne Grenzen ausgebildet, um als Multiplikator:innen zu unterstützen.

-          Das Bundesprogramm „Kita-Einstieg“ hat seit mehreren Jahren einen mehrsprachigen Internetauftritt zu allen relevanten Kitathemen und setzt Kita-Kulturlots:innen ein.

-          Mit der Geburt des Kindes werden Elternbriefe mit wichtigen Informationen an die Eltern verschickt.

 

Viele Einrichtungen sind mittlerweile beratend tätig und gut vernetzt. Sie unterstützen Eltern direkt oder machen Verweisberatung.

 

  1. Kinderbetreuungsangebote in Erstaufnahmeeinrichtungen stehen vor der Herausforderung, dass ausschließlich Kinder, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, betreut werden. Wie wird die Verständigung mit den Kindern sichergestellt? Gibt es auch deutsche Sprachanteile?

 

Diese Frage kann das Bezirksamt Altona nicht beantworten, evtl. die Sozialbehörde.

 

  1. Zur Situation von Kindern in Folge-, Interims- und privaten Unterkünften: Wie viele Kinder mit Flüchtlings- oder Asylstatus besuchen eine Kindertageseinrichtung? Bitte aufschlüsseln nach Geburtsjahr und Umfang der Betreuung:

 

  1. 0-jährige (06-2021 - 05/2022)
  2. 1- und 2-jährige (06/2019-05/2021) und
  3. 3- bis 6-jährige (06/2016-05/2019)

 

Diese Frage kann das Bezirksamt Altona nicht beantworten, evtl. die Sozialbehörde.

 

  1. Zur Situation von Kindern in Folge-, Interims- und privaten Unterkünften: Wie viele Kinder mit Flüchtlings- oder Asylstatus nehmen das Angebot einer Kindertagespflege (Tagesmutter bzw. -vater) wahr? Bitte aufschlüsseln nach Geburtsjahr und Umfang der Betreuung:

 

  1. 0-jährige (06-2021 - 05/2022)
  2. 1- und 2-jährige (06/2019-05/2021) und
  3. 3- bis 6-jährige (06/2016-05/2019)

 

Diese Angaben werden im Bezirksamt Altona statistisch nicht erfasst.

 

  1. Wie viele Kinder ohne Flüchtlings- oder Asylstatus leben zur Zeit in Altona? Bitte aufschlüsseln nach Geburtsjahr

 

  1. 0-jährige (06-2021 - 05/2022)
  2. 1- und 2-jährige (06/2019-05/2021) und
  3. 3- bis 6-jährige (06/2016-05/2019)

 

Diese Frage kann das Bezirksamt Altona nicht beantworten, evtl. die Sozialbehörde

 

  1. Wie viele Kinder ohne Flüchtlings- oder Asylstatus besuchen eine Kindertageseinrichtung? Bitte aufschlüsseln nach Geburtsjahr und Umfang der Betreuung:

 

  1. 0-jährige (06-2021 - 05/2022)
  2. 1- und 2-jährige (06/2019-05/2021) und
  3. 3- bis 6-jährige (06/2016-05/2019)

 

Diese Angaben werden im Bezirksamt Altona statistisch nicht erfasst.

 

  1. Wie viele Kinder ohne Flüchtlings- oder Asylstatus nehmen das Angebot einer Kindertagespflege (Tagesmutter bzw. -vater) wahr? Bitte aufschlüsseln nach Geburtsjahr und Umfang der Betreuung:

 

  1. 0-jährige (06-2021 - 05/2022)
  2. 1- und 2-jährige (06/2019-05/2021) und
  3. 3- bis 6-jährige (06/2016-05/2019)

 

Diese Angaben werden im Bezirksamt Altona statistisch nicht erfasst.

 

  1. Wie viele Kita-Gutscheine wurden in den Jahren 2019 bis 2022 in Atona beantragt? Bitte pro Jahr aufgeschlüsselt nach Umfang der Betreuung und Alter des Kindes angeben.

 

  1. Wie verteilen sich die Anträge auf Kinder mit und ohne Flüchtlings- bzw. Asylstatus?

 

 Der Anteil wird im Bezirksamt Altona statistisch nicht erfasst.

 

  1. Wie viele Kita-Gutscheine wurden in den Jahren 2019 bis 2022 in Altona bewilligt? Bitte pro Jahr aufgeschlüsselt nach Umfang der Betreuung und Alter des Kindes angeben.

 

Siehe beigefügte Excel-Tabelle (Anlage).

 

  1. Wie verteilen sich die Bewilligungen auf Kinder mit und ohne Flüchtlings- bzw. Asylstatus?

 

Der Anteil wird im Bezirksamt Altona statistisch nicht erfasst.

 

  1. Hat das Amt Kenntnis davon, wie viele Kinder nicht in den Genuss einer Betreuung kommen, da die Sorgeberechtigten keinen Platz in einer Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflege finden? Wenn ja, bitte – sofern möglich – aufschlüsseln nach Alter- und Betreuungsumfang.

 

Hierfür wurde das Kita-Platznachweisverfahren entwickelt. Es besteht in Kooperation zwischen der Sozialbehörde und den Hamburger Bezirksämtern eine Unterstützung bei der Suche nach Kita-Plätzen.

Wenn die Suchenden fünf Kitas eigenständig angefragt haben, aber fünf Ablehnungen erhalten und diese dokumentiert haben (selbstständiges Festhalten ist ausreichend, keine schriftliche Bestätigung der ablehnenden Kitas notwendig), kann sich für eine Unterstützung bei der weiteren Suche an das jeweilige Bezirksamt gewendet werden.

 

Derzeit sind keine Suchenden Flüchtlingskinder bekannt. Alle Anfragenden konnten einen Platz finden.

 

  1. Hat das Amt Kenntnis davon, wie viele nicht genutzte Plätze welchen Betreuungsumfangs es in Altona gibt, sei es in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege? Wenn ja, bitte – sofern möglich – aufschlüsseln nach Art und Umfang der Betreuung.

 

Das Bezirksamt hat hier keine Kenntnis. Die Steuerung der Platzzahlen liegt in der Zuständigkeit der Sozialbehörde.

 

  1. Das Angebot fünfstündiger Betreuung ist finanziell für die Kindertageseinrichtungen weniger attraktiv als längere Betreuungszeiten. Kindertageseinrichtungen geben an, dass sie Kinder, die einen Gutschein für eine längere als fünfstündige Betreuung haben, bevorzugt annehmen. Nun wird aufgrund der Beschäftigungssituation der Sorgeberechtigten mit Flüchtlings- oder Asylstatus die Bewilligung einer fünfstündigen Betreuung für diese Kinder der Regelfall sein. Gleiches gilt für viele arbeitssuchende Eltern. Entsprechend schwierig wird es sein, für diese Kinder, die ihn für eine erfolgreiche Bildungsbiografie besonders nötig haben, einen Betreuungsplatz zu finden. Gibt es Überlegungen seitens des Amtes, diesen Widerspruch aufzulösen und sich z. B. dafür einzusetzen, ein ausreichendes Angebot fünfstündiger Betreuungsplätze zu schaffen?

 

Die Steuerung der Platzzahlen und Leistungsangebote liegt in der Zuständigkeit der Sozialbehörde. Aktuell ist im Bezirk kein Mangel an 5-Stunden-Plätzen bekannt.

 

  1. Gibt es spezielle Betreuungsangebote für geflüchtete Kinder aus der Ukraine? Wenn ja, in welchem Umfang und wie sind diese ausgestaltet?

 

Ist dem Bezirksamt Altona nicht bekannt.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

Übersicht erstellte Bescheide – KITA Gutscheine

 

 

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