21-3259

Leben retten vereinfachen – besserer Informationsfluss für Rettungskräfte bei häuslichen Einsätzen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.05.2022

Mitteilungsdrucksache öffentlich

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19.09.2022
25.08.2022
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.05.2022 anliegende Drucksache 21-3141B beschlossen.

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat mit Schreiben vom  04.07.2022  wie folgt Stellung genommen:

 

Die Sozialbehörde begrüßt ausdrücklich jede Initiative, die geeignet ist, die medizinisch-pflegerische Versorgung zu verbessern und dankt der Bezirksversammlung Altona für ihren Vorstoß.

 

Ein guter Datenüberblick bei medizinischen Notfällen kann hilfreich sein und die Versorgung erleichtern. Gleichzeitig muss die Patientensicherheit stets gewährleistet sein. Seitens der Sozialbehörde bestehen erhebliche Bedenken, was die Idee der Notfalldose und die geforderten Maßnahmen zur Implementierung betrifft. Daher wurde die Hamburger Feuerwehr bereits in der Vergangenheit um eine Einschätzung gebeten.

 

Im Ergebnis wird die Notfalldose vom Rettungsdienst als nicht ausreichend hilfreich angesehen. Die zusätzlichen Informationen aus der Notfalldose hätten in einer akuten Notfallsituation für die Lebensrettung zunächst geringe Relevanz. Bei Lebensgefahr sei für den Rettungsdienst in der Regel keine Zeit für die Suche und Sichtung von Unterlagen.

 

Zu bedenken ist außerdem, dass die Angaben z.B. zur Medikation immer auf dem aktuellen Stand sein müssen. Das kann nicht gewährleistet werden, so dass Rettungskräfte sich nicht auf die Angaben verlassen könnten. Es ist darüber hinaus höchst fraglich, ob die aktive Suche und Mitnahme der Unterlagen aus der Notfalldose durch den Rettungsdienst zulässig wäre. Da es ferner mehrere Anbieter von sogenannten Notfalldosen gibt, ergeben sich auch erhebliche vergaberechtliche Herausforderungen.

 

Vor diesem Hintergrund ist der Einsatz öffentlicher Mittel im Sinne des Beschlusses der Bezirksversammlung aus Sicht der Sozialbehörde weder zielführend noch vertretbar.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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