21-2891

Schulflächen am Vorhornweg dauerhaft sichern, Ausgleichsmaßnahmen sinnvoll platzieren! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.01.2022

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
04.04.2022
31.03.2022
16.03.2022
09.03.2022
Ö 8.2
09.03.2022
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.01.2022 anliegende Drucksache 21-2785B beschlossen.

 

Das Bezirksamt Altona hat hierzu mit Schreiben vom 01.03.2022 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1:

Nach dem Bebauungsplan Lurup 62 ist das ehemalige Schulgrundstück am Vorhornweg als Ausgleichsfläche für den angrenzenden Technologie- und Sportpark festgesetzt. Für den Fall der Änderung des Bebauungsplanes mit dem Ziel, dort Bauflächen für den Gemeinbedarf festzusetzen, müssten die Ausgleichsflächen verlagert werden. Im näheren Umfeld stehen dort keine geeigneten Flächen zur Verfügung. Möglich wäre es aber, dafür geeignete Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Rissen 44 / Sülldorf 18 / Iserbrook 26 als Ausgleichsflächen zuzuordnen. 

 

Zu 2:

Auch für die Festsetzung von Dauerkleingärten auf dem Grundstück wäre die Änderung des Bebauungsplanes oder ein neues Bebauungsplan-Verfahren erforderlich, da Kleingärten nicht auf den Ausgleichsflächen angelegt werden dürfen und auch nicht als Ausgleichsflächen anerkannt werden können. Ein Konzept für die Ansiedelung von Kleingärten könnte erst dann erstellt werden, wenn klar ist, welche baulichen Nutzungen in welchem Umfang auf dem Schulgrundstück stattfinden sollen. Hierzu erfolgen zurzeit Abstimmungen mit den Fachbehörden. Bezüglich der dort vorhandenen Hochspannungsleitung ist ferner festzustellen, dass auch für eine Kleingartennutzung entsprechende Abstände einzuhalten sind, was eine Nutzung für Kleingärten erschwert.

 

Petitum/Beschluss

 

 

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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