Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Herr Djürken-Karnatz (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, BSW) informiert mithilfe einer Präsentation (Anlage) über die Inhalte der geplanten Öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) zum Bebauungsplanverfahren. Er berichtet auf Nachfragen Folgendes:
Herr Bernau und Herr Hielscher unterstreichen, dass der nördlich gelegene Sportplatz ein Großfeld sein sollte, damit der Spielbetrieb nicht eingeschränkt werden müsse und die Vereine ihren Spielbetrieb nicht auf zu viele Standorte aufteilen müssten.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Frau Ferber (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, BSW) erläutert auf Nachfragen, ein Drittligastadion müsse nach den Statuten des Deutschen Fußball-Bundes e.V. (DFB) neben 5.001 Plätzen, davon allein 3.000 als Sitzplätze, auch eine Zufahrt mit Gegenrichtungsverkehr auf das Spielfeld sowie Außenflächen für Medienvertreter:innen aufweisen. Bei einem Stadion dieser Größenordnung sei außerdem die Versammlungsstättenverordnung einzuhalten. Der Platz dafür sei aber am Standort nicht vorhanden. Die Zufahrten seien nur bei einer ebenerdigen Spielfläche möglich. Die bisherigen Planungen würden ein unterbautes Spielfeld auf 4,50 Meter Höhe enthalten. Die Anforderungen könnten nur erfüllt werden, wenn die vorgesehene, neue Planstraße aufgegeben werde. Diese sei aber den Bestandsgewerbemieter:innen versprochen und logistisch, auch für den neuen Fern- und Regionalbahnhof Diebsteich, notwendig. In dessen Nähe seien Busüberlieger mit entsprechendem Platzbedarf geplant. Ohne Straße bedürfe es Buswendeanlagen, die ebenfalls noch nicht berücksichtigt seien. Die Musikhalle nutze ein Bestandsgebäude, sodass hier kein Planungsspielraum gegeben sei.
Solle also ein Drittligastadion statt eines Regionalliga-Stadions realisiert werden, bedürfe es einer völlig neuen Planung, die mit dem Zeitplan nicht in Einklang gebracht werden könne. Schließlich sei der Auftrag des Rahmenplanes gewesen, eine neue Spielstätte für den Altonaer Fußball-Club von 1893 e.V. (Altona 93) zu finden. In die Absprachen sei die Bezirksamtsleitung eingebunden gewesen. Sollte nun ein Drittligastadion zu planen sein, sei dies ein ganz neuer Auftrag, der auch die Erstellung eines neuen Mobilitätskonzepts einschließe und eine spätere Fertigstellung impliziere. Die Kommission für Stadtentwicklung tage am 16.05.2022, zu diesem Termin müsse die BSW sprechfähig sein.
Das Protokoll der Öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) vom 16.02.2022 sei fertiggestellt, müsse aber noch genehmigt werden. Ein Gutachten für die Dimensionierung des Fern- und Regionalbahnhofes sei nicht notwendig, der Platz sei laut der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende auskömmlich. Eine Festsetzung des Baumbestandes im Bebauungsplan-Entwurf erfolge nicht.
Herr Domroese (Behörde für Inneres und Sport (BIS), Landessportamt) ergänzt, mit Altona 93 sei verabredet, dass ab 2026 eine Lösung für die Fortsetzung des Spielbetriebes bereit stehe. An diese Zusage fühle sich die BIS gebunden. Würden die bestehenden Planungen verändert und statt eines Regionalligastadions ein Drittligastadion gebaut, entstände zeitlicher Verzug und höhere Kosten. Dafür habe das Konzept aber keinen Spielraum. Für Altona 93 seien die Mehrkosten nicht tragbar und angesichts der Zuschauer:innenzahlen sei auch kein größeres Stadion nötig.
Herr Wörmcke (Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG)) berichtet, für ein größeres Stadion sei dem LIG keine alternative Fläche bekannt. Ein Gutachter habe das Konzept mit dem Ergebnis geprüft, dass nicht genug Platz für ein Drittligastadion am Diebsteich vorhanden sei. Eine Überbauung der Planstraße löse das Raumproblem nicht und sei im heutigen Konzept auch nicht finanzierbar. Einen Verzicht auf die Musikhalle stehe nicht zur Diskussion. Sollte ein Drittligastadion Inhalt des Planungsauftrages werden, müsse die zukünftige Besucher:innenanzahl des Stadions konkretisiert werden. Kostengünstiger Gewerberaum für Kleingewerbetreibende sei im ursprünglichen Konzept berücksichtigt.
Herr Adrian wirft ein, die unmittelbare Nähe des Stadionstandortes zu einem Fern- und Regionalbahnhof lege eine intensive Prüfung eines Drittligastadions nahe. Der Prozess um die Verlagerung der Spielstätte von Altona 93 von der Adolf-Jäger-Kampfbahn an den Diebsteich sei ein Jahrzehnte dauerndes Projekt. Bei allem Verständnis für den veränderten Planungsauftrag komme es hier auf einige Monate Planungsverzögerung nicht an.
Herr Hielscher betont, die Chance, in Hamburg ein Drittligastadion zu errichten, müsse ergriffen werden. BSW, BIS und LIG seien aufgefordert, ihre bestehenden Planungen zugunsten eines Drittligastadions zu variieren. Seit der Durchführung der ÖPD sei aber keine Bewegung erkennbar. In die zu verändernden Planungen sei die Bezirksversammlung Altona rasch einzubinden. Die Planungen seien auch im Architektur-Wettbewerb so variabel wie möglich zu gestalten. Eine modulare Bauweise des Stadions, erst für die Regionalliga, dann für die 3. Liga, sei denkbar. Es stehe sonst zu befürchten, dass Vereine, die in die 3. Liga aufstiegen, in Lübeck spielen müssten.
Herr Bernau ergänzt, es sei sowohl absehbar, dass in Hamburg keine weitere Fläche für die Errichtung eines Drittligastadions kurzfristig zur Verfügung stehe, als auch, dass dieses in den nächsten Jahrzehnten benötigt werde. In einem früheren Gutachten sei ein Stadion an der Memellandallee geprüft worden. Der Standort sei deutlich näher an der Wohnbebauung gelegen und das Lärmgutachten trotzdem positiv ausgefallen. Der Bau eines Drittligastadions erfolge nicht für Altona 93, sondern für ganz Hamburg, da es in der ganzen Stadt kein entsprechendes Stadion gebe. Er empfehle, sich über das geplante Stadion des Sportclub Verl von 1924 e.V. zu informieren, das auf einem ähnlich engen Baufeld errichtet werde.
Frau Blume bedauert, dass das Landessportamt einigen Bitten der Bezirksversammlung in der Vergangenheit nicht nachgekommen sei. Zu Themen wie dem Sportentwicklungsplan oder der Schwimmlernoffensive seien trotz Nachfrage keine Referierenden entsandt worden. Auch beim Thema Drittligastadion hätte sie sich eine deutlich offenere Kommunikation gewünscht.
Frau Benkert gibt zu bedenken, die Anwohner:innen hätten sich bisher nur mit den Beeinträchtigungen durch ein kleineres Stadion auseinandergesetzt, nicht mit einem Drittligastadion.
Herr Sülberg bittet um Erläuterung, was die vorgesehene Planstraße trotz geplanter Mobilitätswende unverzichtbar mache. Die Gefahr bestehe, dass hier eine neue Durchgangsstraße entstehe.
Herr Trede beantragt die Vorlage sämtlicher vorliegender Informationen der BIS und des LIG zum Stadionbau.
Herr Strate fasst zusammen, es handele sich um eine neue Zielsetzung in einem späten Verfahrensstand. Zum Zeitpunkt der Einigung mit Altona 93 habe niemand die Anforderungen der 3. Liga im Blick gehabt. Es lohne die Betrachtung anderer Stadionstandorte in Deutschland mit vergleichbaren Herausforderungen. Er bitte BIS und LIG, die angefragten Prüfungsergebnisse zügig zu übermitteln, auch wenn den Behörden eine sechswöchige Bearbeitungsfrist nach § 27 BezVG zur Verfügung stehe.
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig, stellvertretend für die Bezirksversammlung folgenden Beschluss zu fassen:
Die Behörde für Inneres und Sport sowie die Finanzbehörde, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, werden gemäß § 27 BezVG aufgefordert, der Bezirksversammlung Altona alle in schriftlicher, tabellarischer und kartografischer Form vorliegenden Unterlagen zu den technischen und planerischen Anforderungen an ein Drittligastadion sowie die Ergebnisse der Prüfung zur Anordnung eines solchen Stadions auf dem ehemaligen Thyssen-Krupp-Areal (Bebauungsplan-Entwurf Altona-Nord 29) bis zum 24.03.2022, 15 Uhr, zur Verfügung zu stellen.
(Nachrichtlich: Herr Batenhorst (ohne Stimmrecht) und Herr Dr. Schülke erklären, dem Antrag zuzustimmen.)
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Tschubel erläutert die Planungen zu den Informationsveranstaltungen "Altona - Deine Magistralen" mithilfe einer Präsentation (Anlage). Der Oberbaudirektor könne seine Teilnahme nicht an allen bisher geplanten Termin ermöglichen. Die Termine würden dezentral an unterschiedlichen Standorten im hybriden Format durchgeführt werden.
Herr Adrian betont, ein möglichst dezentraler Charakter der Veranstaltung sei für die Anwohner:innen entscheidend. Der Bau von Wohnungen an den Magistralen sei ein wichtiges Ziel des Hamburger Senats, sodass er von einer Teilnahme des Oberbaudirektors an diesen Veranstaltungen ausgehe. Er spreche sich für Termine mit größeren Abständen aus, um aus den ersten Veranstaltungen ggf. lernen zu können.
Herr Boettger wirft ein, um eine möglichst große Beteiligung zu erreichen, seien neben Pressemitteilungen und Plakaten weitere Kommunikationsmaßnahmen durchzuführen. Die Inhalte parallel durchgeführter Veranstaltungen, beispielsweise der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, seien einzubinden.
Frau Boehlich stellt fest, im Mittelpunkt der Veranstaltungen stehe die Beteiligung der Bürger:innen. Stellungnahmen der Politik seien verzichtbar und dafür aber aktuelle Bebauungsbeispiele aus den Quartieren in den Veranstaltungen zu erläutern.
Herr Conrad fasst zusammen, die geplanten Termine seien zu entzerren und der Oberbaudirektor auf die Teilnahme an weiteren, alternativen Terminen erneut anzusprechen. Terminüberschneidungen mit den Sitzungsterminen der Bezirksversammlung und den Sommerferien seien zu vermeiden. Konkrete Bauanträge seien nicht-öffentlich und könnten nicht Inhalt der Veranstaltungen sein. Die Veranstaltung dürfe den zeitlichen Rahmen von 2,5 Stunden nicht überschreiten. Im Planungsausschuss am 06.04.2022 werde das Amt zu den Veranstaltungen erneut berichten.
Herr Strate bittet, die Teilnahme des Oberbaudirektors sicherzustellen. Die Anwohner:innen seien detailliert informiert und es bedürfe einer hohen Fachkenntnis über die gesamtstädtische Entwicklung und Bedeutung, um deren Fragen und Anregungen begegnen zu können.