Information zum Bebauungsplanverfahren Bahrenfeld 71/ Lurup 69 DESY-Projekt Petra IV vor der Öffentlichen Plandiskussion am 06.04.2022 Mitteilungsdrucksache der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Letzte Beratung: 16.03.2022 Planungsausschuss Ö 2
Das Deutsche Elektronen-Synchrotron (DESY) in Hamburg-Bahrenfeld ist eine der weltweit führenden technologischen Forschungseinrichtungen in der Entwicklung, Herstellung und der Forschung an Beschleunigeranlagen und Synchrotronstrahlungsquellen. Damit die Zukunftsfähigkeit dieser Einrichtung gesichert und folglich Arbeitsplätze erhalten sowie neu geschaffen werden können, ist eine weitere bauliche Fortentwicklung des Hochtechnologiestandortes des Forschungszentrums DESY sicherzustellen.
Der Planungsausschuss Altona hat am 07.06.2017 den Einleitungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren Bahrenfeld 71 (DESY) gefasst und damit sein Einverständnis zur baulichen Weiterentwicklung und Erweiterung von DESY erklärt. Der Bebauungsplan Bahrenfeld 71/ Lurup 69, der seit der Einrichtung des Vorbehaltsgebiets Science City im August 2021 unter Federführung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen als Senatsbebauungsplan weiter bearbeitet wird, soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung weiterer baulicher Anlagen für die Forschungszwecke des DESY schaffen.
Hierfür sollen entlang des PETRA-Beschleunigerrings sowie in Ergänzung der bestehenden Forschungseinrichtungen an den Straßen Luruper Chaussee, Blomkamp sowie Notkestraße oberirdische und unterirdische Flächen für den Gemeinbedarf – analog zum bestehenden Campus des DESY – neu festgesetzt werden, um die Errichtung weiterer baulicher Anlagen für die Forschungszwecke des DESY zu ermöglichen. Aufgrund der Lage des Plangebiets im Lise-Meitner-Park und damit auch im Verlauf des 2. Grünen Rings sind besondere Anforderungen an die Gestaltung und landschaftliche Einbettung aller baulichen Anlagen erforderlich. Um die Neubauten landschaftsbildgerecht in die vorhandene Topographie einzubetten, sollen große Teile der baulichen Anlagen so ausgeführt werden, dass durch eine Erdüberdeckung der Gebäude und eine seitliche Anschüttung auf der Parkseite der neu zu errichtenden PETRA IV-Halle nur wenige Teile der Gebäude sichtbar werden. Dies ist insbesondere für den westlichen überbaubaren Bereich vorgesehen, wo die Geländehöhen einen unterirdischen Hallenbaukörper an dem vorhandenen PETRA-Beschleunigerring ermöglichen. In diesem Bereich erfolgt die Festsetzung als unterirdische Gemeinbedarfsfläche als Unterbauung von derzeit öffentlichen Grünflächen, die zukünftig als private Grünflächen festgesetzt werden sollen. Daneben befinden sich im Plangebiet öffentliche Grünflächen bzw. Parkanlagen, Sportanlagen sowie bestandgemäß festzusetzende Gewerbeflächen. Der Flächennutzungsplan sowie das Landschaftsprogramm werden in einem Parallelverfahren geändert.
Die öffentliche Plandiskussion ist im Anschluss an den Planungsausschuss am 06.04.2022 vor Ort im DESY-Hörsaal (Gebäude 5) vorgesehen und wird als Hybridveranstaltung vor Ort und mit Übertragung als Live-Stream über den YouTube-Kanal der Bezirksversammlung durchgeführt.
:
Der Planungsausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.