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Gehwegparken bei faktisch einstreifigen Straßen beenden Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.02.2022

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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04.04.2022
31.03.2022
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 24.02.2022 anliegende Drucksache 21-2805.1B beschlossen.

 

Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 hat unter Beteiligung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 25 mit Schreiben vom 31.03.2022 wie folgt Stellung genommen:

 

  1. Lage/Ausgangssituation

Die Rosenhagenstraße, Giesestraße, Corneliusstraße, Menzelstraße und Holbeinstraße liegen im Stadtteil Groß Flottbek. Sie befinden sich in einem reinen Wohngebiet in einer Tempo- 30- Zone.

In der Giesestraße, Corneliusstraße, Holbeinstraße und Menzelstraße ist das Gehwegparken nicht durch das Verkehrszeichen 315 angeordnet und somit unzulässig. In der Rosenhagenstraße ist der Gehweg teilweise halbseitig zum Parken freigegeben. Bis zur Befassung im Verkehrsausschuss am 21.02.2022 standen bis auf die Rosenhagenstraße die anderen genannten Straßen nicht im Fokus der Straßenverkehrsbehörde des PK 25. Es gab durch die Anwohner in den letzten zwei Jahren keine Beschwerdelage bezüglich der Passierbarkeit der Gehwege. In der Rosenhagenstraße und der Adickestraße befindet sich im Einmündungsdreieck ein Spielplatz. Einige Beschwerden über „Falschparker“ auf dem dortigen Gehweg erreichten das PK 25. Diesen Beschwerden wurde mit einer intensiveren Bestreifung entgegengetreten und gegebenenfalls nach pflichtgemäßem Ermessen eine gebührenpflichtige Verwarnung ausgestellt. Aus verkehrlicher Sicht war das Gebiet unauffällig.

 

  1. Bewertung

Die Rosenhagenstraße ist eine ca. 470 Meter lange Straße, die vom Beselerplatz in Richtung Eckernwoort nach Osten verläuft und in einer Sackgasse endet. Auf beiden Seiten der Straße sind Gehwege vorhanden. Der südliche Gehweg ist durchweg mit Gehwegplatten ausgelegt und hat grundsätzlich eine Gehwegbreite von 1,50 Meter. Zusätzlich ist ein Sicherheitsstreifen von 0,90 Meter vorhanden. Der nördliche Gehweg ist durchgehend unbefestigt und ist ca. 2 Meter breit. Ab Hausnummer 2 bis 4 sind zunächst acht Schrägparkplätze und ca. drei Längsparkplätze markiert. Gegenüberliegend befindet sich ein ca. 5,20 Meter breiter unbefestigter Gehweg der per Verkehrszeichen 315 zum Schrägparken mit dem ganzen Fahrzeug freigegeben ist. Durch die Schrägaufstellung der Pkw ist eine Restgehwegbreite von ca. 0,60 bis 1,80 Meter vorhanden. Zwischen Hausnummer 4 und 8 ist das Parken nicht zulässig und wird erst ab Hausnummer 8 halbseitig auf dem Gehweg bis zum Ende der Straße freigegeben. Im letzten Drittel nach Osten steht in Höhe Hausnummer 26 direkt auf dem südlichen Gehweg ein Baum, der fast die gesamte Gehwegbreit einnimmt. Kurz zuvor steht ein weiterer Baum, der die Gehwegbreite ein wenig einschränkt. Der unbefestigte nördliche Gehweg ist ca. 2 Meter breit. Die Fahrbahn hat eine Breite von 5 Meter.

Bei Aufhebung des halbseitigen Parkens in der Rosenhagenstraße entfallen ca. 55 Parkplätze. Werden die Schrägparkplätze auf dem Gehweg am Anfang der Rosenhagenstraße im nördlichen Bereich weg geordnet, kommen noch 12-16 Parkplätze hinzu.

 

Die Giesestraße wird durch die Menzelstraße unterbrochen, verläuft vom Beselerplatz in nordöstliche Richtung und ist insgesamt ca. 650 Meter lang. Die Straße ist vom Beselerplatz aus gesehen westlich in einen Gehweg, einen Parkstreifen (bis Corneliusstraße), der Fahrbahn und einem Gehweg aufgeteilt. Der Gehweg ist unbefestigt und hat eine Breite von ca. 1,50 Meter, der Parkstreifen von 2,50 Metern. Der Parkstreifen ist durch Verkehrszeichen 315 geregelt. Auf der gegenüberliegenden Seite (gerade Hausnummern) ist der Gehweg ca. 4 Meter breit. Der Gehweg ist in einer Breite von 1,50 Meter gepflastert, die restliche Fläche ist verdichtetem Sand hergestellt und nicht zum Parken freigegeben. Die Fahrbahn misst eine Breite von ca. 6 Meter. Ab Hausnummer 8 verjüngt sich der Gehweg auf insgesamt 2,70 Meter, wobei der Gehweg weiterhin 1,50 Meter in der Breite mit Platten befestigt ist. Auf der gegenüberliegenden Seite befindet sich ab der Corneliusstraße ein ca. 2,70 Meter unbefestigter Gehweg bis zur Menzelstraße. Ab Menzelstraße verengt sich die Fahrbahn der Giesestraße in Richtung Baurstraße auf 5 Meter. Es ist durchgängig beidseitig ein unbefestigter Gehweg in einer Breite von ca. 2 Meter vorhanden.

 

Die Corneliusstraße ist ca. 185 Meter lang, verläuft von Nord nach Süd. Die Straße ist von einem geraden Verlauf gekennzeichnet, hat eine ca. 6,15 Meter breite Fahrbahn und an beiden Fahrbahnseiten einen ca. 2,40 Meter breiten unbefestigten Gehweg. Der Gehweg wird halbseitig zum Parken genutzt, dieses ist jedoch unzulässig, da das Parken nicht durch Zeichen 315 erlaubt ist.

Da Aufgrund der Fahrbahnbreite nur einseitig am Fahrbahnrand geparkt werden kann, entfallen hier ca. 30 Stellplätze für PKW.

 

Die Menzelstraße ist ca. 310 Meter lang und verläuft ebenfalls von Nord nach Süd. Die Fahrbahn misst eine Breite von ca. 5,60 Meter und die beiden Gehwege 2 Meter und 1,80 Meter. Der 2 Meter breite Gehweg ist unbefestigt. Ein halbseitiges Parken ist auf beiden Gehwegen nicht freigegeben.

 

Die Holbeinstraße ist eine ca. 380 Meter lange Straße, die durch die Cranachstraße unterbrochen wird. Im Norden wird die Holbeinstraße durch den Kalkreuthweg begrenzt, im Süden durch die Giesestraße. Die Fahrbahn ist ca. 5 Meter breit. Von der Giesestraße aus misst der unbefestigte Gehweg bis zur Cranachstraße im Westen ca. 2 Meter und im Osten 1,60 Meter. Ab der Cranachstraße verjüngt sich der Gehweg im Westen bis auf 1 Meter. Im Osten ist zunächst bis zur Hausnummer 23 kein nutzbarer Gehweg vorhanden, anschließend ein ca. 1,25 Meter breiter unbefestigter Gehweg.

 

  1. Fazit:

Nachdem die Verkehrsausschusssitzung am Montag, den 21.02.2022 mit dem hier vorliegenden Beschluss stattfand, wurden ab Dienstag, den 22.02.2022 bis Freitag, den 25.02.2022 in den in Rede stehenden Straßen Flyer mit dem Hinweis auf das unerlaubte Gehwegparken an ordnungswidrig geparkten Fahrzeugen angebracht. Ab 28.02.2022 wurden im Rahmen der täglichen Überwachung des ruhenden Verkehrs ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge nach pflichtgemäßem Ermessen gebührenpflichtig verwarnt. Dieses hatte zur Folge, dass Anwohner sich über das Einschreiten erheblich beschwerten, da aus ihrer Sicht keine Beschwerdelage ersichtlich war. Neben diversen Bürgergesprächen werden zurzeit schriftlich eingegangene Anträge und Beschwerden durch die Straßenverkehrsbehörde des PK 25 abgearbeitet. Eine signifikante Verhaltensänderung bei den Fahrzeugfahrenden war nach kurzer Zeit durch das Einschreiten der Mitarbeiter des PK 25 erkennbar.

Das PK 25 wird weiterhin im Rahmen der personellen Ressourcen und Prioritätensetzungen die Giesestraße, Corneliusstraße, Menzelstraße und Holbeinstraße bestreifen und nach pflichtgemäßem Ermessen einschreiten.

Gemäß den zu beachtenden Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) sind Regelungen, die einer Einengung der zur Verfügung stehenden Fahrgasse (z.B. Anordnung des Parkens auf Gehwegen) und damit dem Ziel der Verkehrsberuhigung entgegenstehen, nicht vorzunehmen. Parken am rechten Fahrbahnrand ist gemäß § 12 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erlaubt soweit dies die Breite der Fahrbahn zulässt.

Die Anordnungen des Verkehrszeichens 315 (Parken auf Gehwegen) werden daher in der Rosenhagenstraße von der Straßenverkehrsbehörde des PK 25 weg geordnet werden. Dies führt zu einem Verlust einer erheblichen Anzahl von Parkplätzen.

 

Das regelmäßige Überprüfen von angeordneten Verkehrszeichen ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Insbesondere die Überprüfung ob getroffene Anordnungen noch den gültigen Vorschriften entsprechen. Eine Identifizierung und Auflistung von Straßen mit einer faktischen Einstreifigkeit ist nicht Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde.

Die Straßenverkehrsbehörde und die Polizei werden auch zukünftig bei vorliegenden Gefahrenlagen und / oder nicht nur vereinzelnden Beschwerdelagen die notwendigen Maßnahmen veranlassen. Eine Änderung von über eine lange Zeit gelebten Verhaltensweisen in diesen Straßen führt zu großem Unverständnis in der Bevölkerung und kann durch die Polizei nur schwer vermittelt werden.

Hier würden wie bereits oben dargelegt, eine erhebliche Anzahl an bisher genutzten und benötigten Abstellmöglichkeiten der Anwohnenden und deren Besuchenden entfallen. Dies betrifft nicht nur die unmittelbaren Anlieger der Straße. Es führt zu Verdrängungseffekten in die umliegenden Straßen und zu einem gesteigerten Parksuchverkehr innerhalb des Wohnquartiers.

Dem Straßenbaulastträger steht es frei, zum Schutz der Gehwege darüber hinaus Vorkehrungen zu treffen, die ein unberechtigtes befahren der Gehwege unterbinden.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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