21-2805.1

Gehwegparken bei faktisch einstreifigen Straßen beenden Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
24.02.2022
Sachverhalt

An vielen Straßen in Altona wird Gehwegparken akzeptiert. Allerdings hält die Sinnfrage einer näheren Betrachtung oftmals nicht stand: Eine Zweistreifigkeit wäre in vielen Fällen nur zu erreichen, wenn parkende Autos komplett wegfielen (oder in Gänze auf dem Gehweg stünden) – es findet also eine massive Beeinträchtigung des Fußverkehrs statt ohne einen Mehrwert für den Autoverkehr zu erzeugen.

 

Beispielhaft sind hier Wohnstraßen wie Rosenhagenstraße, Giesestraße, Corneliusstraße, Holbeinstraße und Menzelstraße zu nennen.

 

Vergleichbare Straßen gibt es zuhauf in Altona. Ältere, ohnehin nicht regelbreite Fußwege werden durch parkende Autos zusätzlich verengt und Fußgänger:innen müssen auf die Straße ausweichen, wenn sie mit Kinderwagen oder Hilfsmitteln unterwegs sind – ein Unding im Sinne der Inklusion. Gleichzeitig droht Fahrzeugen, die fahren oder am Straßenrand parken, aufgrund der Straßenbreite überhaupt kein Schaden – bei Gegenverkehr müssen Fahrzeuge ohnehin in Parklücken ausweichen.

 

An Straßen, die diese Bedingung erfüllen, ist schnell, relativ unaufwändig und schadlos für andere Verkehrsteilnehmende eine Verbesserung für Fußgehende möglich – es handelt sich als Beitrag zu mehr Verkehrsraumgerechtigkeit hier um eine low hanging fruit.

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und bei Enthaltung der CDU-Fraktion (bei namentlicher Abstimmung), folgenden Beschluss zu fassen:

 

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 (2) BezVG und die Behörde für Inneres und Sport gemäß § 27 BezVG aufgefordert,

 

  1. in den oben genannten Straßen Rosenhagenstraße, Giesestraße, Corneliusstraße, Holbeinstraße, Menzelstraße für den Fußverkehr die durchgängige Mindestgehwegbreite von 1,5 m nach Hamburger Wegesetz (HWG) (wieder)herzustellen, indem das dort bestehende Gehwegparken eingeschränkt oder abgeschafft wird.

 

  1. weitere Straßen mit gleichen Verhältnissen, die eine faktische Einstreifigkeit haben, sukzessive zu identifizieren und dort ebenfalls die dem Fußverkehr zustehenden Breiten zu ermöglichen.

 

  1. dem Verkehrsausschuss von den Fortschritten zu berichten.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

ohne