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Antigen-Schnelltests in Kindertagesstätten Auskunftsersuchen von Nadine Neumann, Petra Bödeker-Schoemann, Fabian Piotrowski, Benjamin Eschenburg, Stephanie Faust-Weik-Rossnagel, Yohana Hirschfeld, Florian Wesselkamp, Lars Andersen und Lars Boettger (alle Fraktion GRÜNE)

Auskunftsersuchen

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
06.04.2022
06.04.2022
Ö 10.3
31.03.2022
21.03.2022
Sachverhalt

Aufgrund der hohen Fallzahlen werden in Hamburg alle Kinder, die eine Kita besuchen, getestet. Für die Kinder werden drei Antigen-Schnelltest zur Eigenanwendung von der Sozialbehörde kostenlos zur Verfügung gestellt. Kommt es in der Einrichtung zu PCR-bestätigten positiven Fällen, wird das Testintervall häufig auf täglich hochgesetzt. Bisher wurden in den Einrichtungen die Schnelltests zur Eigenanwendung von Siemens eingesetzt. Diese verfügen laut der Liste des Paul-Ehrich-Instituts über eine Sensibilität von 76%. Jetzt werden in den Einrichtungen teilweise bereits die Selbsttests von Genrui verwende, die laut derselben Liste eine Sensibilität von nur 58% aufweisen. Neben der geringeren Sensibilität sind die Tests für häufige falsch positive Ergebnisse bekannt. Die Schulbehörde schreibt dazu selbst, „Schnelltests der Marke „Genrui“ meldeten häufig eine Corona-Infektion, die sich bei der Überprüfung mit einem PCR-Test nicht bestätiget. (…) Deswegen hat die Behörde erwirkt, dass Hamburg schnellstmöglich neue Corona-Tests für die Schulen beschafft.“. Dass Tests, die für den Schulbetrieb nicht ausreichend sind, nun von der Sozialbehörde an die Kitas ausgegeben werden, ist nicht nachvollziehbar.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Wann hat die Sozialbehörde entschieden für die Kitas die Schnelltests von Genrui zu beschaffen?
  2. Warum wurden die Tests von Genrui angeschafft und nicht weiter die Tests von Siemens?
  3. Welche Kriterien sind für die Beschaffung von Tests für den Einsatz in Kitas entscheidend?
  4. Sind der Sozialbehörde die Probleme mit dem Schnelltest von Genrui bekannt?
  1. Wenn ja, warum werden diese Tests in den Kitas eingesetzt?
  2. Wenn nein, warum werden die Erfahrungen mit den Schnelltest nicht unter den Behörden ausgetauscht?
  1. Wie bewertet die Sozialbehörde die Belastung von Kita-Kindern und deren Familien durch ein erhöhtes Aufkommen von falsch positiven Schnelltests?
  2. Plant die Sozialbehörde die Anschaffung von kindergerechten Schnelltest oder einen flächendeckenden Einsatz von Lolli-Tests, so wie es beispielsweise in Berlin derzeit gemacht wird?
  1. Wenn nein, warum nicht?
  2. Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu 1- 4:

Die Beschaffung von Schnelltests erfolgt für die Freie und Hansestadt Hamburg zentral durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (ZVST BJV) in dem vorgesehenen Vergabeverfahren gemäß Haushalts- und Vergaberecht.

Aufgrund des Ablaufs des vorherigen Vertrags ging der erneuten Bestellung für den Zeitraum 1. September bis 31. Dezember 2021 ein neues Vergabeverfahren voraus. Diese erfolgte auf Grundlage der fachlichen Vorgaben der zuständigen Fachbereiche in der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde). Der Zuschlag entfiel auf das wirtschaftlichste Angebot, das zudem alle geforderten Spezifikationen der Ausschreibung erfüllt hat.

 

Qualitative Anforderungen waren:

  • CE-Zertifizierung als PoC-Antigentest zur Eigenanwendung
  • Erfolgreiche Validierung durch das Paul-Ehrlich-Institut oder eine vergleichbare unabhängige Organisation
  • Spezifität größer 99 Prozent
  • Sensitivität größer 97 Prozent
  • Abstrichnahme im vorderen Nasenbereich
  • Verpackungsgröße: Fünfer-Test-Kits
  • Einbau eines Filters in den Proben-Tropfer, um präanalytische Fehlerquellen zu minimieren
  • Geringer Durchmesser des Probenaufnehmers des Entnahmestäbchens (maximal 2,5 mm), unter anderem um die Probennahme auch bei Kindern möglichst angenehm durchführen zu können

 

Sowohl von der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) als auch der Sozialbehörde als zuständiger Behörde für die Kindertagesbetreuung war spätestens zum Zeitpunkt des Rückrufes seitens des Herstellers sichergestellt worden, dass keine Genrui-Schnelltests mehr ausgegeben und zum Einsatz gebracht wurden. Zu keinem Zeitpunkt war in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ein Einsatz von Genrui-Schnelltests erfolgt, die ursprünglich für die Schulen vorgesehen, von diesen aber bereits als fehlerhaft eingestuft worden waren.

 

Im Übrigen siehe ausführlich Drs. 22/7118 und 22/7160 sowie die entsprechende Pressemitteilung der Sozialbehörde vom 25. Januar 2022 (https://www.hamburg.de/coronavirus/15814712/2022-01-25-sozialbehoerde-rueckruf-genrui-schnelltest/).

 

Zu 5:

Der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde sind keine Häufungen von falsch positiven Antigen-Schnelltests in der Kindertagesbetreuung bekannt. Ein falsch positives Schnelltestergebnis ist insbesondere durch die Anschlusstestung und Isolation eine große Belastung für Kita-Kinder und deren Familien. Grundsätzlich ist aber darauf hinzuweisen, dass die Antigen-Schnelltests gerade in der aktuellen Situation einen wichtigen Betrag dazu leisten, die Angebote der Kindertagesbetreuung weiter aufrecht zu erhalten, indem Infektionen frühzeitig erkannt und damit Ausbreitungen verhindert werden.

 

Zu 6:

Es werden 460.000 Antigen-Lolli-Tests für Krippenkinder nach derzeitigen Planungen beginnend ab Mitte März 2022 bereitgestellt. Ob im Anschluss weitere Antigen-Lolli-Tests bestellt werden, soll nach ersten Praxis-Erfahrungen in der Kindertagesbetreuung entschieden werden. Darüber hinaus werden in der Kindertagesbetreuung weiterhin Antigen-Schnelltests zur Anwendung in der Nase des Herstellers Siemens für Beschäftigte, Kinder über drei Jahren und Eltern ausgehändigt.

Im Übrigen siehe SKA Drs. 22/7015 und 22/7160.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

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