Sportinfrastruktur in Altona bedarfsorientiert weiterentwickeln Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.01.2022
Letzte Beratung: 03.05.2022 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 15.6
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.01.2022 anliegende Drucksache 21-2756B beschlossen.
Das Bezirksamt Altona hat hierzu mit Schreiben vom 02.03.2022 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Sobald dem Bezirksamt, Fachbereich Sozialraummanagement, die in Nr. 2 des Beschlusses erforderlichen Personal- und finanziellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, wird es gemeinsam mit den genannten Akteuren das auch aus Sicht des Bezirksamtes erforderliche Handlungskonzept erstellen. Ohne die zusätzlichen Ressourcen ist dies aufgrund der bekannten problematischen Lage im Sportreferat nicht möglich.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat mit Schreiben vom 08.03.2022 wie folgt Stellung genommen:
Zu 2 und 3:
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) ist zuständig für das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) und seit 2020 für den Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten, nicht aber für die Weiterentwicklung der Sportinfrastruktur in den Bezirken insgesamt. Für die Förderung von Einzelmaßnahmen gem. Ziffer 3 gelten in den RISE-Fördergebieten die Förderrichtlinien RISE und darüber hinaus die Regelungen zum Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten. Die Erstellung einer bezirksweiten Bedarfsanalyse gem. Ziffer 2 gehört nicht zu diesen Fördergegenständen.
Von Seiten der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen kann derzeit keine Mitfinanzierung in Aussicht gestellt werden; Möglichkeiten einer finanziellen Beteiligung an konkreten Einzelmaßnahmen werden auf Anfrage geprüft.
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat mit Schreiben vom 11.03.2022 wie folgt Stellung genommen:
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) unterstützt die von der Bezirksversammlung formulierten Ansätze für eine bedarfsorientierte Weiterentwicklung der Sportinfrastruktur in Altona.
Zu 2:
Das Landessportamt (LSP) hat auf Grundlage der in 2020 erstellten Sportinfrastrukturanalyse für den Bezirk Harburg und im Rahmen einer behörden- und bezirksübergreifenden Arbeitsgruppe (unter Beteiligung des Hamburger Sportbundes) Verfahren und Kriterien für die quartiersbezogene Ermittlung des Sportstättenbedarfs entwickelt und diese den Bezirken als Hilfestellung zur Verfügung gestellt. Die Erstellung der darauf beruhenden, sozialraumorientierten und integrierten Analysen und Planungen ist Aufgabe der Bezirke. Der BIS / dem LSP stehen hierfür keinerlei Finanz- oder Personalressourcen zur Verfügung.
Zu 3:
Die Ergebnisse der o.g. Bedarfsermittlungs- und Planungsprozesse sind anschließend Grundlage für die Steuerung der Neubau- und Modernisierungsvorhaben in der schulischen, bezirklichen und auch vereinseigenen Sportinfrastruktur innerhalb der bestehenden Finanzierungssysteme.
Über eine Bereitstellung zusätzlicher Mittel entscheiden die zuständigen Behörden und Ämter im Rahmen ihrer jeweiligen Ressourcenplanung entsprechend den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen eigenständig.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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