21-2935

Velorouten 12 und 13 – Geplante Maßnahmen zur Radverkehrsförderung weiter verbessern Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.01.2022

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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04.04.2022
31.03.2022
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.01.2022 anliegende Drucksache 21-2750.1B beschlossen.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 23.03.2022 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 2:

Die Herausnahme der Links-Abbiegebeziehungen an der Kreuzung Ehrenbergstraße/Schillerstraße wurde überprüft und zusammen mit dem Polizeikommissariat 21 (PK21) abgewogen.

Gemäß einer Verkehrszählung aus dem Jahr 2019 würde die Herausnahme des Linksabbiegers in die Schillerstraße Nord zu einer Verdrängung von rund 900 Fahrzeugen am Tag führen. In der Folge sind am Knoten Ehrenbergstraße/Altonaer Poststraße vermehrt Wendemanöver zu erwarten, die zu verkehrsunsicheren Situationen führen werden. In Abstimmung mit dem PK21 ist aus diesem Grund von einer Schließung dieser Fahrbeziehung abzusehen.

 

Die Verkehrsbeziehung Ehrenbergstraße Ost in die Schillerstraße Süd kann aufgrund der vorliegenden Verkehrszahlen als untergeordnet eingestuft werden. Um auch hier verkehrsunsichere Zustände durch Wendemanöver am Folgeknoten Ehrenbergstraße/Max-Brauer-Allee zu unterbinden, ist die Herausnahme dieser Verkehrsbeziehung an die Umkehrung der Einbahnstraßenrichtung in der Schillerstraße Süd gekoppelt.

 

Die Zufahrt in die Schillerstraße Süd erfolgt in diesem Fall dann aus der Königstraße und Schmarjestraße. Eine abschließende Prüfung, ob eine Herausnahme der Verkehrsverbindung Ehrenbergstraße Ost in die Schillerstraße Süd möglich ist, wird vorgenommen.

Neben verkehrlichen Belangen sind jedoch auch Belange des Objektschutzes in der Schillerstraße zu beachten. Diese betreffen sowohl die Zufahrtssituationen als auch die verkehrlichen Situation in der Schillerstraße. Eine entsprechende Abstimmung mit den zuständigen Dienststellen der Polizei läuft.

 

Aus den vorgenannten Gründen kann der Forderung einer vollständigen Schließung der Linksabbiegebeziehungen von der Ehrenbergstraße in die Schillerstraße nicht nachgekommen werden. Eine Teilschließung wird geprüft.

 

Zu Ziffer 1 des Beschlusses hat die BVM Fehlanzeige gemeldet und auf die Zuständigkeit der BWI verwiesen. Die Stellungnahme der BWI lautete wie folgt:

 

Konkrete Standortvorschläge können jederzeit unter elektromobilität@bwi.hamburg.de eingereicht werden. Sie werden dann anhand eines einheitlichen Kriterienkatalogs bewertet.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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